Kostenschutz bei Rechtsstreitigkeiten
(kunid) Nicht immer ist es möglich, sich bei einem Streit außergerichtlich zu einigen oder sein Recht ohne die Unterstützung eines Anwaltes durchzusetzen. Doch aufgrund der zum Teil hohen Anwalts- und Gerichtskosten schrecken viele davor zurück, denn schon in einer ersten Streitverhandlung können die Prozesskosten bei einem Streitwert von 10.000 Euro bei etwa 3.000 Euro und mehr liegen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich gegen dieses Kostenrisiko abzusichern.
Das Konfliktrisiko ist im Alltag hoch: Nicht selten muss zum Beispiel die Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall vor Gericht geklärt werden. Auch Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, dem Mieter oder Vermieter, einem Händler oder mit Ämtern können oftmals nur unter Zuhilfenahme eines Anwaltes und mit dem Gang vor ein Gericht entschieden werden.
Dabei gilt jedoch, je höher der Streitwert, desto höher ist auch das Kostenrisiko, das man bei einem Rechtsstreit trägt. Doch gerade wenn es um hohe Streitwerte geht, wie zum Beispiel das Einklagen von Schadenersatz und Schmerzensgeld bei einem erlittenen Personenschaden, ist es besonders wichtig, nicht aus Kostengründen auf sein Recht zu verzichten. Die Versicherungswirtschaft bietet diesbezüglich mit der Rechtsschutz-Versicherung eine entsprechende Lösung an, damit im Bedarfsfall der Versicherte ohne Kostenrisiko sein Recht auch gerichtlich mit anwaltlicher Hilfe einfordern kann.
Für jeden Bereich den passenden Kostenschutz
Je nach Bedarf gibt es verschiedene Versicherungsvarianten: Kfz-Besitzer und -Lenker können sich beispielsweise mit einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung bei Streitigkeiten rund um das Kfz absichern. Übernommen werden unter anderem die Anwalts- und Gerichtskosten, um eigene Schadenersatzansprüche nach einem Kfz-Unfall geltend zu machen.
Versicherungsschutz besteht in der Regel auch für die Verteidigung in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften, zum Beispiel, weil dem Versicherten vorgeworfen wird, durch einen von ihm fahrlässig verursachten Unfall eine andere Person verletzt zu haben.
Versichert ist nicht nur der Versicherungsnehmer als Halter oder Lenker von eigenen oder fremden Fahrzeugen, sondern zudem als berechtigter Fahrer oder Insasse eines auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuges. Ist in der Polizze auch ein teils optional angebotener Lenker- und/oder Kfz-Vertragsrechtsschutz enthalten, sind zudem Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt oder aus einem Pkw-Kaufvertrag abgedeckt.
Streitigkeiten in privaten oder beruflichen Angelegenheiten …
Zahlreiche private oder berufliche Auseinandersetzungen lassen sich mit einer Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung absichern. Versichert sind in einer solchen Polizze meist der Versicherungsnehmer und der Ehe- beziehungsweise der namentlich genannte Lebenspartner sowie deren minderjährige oder in Ausbildung stehende unverheiratete Kinder.
Eine Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung leistet je nach Vertragsumfang beispielsweise bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche, die man als Fußgänger oder Radfahrer nach einem Unfall an den Unfallgegner stellt. Besteht im Versicherungsvertrag ein Arbeitsgerichts-Rechtsschutz sind auch Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber kostenmäßig abgedeckt.
Die Anwalts- oder Prozesskosten für Auseinandersetzungen mit einem Händler, zum Beispiel, wenn die neu gekaufte Waschmaschine bereits in kurzer Zeit defekt ist, werden bezahlt, wenn ein Vertragsrechtsschutz in der Polizze mitversichert ist. Auch Streitigkeiten mit Sozialversicherungen wie der gesetzlichen Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung können abgesichert sein, sofern ein Sozialversicherungs-Rechtsschutz in der Polizze inkludiert ist.
… sowie als Mieter, Vermieter, Unternehmer oder Freiberufler
Mieter, Vermieter oder Immobilieneigentümer können sich mit einer Eigentums- und Mietrechtsschutz-Polizze einen Kostenschutz sichern, für den Fall, dass es zum Beispiel zu Streitigkeiten mit dem Mieter oder Vermieter kommt.
Für Unternehmer, Freiberufler oder Landwirte gibt es spezielle Rechtsschutz-Versicherungspolizzen, die ebenfalls Streitigkeiten aus beruflichen und privaten Bereichen abdecken.
Viele Rechtsschutzvarianten werden entweder einzeln oder vergünstigt in kombinierter Form, wie dies zum Beispiel bei einer Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz-Polizze der Fall ist, angeboten. Darüber hinaus lassen sich mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung die Prämien reduzieren.
Für bezahlbare Versicherungsprämien
Um sicherzustellen, dass die Versicherungsbeiträge bezahlbar bleiben, gibt es üblicherweise einige wenige Rechtsstreitigkeiten, die nicht durch eine Rechtsschutz-Polizze abgedeckt sind. Darunter fällt bei vielen Polizzen zum Beispiel die Begehung einer vorsätzlichen Straftat. Außerdem sind einzelne Konfliktbereiche üblicherweise erst nach einer Wartezeit von drei Monaten versichert.
Unter einer drei-monatigen Wartezeit fallen unter anderem oftmals Streitigkeiten mit Sozialversicherungen, dem Arbeitgeber sowie aus Verträgen. Enthält die Polizze einen Rechtsschutz für Erb- und Familienstreitigkeiten kann es je nach den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen eine sechs- bis zwölf-monatige Wartezeit für entsprechende Versicherungsfälle geben. Keine Wartezeit gibt es in der Regel für Straf-, Schadenersatz- und Verkehrs-Rechtsschutzfälle.
Um sicherzustellen, dass die Kosten eines Rechtsstreits vom Rechtsschutzversicherer übernommen werden, ist es wichtig, dass der Versicherte beim ersten Anwaltstermin die Rechtsschutz-Polizze vorlegt. Denn dann kann der Anwalt eine entsprechende Leistungszusage beim Versicherer für den jeweiligen Rechtsstreit einholen. Viele Rechtsschutzversicherer bieten auch eine telefonische Beratung bei Rechtsproblemen an. Damit kann sich der Versicherte über die rechtliche Situation informieren oder auch besprechen, was er sinnvollerweise unternehmen sollte.