Gerade jetzt müssen wir auf Kinder im Straßenverkehr besonders achten!
(kunid) Kinder brauchen Bewegung, bevorzugt an der frischen Luft – in Zeiten der Pandemie gilt das mehr denn je. Im Straßenverkehr kann es jedoch schnell herausfordernd für sie werden. Klar ist jedenfalls: Kinder gehören im Straßenverkehr zu den schwächsten Teilnehmern.
Die Zahlen tun schon beim Lesen weh und machen traurig: Im Jahr 2019 verunglückten auf Österreichs Straßen insgesamt 1.278 Kinder unter 15 Jahren, die aktiv am Verkehrsgeschehen teilgenommen haben (Quelle: Statistik Austria).
Interessant dabei: Etwa doppelt so viele Buben (865; 67,7 %) wie Mädchen (413; 32,3 %) waren daran beteiligt.
ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger versucht, den Hintergrund zu erklären: „Studien zeigen, dass Buben am Gehsteig häufiger in Fahrbahnnähe spielen, hüpfen und rennen, riskantere Querungsmöglichkeiten über die Straße wählen und unaufmerksamer sind. Unterschiede gibt es auch in der Entwicklung und in der Wahrnehmung.“
Schauen wir uns im Folgenden an, warum gerade Kinder im Straßenverkehr besonders gefährdet sind.
Schier grenzenloser Bewegungsdrang
Warum Kinder, ob Buben oder Mädchen, im Straßenverkehr besonders gefährdet sind, erklärt die Verkehrspsychologin so: Können Kinder erst einmal laufen, sind Bewegungsdrang und Entdeckerfreude grenzenlos – Gefahrenbewusstsein und Wahrnehmung sind dagegen noch nicht so ausgeprägt.
Insbesondere Kinder im Kindergarten- und Volksschulalter sehen, hören und reagieren anders als Erwachsene. Räumliche Wahrnehmung fällt ihnen schwer, sie können Entfernungen von anderen Verkehrsteilnehmern noch nicht gut abschätzen.
Kinder haben längere Reaktionszeiten, sind sehr spontan und leicht ablenkbar. Auch der Gesamtüberblick fehlt ihnen aufgrund der geringen Körpergröße oft.
Kinder sind aus dem Vertrauensgrundsatz der StVO ausgenommen
Ziel aller im Straßenverkehr muss es sein, Kinder – die zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern zählen – zu schützen und ihre altersbedingten Schwächen zu berücksichtigen.
Zur Erinnerung: Kinder sind aus dem Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgenommen.
Man darf also nicht davon ausgehen, dass sie die Verkehrsregeln kennen und anwenden können, sich der Gefahren bewusst sind und sich entsprechend verhalten.
Durch erhöhte Aufmerksamkeit, Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und Bremsbereitschaft muss man sich so verhalten, dass eine Gefährdung der Kinder ausgeschlossen ist.
Alle Erwachsenen und besonders engste Bezugspersonen sind Vorbilder
Erwachsene sind Vorbilder für die Kinder: Kinder beobachten und lernen viel am Beispiel Anderer.
Ob Gehsteigbenützung, Querungen an vorgesehenen, markierten Stellen, ausschließliche Nutzung der Grünphase, begleitende Pendelblicke zur Beobachtung des Umfelds oder das Inkaufnehmen von kleinen Sicherheitsumwegen: All das sollte nicht nur mit engsten Bezugspersonen trainiert, sondern von Erwachsenen allgemein vorgelebt werden.
Dabei ist es auch wichtig, Kinder nicht unter Druck zu setzen oder zu hetzen. Sie brauchen mehr Zeit als Erwachsene, um Situationen zu erfassen und einschätzen zu können, bevor sie handeln.
Für Kinder können oft gesehene, falsche Verhaltensweisen von Erwachsenen im Straßenverkehr, wie beispielweise Gehen mit Blick auf das Handy, Querungen bei „Rot“ oder abseits des Zebrastreifens, zum Verhängnis werden.
Fazit: Passen Sie also auf Ihre Kinder – gerade auch im Straßenverkehr – in diesen Zeiten besonders auf!