So bleibt man auch nach der Matura versichert

So bleibt man auch nach der Matura versichert

(kunid) Tausende Maturanten werden nicht sofort in das Berufsleben einsteigen, sondern zunächst ihren Präsenzdienst beim Bundesheer oder Zivildienst leisten oder im Herbst ein Universitäts- oder Fachhochschulstudium beginnen. Sie müssen jetzt darauf achten, dass es keine Unterbrechung ihres Versicherungsschutzes gibt.

Gratulation auf diesem Wege: Tausende junge Österreicher haben gerade ihre Matura bestanden.

Maturanten sollten freilich gerade jetzt darauf achten, dass sie zeitlich nicht in ein „Loch“ fallen – und dass ihr Krankenversicherungsschutz lückenlos weiterbesteht.

Was zu beachten ist

Prinzipiell sind Kinder bis zum 18. Geburtstag bei ihren Eltern mitversichert.

Mit dem 18. Geburtstag wird die Mitversicherung von der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) automatisch verlängert, wenn vom Finanzamt ein weiterer Anspruch auf Familienbeihilfe zuerkannt wurde und dies bis zum 30.11. des aktuellen Kalenderjahres vom Finanzamt den Sozialversicherungsträgern gemeldet wird. Dazu muss zuvor ein Antrag an das Finanzamt gestellt werden.

Wurde die Matura jetzt nicht bestanden und kommt es zu einer Wiederholungsprüfung im Herbst, wird bei Anspruch auf Familienbeihilfe die Mitversicherung bis zum 30.11. des Kalenderjahres automatisch verlängert.

Und für die Zeit „dazwischen“?

Für die Zeit zwischen Schulabschluss und Präsenzdienst gilt ebenfalls: Ist der junge Mann bei der WGKK gemeldet und wird für ihn Familienbeihilfe bezogen, wird die Mitversicherung automatisch bis zum 30.11. des Kalenderjahres verlängert.

Erfolgt die Einberufung erst nach dem 30.11. kann der Jugendliche bei den Eltern auf Grund von Erwerbslosigkeit bis zu 24 Monate mitversichert werden. Dazu ist ein Antrag an die WGKK nötig.

Auch nach Ende des Präsenzdienstes können Jugendliche bis zum Beginn eines Studiums auf Antrag bei den Eltern mitversichert werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Mitversicherung von Angehörigen nach dem vollendeten 18. Lebensjahr gegeben sind oder Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.

Krankenversicherungsschutz während des Ferialjobs und auf Jobsuche

Voraussetzung für die Mitversicherung von Kindern nach dem 18. Geburtstag ist, dass sie sich entweder in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder Familienbeihilfe beziehen und dass das Kind nicht mehr als 446,81 Euro pro Monat verdient (Geringfügigkeitsgrenze 2019).

Wird dieser Wert überschritten, wird der junge Arbeitsnehmer automatisch vom Arbeitgeber bei der Gebietskrankenkasse angemeldet und ist somit eigenständig versichert. Das ist auch der Fall, wenn Schüler bzw. Studenten einen Ferialjob annehmen.

Wenn dieser versicherungspflichtige Sommerjob dann wieder beendet wird oder die Jugendlichen danach nur geringfügig weiterarbeiten, sind sie – so die gesetzlichen Voraussetzungen für die Mitversicherung von Angehörigen nach dem vollendeten 18. Lebensjahr zutreffen oder Anspruch auf Familienbeihilfe besteht – wieder automatisch bei den Eltern mitversichert.

Finden Jugendliche nach der Matura nicht sofort einen Arbeitsplatz können sich die Arbeitssuchenden bis zu 24 Monate kostenlos als „erwerbslos“ bei den Eltern mitversichern. Das gleiche gilt auch für die Zeit nach Abschluss einer Schul- und Berufsausbildung.

Studenten können bis zum vollendeten 27. Lebensjahr mitversichert werden

Studenten können sich bis zum vollendeten 27. Lebensjahr kostenlos bei den Eltern mitversichern. Voraussetzung hierfür ist wiederum der Bezug der Familienbeihilfe.

Wenn keine Familienbeihilfe mehr bezogen wird, kann die Mitversicherung durch Vorlage der Fortsetzungsbestätigung als ordentlicher Student bei der WGKK verlängert werden.

Hierfür werden eine Studienbestätigung sowie ein Studienerfolgsnachweis ab dem dritten Semester für jedes Studienjahr benötigt.

Nach dem Ende des ersten Studienabschnitts bzw. dem Ende des Bachelorstudiums sind keine Erfolgsnachweise mehr notwendig.


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