Empfehlungen der Polizei gegen Trickbetrugsfälle

Empfehlungen der Polizei gegen Trickbetrugsfälle

(kunid) Die Polizei ersucht um Mithilfe der Bevölkerung. Trickbetrugsfälle sind nicht nur ärgerlich – sie können vielmehr ganze Existenzen finanziell bedrohen. Im Folgenden Tipps, wie man sich dagegen schützen kann.

Weil es nicht einfach ist, die betroffene Bevölkerungsschicht – vorwiegend handelt es sich um ältere alleinstehende Menschen – zu erreichen, gibt die Polizei Empfehlungen zur Kriminalprävention heraus.

Erklärt werden diese anhand tatsächlichen Fallgeschehens der vergangenen Wochen. Anschließend werden diese Fälle analysiert – und Empfehlungen abgeleitet.

Fälle der jüngeren Vergangenheit

Am 18.02.2019 wurden erneut zwei Fälle polizeilich gemeldet, bei denen betagte Menschen große Geld- und Vermögenssummen an Betrüger ausgehändigt haben:

Im 8. Wiener Gemeindebezirk wurde eine 82-jährige Frau von einer Tatverdächtigen angerufen und ihr mitgeteilt, dass ihre Tochter einen Verkehrsunfall gehabt hätte. Da die Tochter aber keine gültige Versicherung hätte, müsse Bargeld hinterlegt werden. Kurze Zeit später übergab das Opfer Bargeld und Schmuck im Wert von 150.000 Euro an die mutmaßlichen Betrüger.

Im 18. Bezirk wurde eine 88-jährige Frau von einer Tatverdächtigen angerufen, der sich als Polizist ausgab. Der Mann verwendete dieselbe Betrugsmasche wie jene Betrügerin zuvor im 8. Bezirk. Die 88-Jährige behob 28.000 Euro von ihrem Konto und übergab anschließend das Bargeld.

Häufung von Betrugsfällen

Es ist nur schwer möglich, ältere alleinstehende Menschen mit Informationen und Präventionstipps zu erreichen. Aus diesem Grund ersucht die Polizei die Bevölkerung um Unterstützung:

Wenn Sie betagte Menschen in Ihrem Verwanden-, Bekannten- oder Freundeskreis haben, oder unter Umständen von alleinstehenden Personen in ihrer Nachbarschaft wissen, suchen Sie bitte das persönliche Gespräch!

Erzählen Sie den Menschen von der Häufung an Betrugsfällen und fordern Sie sie auf, niemals Bargeldbeträge oder Schmuck an unbekannte Personen auszuhändigen.

Auch die Information, dass die Polizei niemals telefonische Geldforderungen stellt, ist von Relevanz!

Konkrete Empfehlung der Kriminalprävention

Brechen Sie Telefonate, bei denen von Ihnen Geldaushilfen gefordert werden sofort ab. Lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein und machen Sie Ihrem Gegenüber entschieden klar, dass Sie auf keine der Forderungen/Angebote eingehen werden. Verständigen Sie sofort die Polizei, dass Sie belästigt wurden – schildern Sie Ihren Fall.

Kontaktieren Sie den „vermeintlichen“ Verwandten, indem Sie ihn unter jener Telefonnummer zurückrufen, die Sie sonst auch verwenden. Bestehen Sie auf ein persönliches Treffen und geben Sie sich nicht mit einer „Vertretung“ zufrieden. Aber Vorsicht: Kontaktieren Sie in jedem Fall die Polizei – die muss bei diesem Treffen unbedingt dabei sein.

Lassen Sie in Ihr Haus oder ihre Wohnung niemanden, den Sie nicht kennen. Verwenden Sie zur Kontaktaufnahme mit solchen Personen die Gegensprechanlage oder verwenden Sie die Türsicherungskette oder den Sicherungsbügel. Und im Zweifelsfall: Kontaktieren Sie auch hier die Polizei, die Ihnen beisteht. So oder so.


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