Im Urlaub: die e-card immer mit dabei

Im Urlaub: die e-card immer mit dabei

(kunid) Schon beim Packen ist daran zu denken, die e-card mit in den Urlaub zu nehmen. Am besten ist es gleich, diese immer am Körper zu tragen. Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls ist diese für den persönlichen Schutz unerlässlich. Im Ausland unterstützt die Europäische Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite der e-card zu finden ist.

Wir freuen uns schon alle auf unseren – wohlverdienten – Sommerurlaub. Egal, ob man es sich an heimatlichen Seen gemütlich macht, oder ausländische Strände ansteuert: Ins Gepäck gehört auf alle Fälle die e-card.

Mit der e-card ist man nämlich nicht nur in Österreich, sondern auch in den meisten europäischen Ländern krankenversichert. Möglich macht das die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die sich auf der Rückseite (blaue Seite) der Karte befindet.

Bei notwendigen Behandlungen an einem österreichischen Urlaubsort ist es wichtig, dass die Versicherten die e-card beim Vertragsarzt oder im Krankenhaus vorweisen und bekanntgeben, dass sie sich im Urlaub befinden.

Dann besteht keine Gefahr, dass die Quartalsregelung verletzt wird. Diese sieht vor, dass pro Quartal ein praktischer Arzt, drei Fachärzte und beliebig viele Zahnärzte, die einen Vertrag mit den jeweiligen Gebietskrankenkassen haben, besucht werden können.

Wo die EKVK schützt

Verletzt man sich im Ausland oder erkrankt man, gilt es, die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vor der Behandlung vorzuweisen: Akzeptiert wird die EKVK in der gesamten EU sowie in der Schweiz, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Norwegen, Island und Liechtenstein.

Achtung! Für Reisen in die Türkei muss man sich allerdings vor der Reise einen Urlaubskrankenschein besorgen. Dieser ist bei der Arbeitsstelle oder beim jeweiligen Krankenversicherungsträger erhältlich.

Alle Felder müssen ausgefüllt sein

Um sicherzugehen, dass etwaige Behandlungen im Ausland über die EKVK abgerechnet werden können, sollte vor der Abreise überprüft werden, ob auf der blauen Seite der e-card alle Felder ausgefüllt sind.

Sollten hier nur Sternsymbole zu sehen sein, ist die EKVK nicht gültig. In diesem Fall muss vor dem Reiseantritt eine provisorische Ersatzbescheinigung beim jeweiligen Krankenversicherungsträger beantragt werden. Bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) beispielsweise sollte die Ersatzbescheinigung ein bis zwei Wochen vor dem Urlaubsantritt angefordert werden.

Wer in einem Land, in dem die EKVK gilt, akut erkrankt, hat das Recht, so behandelt zu werden wie eine dort sozialversicherte Person.

Da die ausländischen Sozialversicherungen aber nicht immer dieselben Leistungen wie österreichische zahlen, kann es im Fall des Falles zu unangenehmen Überraschungen kommen. So decken beispielsweise in vielen anderen Ländern die regionalen Versicherungen Zahnbehandlungen mit einem weit geringeren Prozentsatz ab als in Österreich.

Teilweise Kostenerstattung von Privatarzt-Rechnungen

Wichtig ist, dass die blaue Seite der e-card noch vor Beginn der Behandlung im Ausland vorgewiesen wird. Sollten Hotelangestellte einen Arzt rufen, sollten die Patienten vorher darauf hinweisen, dass sie von einem Vertragsarzt behandelt werden möchten.

Gibt es vor Ort keinen Vertragsarzt und erfolgt die Behandlung durch einen Privatarzt, ist es wichtig, eine detaillierte Rechnung (falls möglich auf Deutsch oder Englisch) ausstellen zu lassen. Auf dieser müssen alle Leistungen, Medikamente, Heilbehelfe etc. samt ihren Preisen einzeln angeführt sein.

Zurück in Österreich können die Versicherten die bezahlte Rechnung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die ausländische Wahlarztrechnung wird in Folge wie die eines österreichischen Privatmediziners behandelt, und die Betroffenen erhalten 80 Prozent der heimischen Tarifhonorare zurück. Eine darüber hinausgehende Kostenübernahme ist grundsätzlich nicht möglich.

Krankenhausaufenthalt im Ausland

Wird am Urlaubsort ein Krankenhausaufenthalt notwendig und ist eine Verrechnung mittels EKVK nicht möglich, erhält der Patient im Jahr 2018 einen Pflegekostenzuschuss von maximal 235,21 Euro pro Tag.

Urlauber, die zusätzliche Kosten durch ärztliche Behandlungen vermeiden möchten, sollten aus den genannten Gründen eine private Reisekrankenversicherung abschließen, die meist wenig Geld kostet.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es im Internet beispielsweise auf einer Seiter der Wiener Gebietskrankenkasse.


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