Weil der Urlaub genossen werden soll
(kunid) Auf unseren nächsten Urlaub freuen wir uns alle – und Erholung haben wir auch dringend nötig. Weil Überraschungen aber der Feind der Erholung sind, sollte man sich jetzt schon Gedanken über den passenden Versicherungsschutz machen. Andernfalls drohen teure – und eben alles andere als erholsame – Überraschungen.
Beim Schlafengehen denken wir oft schon an unseren nächsten Urlaub, auch zwischendurch haben wir Tagträume, in denen wir uns unseren erholsamen Urlaub ausmalen. So viel steht fest: Die schönste Zeit des Jahres soll unbeschwert ablaufen. Und dazu ist eben eine gewissenhafte Vorbereitung – auf dass wir im Urlaub dann unsere Seele baumeln lassen können – vonnöten.
Mit einer passenden Versicherungspolizze mildern wir die Folgen eines Unfalls oder auch einer plötzlichen Krankheit zumindest ab.
Darüber hinaus gibt es aber auch Dinge zu beachten:
Frühzeitig den Urlaub geplant, kann man diesen erst so richtig genießen. Gleich nach der Buchung der Reise sollte geprüft werden, ob der Reisepass zum Zeitpunkt des Reiseantritts überhaupt noch gültig ist. Dann stellt sich natürlich auch die Frage, ob für das fragliche Land ein Visum notwendig ist (die Beschaffung desselben kann mitunter mehrere Wochen bis Monate dauern). Für Passfragen ist das Referat IV.2.a des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres verantwortlich. Online können Reisewarnungen eingesehen werden.
Vor dem Urlaub sollte man sich auch unbedingt fragen, wem man die Wohnung oder das Haus anvertrauen kann. Darauf zu achten, dass etwa die Post entnommen wird, dass die Pflanzen gegossen werden, und allenfalls die Katze gefüttert wird: All das kann schon wesentlich dazu beitragen, dass mögliche Diebe erst gar nicht in die eigenen vier Wände einsteigen. Stellt sich auch gleich nochmals die Frage: Besteht überhaupt der passende Versicherungsschutz? Welche Schäden sind während der Abwesenheit abgedeckt. Ein Gespräch mit dem Berater klärt diesbezüglich auf.
Niemals Reise und Versicherung auf gleichem Portal buchen
So schnell kann man gar nicht schauen: Ein finanzielles Desaster ereignet sich rasch – und vor allem auch: mitunter ohne viel eigenes Zutun. Plötzlich ist man krank, plötzlich passiert eine Panne, ein Unfall, plötzlich wird man bestohlen oder – auch das geschieht – der Reiseveranstalter macht Pleite. Der Urlaub ist vermiest – und geht gewaltig ins Geld.
Vor allem, wenn es die Traumreise ist, und man sich schon viele Jahre darauf gefreut hat: eine Reisestornoversicherung (auch bekannt als Reiserücktrittversicherung), und eine Reiseabbruchversicherung lassen schon mal beruhigt schlafen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) empfiehlt in diesem Zusammenhang, beim Buchen der Reise über ein Online-Portal den Versicherungsschutz anderweitig einzuholen. Die Versicherungssummen bestimmter Online-Plattformen seien laut VKI „sehr niedrig“ angesetzt, die Versicherungsleistung sei im Versicherungsfall „mitunter nur ein Tropfen auf den heißen Stein“. Oftmals sind Leistungsbeschreibungen gar nicht zu bekommen: online nicht und auch nicht auf Nachfrage. Oft bleibt auf Online-Portalen auch unklar, wer der eigentliche Versicherer ist und welchen Umfang der Versicherungsschutz im konkreten Fall hat.
Für Vielreisende bieten sich jedenfalls – bei einem regulären Versicherer – Paketlösungen an, so ist man dann das ganze Jahr über versichert. Und für die einzelne Urlaubsreise bietet sich eine zeitlich beschränkte Versicherung an.
Abbrüche vor und während des Urlaubs
Muss ein bereits gebuchter Urlaub vor Reisebeginn aus triftigen Gründen abgesagt werden, verliert man – ohne eine Reiserücktrittspolizze – beträchtlich; die Stornokosten sind meist gewaltig. Im schlimmsten Fall geht der komplette Reisepreis verloren.
Eine Reisestornoversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn die Reise aufgrund eines versicherten Grundes abgesagt wird. Beispielsweise gehören dazu ein Unfall, eine plötzliche Krankheit, der Tod eines Familienangehörigen oder ein Brandschaden am Eigenheim.
Und während der Reise? Passiert das Unglück während der Reise und der Betroffene bricht seine Reise ab, trägt die Reisestornoversicherung auch hier das hohe Kostenrisiko. Denken wir nur, was alles anfallen könnte: der außerplanmäßige Rückflug und/oder die Stornogebühren für die nicht mehr in Anspruch genommenen Reiseleistungen, dazu zählen die Unterkunft, aber auch allfällige Ausflüge. Eine vorhandene Reiseabbruchversicherung wird meist in Kombination mit einer Reisestornopolizze angeboten.
Außenministerium rät zu Reisekrankenversicherung
Auch das Außenministerium rät dringend zu einer Reisekrankenversicherung – ohne einer solchen müssen nämlich in den meisten außereuropäischen Ländern die dort anfallenden Arzt- bzw. Krankenhauskosten komplett aus der eigenen Tasche bezahlt werden.
Wichtig zu bedenken ist auch, dass bei Reisen in europäische Länder nicht alle Behandlungskosten vollumfänglich von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Alle gesetzlich Krankenversicherten haben normalerweise die Europäische Krankenversicherungs-Karte (EHIC), doch man sollte sich, wie gesagt, nicht darauf verlassen, dass die im Schadensfall alles abdeckt. So wird etwa ein Krankenrücktransport – und dieser kann mehrere Tausend Euro kosten – von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht bezahlt.
Die Reisekrankenversicherung hingegen übernimmt bei einer während der Reise auftretenden Krankheit oder bei einem Unfall die Ausgaben für eine ambulante und/oder stationäre Versorgung im Ausland. Möglicherweise mitversichert ist auch ein Krankenrücktransport nach Österreich. Dies muss aber in aller Regel extra vereinbart werden – auch hier klärt der Berater über den Leistungsumfang auf.
Gut geschützt im In- und Ausland
Was man aber auch nicht außer Acht lassen sollte: Viele Polizzen weisen auch persönliche Assistenzleistungen auf. Am Beispiel der Schutzbrief- oder Kfz-Pannen-Versicherung (gegen eine geringe Aufzahlung kann die zumeist auch in der Kfz-Versicherung mitversichert werden): Die Schutzbrief- oder Kfz-Pannen-Versicherung bietet Akutassistenz bei Pannen, Krankheit, Unfall oder Diebstahl im In- und Ausland. So wird beispielsweise dafür gesorgt, dass ein Auto bei einer Kfz-Panne oder bei einem Unfall in die nächstgelegene Werkstatt gebracht und dort auch repariert wird.
Natürlich kommt es auf den Versicherungsumfang an, zuweilen wird bei einem versicherten Notfall im Ausland auch ein Dolmetscher beigestellt, teilweise wird auch eine Rückreise des oder der Versicherten organisiert.
Darüber hinaus gibt es freilich auch Versicherungen, die nicht nur Gefahren des täglichen Alltagslebens abdecken, sondern eben auch Risiken im Urlaub. Zu diesen Polizzen zählen etwa die Kfz-Versicherung, die private Rechtsschutzversicherung, die private Unfallversicherung und die private Haftpflichtversicherung, die auch in einer Haushaltspolizze beinhaltet sein kann. Wichtig ist jedenfalls, vor Reiseantritt zu schauen, ob der Versicherungsschutz sich auch auf das Reiseland erstreckt. Die Angaben dazu finden sich in den Versicherungsbedingungen, aber auch hier gilt: Im Zweifelsfall bei Ihrem Berater nachfragen, der weiß Bescheid.
Private Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen gelten in aller Regel weltweit. Generell gilt: Ein Versicherungsexperte kann abklären, ob im Hinblick auf eine geplante Reise allfällige Absicherungslücken bestehen.
Weiterführende Information
Das Außenministerium gibt nützliche Informationen zu rund 200 Ländern – vor und während der Reise. Auf der Homepage gibt es auch weltweite Sicherheitshinweise.
Und natürlich ist das Außenministerium in Notfällen im Ausland auch verfügbar: +43-1-90115-4411.
Für allgemeine konsularische Anfragen: +43-1-90115-3775
Per E-Mail: buergerservice@bmeia.gv.at
Auch gibt es eine App für das Smartphone: www.auslandsservice.at