Tierischer Familienanschluss gewünscht

Tierischer Familienanschluss gewünscht

(kunid) Wer sich ein Haustier anschafft, übernimmt dauerhaft viel Verantwortung. Er ist nicht nur für die artgerechte Haltung, Pflege und Fütterung zuständig, sondern haftet auch dafür, wenn der tierische Freund einen Schaden anrichtet.

Nicht jedes Tier ist für jeden Haushalt und jede Person geeignet. Zudem ist die Tierhaltung nicht nur mit Freude, sondern auch mit Kosten, Pflichten und zum Teil erheblichem Zeitaufwand verbunden. So benötigen Hunde einen täglichen Auslauf, bei Katzen, Meerschweinchen oder Vögeln müssen Käfig, Futternapf und Tiertoilette täglich sauber gehalten werden – auch während der Urlaubszeit. Eine kurze Übersicht, was grundsätzlich bei der Haustierhaltung zu bedenken ist, bietet die kostenlos herunterladbare Broschüre „Tiere sind kein Spielzeug!“ der Tierschutzombudsstelle Wien.

Unter anderem werden hier einige gesetzlich festgelegte Pflichten eines Haustierbesitzers beschrieben. So müssen zum Beispiel Hundebesitzer ihr Tier bei der Gemeinde anmelden, mit einem Chip versehen und in der Heimtierdatenbank registrieren lassen. In manchen Regionen wie in Wien, der Steiermark und in Oberösterreich ist für Hundehalter eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung Pflicht. Bei der Katzenhaltung müssen die Türen und Fenster, zu denen die Katze einen Zugang hat, vergittert werden. Zudem müssen Katzen mit Freigang bis auf wenige Ausnahmen kastriert werden.

Welche Haustierart in Frage kommt

Tipps zur Frage, welche Haustierart am besten zu einem passt, bieten die kostenlos herunterladbaren Ratgeber „Welches Tier und woher?“ der internationalen Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ und „Welches Tier passt zu mir?“ des Deutschen Tierschutzbundes e.V.

Des Weiteren finden Interessierte in den Webportalen beider Organisationen umfangreiche Hintergrund-Informationen zur Anschaffung und Haltung für unterschiedliche Tierarten wie Hunde, Katzen, Vögel, Fische, Meerschweinchen und andere Tiere.

Grundlagenwissen zu zahlreichen Haustierarten enthält auch das Webportal des Bundesministeriums für Gesundheit. Außerdem bietet das Ministerium entsprechende Ratgeber sowie eine Broschüre zum österreichischen Tierschutzgesetz, in der auch die Pflichten eines Tierhalters ausführlich beschrieben werden.

Kinder und Haustiere

Auf dem Webportal des Forschungskreises Heimtiere in der Gesellschaft finden Interessierte ebenfalls Informationen, die bei der Anschaffung eines Haustieres zu beachten sind. Unter anderem zeigt eine Übersichtstabelle je Tierart, ab welchem Kindesalter eine Anschaffung überhaupt sinnvoll ist, wie viel Zeit für die tägliche Tierpflege benötigt wird, und mit welchen laufenden Kosten zu rechnen ist.

Die downloadbare 20-seitige Broschüre „Kinder und Tiere“, unter anderem herausgegeben von der Bundesarbeits-Gemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V., informiert zudem, was bei der Tierhaltung zu beachten ist, wenn Kinder im Haus sind. Familien mit Kindern sollten beispielsweise bedenken, dass Kinder unter zwölf Jahren sich in der Regel nicht zuverlässig alleine um ein Tier kümmern können.

Laut Erziehungsexperten können zwar Kindern ab vier Jahren bereits kleinere Aufgaben im Zusammenhang mit der Tierhaltung wie Fütterung und Fellpflege nach und nach übertragen werden. Dies funktioniert allerdings nur, wenn man ihnen die richtige Vorgehensweise ein paar Mal gezeigt hat und die Ausführung regelmäßig überprüft. Bei kleineren Kindern bis zum Jugendalter bleibt die Hauptarbeit, die man durch das Tier hat, damit bei den Eltern.

Wenn der geliebte Vierbeiner krank wird …

Auch das Kostenrisiko sollte überdacht werden. Die Tierarztkosten für Katzen, für Hunde und insbesondere für Pferde können schnell einen vier- bis fünfstelligen Eurobereich erreichen.

Tierhalter, die ihren Hund, ihre Katze oder auch ihr Pferd im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls in guten Händen wissen wollen, ohne dass dadurch ihr Haushaltsbudget übermäßig belastet wird, können eine Tierkrankenversicherung abschließen.

Die Versicherung übernimmt je nach vereinbartem Versicherungsumfang anfallende Operations- und/oder Heilbehandlungskosten bis zur vereinbarten Höhe beziehungsweise unter Berücksichtigung einer optionalen Selbstbeteiligung. Viele Verträge gelten im Übrigen auch während einer Urlaubsreise. Eine solche Polizze sollte am besten zeitnah zur Anschaffung des Tieres abgeschlossen werden. In vielen Fällen gilt nämlich: Je jünger und gesünder ein Tier ist, desto niedriger ist häufig auch die monatliche Prämie.

… oder einen Schaden anrichtet

Wer sich ein Tier anschafft, sollte sich zudem im Klaren darüber sein, dass er für Schäden, die das Haustier anrichtet, haftet, wenn er nicht beweisen kann, dass er für eine erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres gesorgt hat. Entsprechende Schadenbeispiele gibt es viele. So kann ein Hund einen Verkehrsunfall verursachen, wenn er durch die offene Gartentür über die Straße läuft. Auch wenn eine Katze einen Besucher kratzt oder der Hund beim Besuch bei Freunden deren Couch ruiniert, muss der Tierbesitzer den vom Vierbeiner angerichteten Schaden unter Umständen zahlen.

Für Katzen, Hamster, Vögel und andere zahme Haustiere übernimmt je nach Vertragsvereinbarung häufig eine bestehende Privat-Haftpflichtversicherung, die auch in der Haushalts- oder Eigenheimversicherung inkludiert sein kann, die finanziellen Folgen eines solchen Schadens. Bei weniger üblichen Haustieren wie Spinnen, Schlangen, Reptilien oder sonstigen exotischen Tieren sollte man fragen, ob diese Tiere auch in der Privathaftpflicht-Polizze abgesichert sind, oder ob sie optional eingeschlossen werden können.

Bei Hunden oder Pferden ist hingegen üblicherweise eine eigene Tierhalter-Haftpflichtversicherung notwendig. Zu beachten ist, dass der Haftpflichtvertrag eine ausreichend hohe Versicherungssumme von mindestens einer besser drei Millionen Euro aufweist, damit auch höhere Schäden, wie dies bei Personenschäden oft der Fall ist, komplett vom Haftpflichtversicherer übernommen werden. Eine Haftpflichtpolizze übernimmt im Übrigen nicht nur die Schäden, welche die in der Polizze versicherten Tiere anrichten, sondern wehrt auch ungerechtfertigte oder überhöhte Anforderungen Dritter ab.


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