So (un)zufrieden sind die gesetzlich Krankenversicherten

So (un)zufrieden sind die gesetzlich Krankenversicherten

(kunid) Drei Viertel der Österreicher zeigen sich in einer vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-Träger in Auftrag gegebenen Studie mit der Leistung der Krankenkassen beim Arztbesuch im Großen und Ganzen zufrieden. Es gibt aber auch Kritikpunkte wie die langen Wartezeiten bei der Inanspruchnahme ärztlicher Dienstleistungen.

76 Prozent der Österreicher sind mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beim Praktiker- und Facharztbesuch „sehr“ oder „eher“ zufrieden. Das besagt jedenfalls eine von der GfK Austria GmbH im Auftrag des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger durchgeführte Studie.

2.000 Personen ab einem Alter von 16 Jahren wurden hierfür im Mai 2016 befragt. In den Jahren 2015, 2014 und 2013 waren die Zufriedenheitswerte im Vergleich zur diesjährigen Erhebung marginal höher.

Drei von zehn finden Wartezeiten lang

Bei der Beurteilung ihres praktischen Arztes gaben 31 Prozent an, dass ein Besuch mit langen Wartezeiten verbunden sei. Weitere 15 Prozent gaben an, ihr Arzt sei „total überlastet“. Diese beiden Aspekte kamen auf die meisten Nennungen in einer Liste vorgegebener Antworten. Über eine „insgesamt veraltete Praxis“ klagten acht Prozent; darüber, dass ihr Arzt „medizinisch nicht mehr ganz auf dem neuesten Stand“ sei, fünf Prozent.

Für 47 Prozent ist der Hausarzt in jedem Fall die erste Anlaufstelle, wenn es ein medizinisches Problem gibt. Etwa gleich viele (48 Prozent) gehen mitunter auch gleich zum Facharzt, und neun Prozent suchen manchmal unmittelbar die Spitalsambulanz auf. Von jenen, die den direkten Weg in die Ambulanz wählen, tun dies 60 Prozent, weil es sich um einen Notfall handelte. 33 Prozent ziehen die Ambulanz wegen „besserer Geräteausstattung“ vor, 30 Prozent wegen „umfassenderer Versorgung beziehungsweise besserer Behandlung“.

Knapp die Hälfte sind Wahlarztbesucher

43 Prozent der Befragten nahmen die Leistungen eines Wahlarztes, also eines niedergelassenen Arztes ohne Kassenvertrag und ohne Tarifbindung, in Anspruch. Unter den Frauen ist der Anteil mit 49 Prozent deutlich höher als bei den Männern (38 Prozent). Je mehr Kaufkraft ein Haushalt hat, desto häufiger wird ein Wahlarzt in Anspruch genommen: In der höchsten Kaufkraftklasse beträgt der Anteil 50 Prozent und sinkt bis zur niedrigsten Kaufkraftklasse kontinuierlich auf 37 Prozent.

Der am häufigsten genannte Grund, warum in den vergangenen zwölf Monaten Patienten einen Wahlarzt konsultierten, ist laut Umfrage, dass er „sich mehr Zeit für das Patienten-Arzt-Gespräch“ nimmt, so die Aussage von 48 Prozent der Befragten. 44 Prozent gingen zum Wahlarzt, weil sie dort keine oder nur kurze Wartezeiten auf sich nehmen mussten. Ebenfalls mehr als 40 Prozent der Befragten stimmten den Aussagen zu, dass der Wahlarzt keine überfüllten Wartezimmer habe (43 Prozent) und er sich mehr Zeit für Untersuchungen nehme (32 Prozent).

Ein Viertel reicht Rechnungen teils oder gar nicht ein

Die Rechnungen des Wahlarztes haben nur 74 Prozent bei ihrer zuständigen Krankenkasse oder Versicherungsanstalt als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht. Die übrigen 26 Prozent haben dies nur teilweise oder gar nicht getan. Auf die Frage, warum auf eine Rechnungseinreichung verzichtet wurde, gab jeder zweite Betroffene an, dass der Betrag, der refundiert würde, den Aufwand des Einreichens schlichtweg nicht lohnt. 16 Prozent war das Einreichen zu kompliziert. Ein knappes Drittel hat es ganz einfach vergessen.

In der Regel können Wahlärzte ihre erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung verrechnen, sondern der Patient muss die Rechnung zuerst bezahlen und kann sie dann bei seiner zuständigen Krankenkasse einreichen. Ersetzt werden von den Krankenversicherungs-Trägern jedoch maximal 80 Prozent jenes Betrages, den ein Arzt mit Kassenvertrag für die gleiche Behandlung bekommen hätte.

Kostenschutz, nicht nur für Wahlarztbesuch

Tipp: Wer die Kosten der freien Ärztewahl nicht selbst tragen möchte, da diese nur zum Teil von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden, kann diesbezüglich eine private Krankenzusatz-Versicherung abschließen.

Je nach Vertragsvereinbarung übernimmt eine solche private Krankenzusatz-Polizze nicht nur die Leistungen für ambulante Behandlungen durch Wahl- oder Privatärzte, Homöopathen und Chiropraktiker. Auch mögliche (Mehr-)Kosten für verschriebene Arzneimittel, homöopathische Behandlungen, Psychotherapien und Laboruntersuchungen sowie die Kosten für eine Sonderklassebehandlung und -unterbringung im Spital lassen sich damit abdecken.


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