Teure Konsequenzen bei unüberlegtem Wechsel
(kunid) Wer Versicherungsangebote von mehreren Versicherern für ein und dasselbe Risiko wie zum Beispiel einer Haushaltsversicherung vergleicht, wird schnell diverse Unterschiede nicht nur in der Prämie, sondern auch im Versicherungsumfang feststellen. Das kann dazu führen, dass sich spätestens im Schadenfall das vermeintliche Schnäppchen als teure Fehlentscheidung herausstellen kann, wenn in der gekündigten Polizze bestimmte Risiken versichert waren, die im neuen Vertrag nicht mehr enthalten sind.
Wer einen Versicherungsvertrag kündigen will, um beispielsweise zu einem anderen Versicherer zu wechseln, muss bestimmte Kündigungsfristen einhalten. Die meisten Sachversicherungen wie Haushalts-, Eigenheim-, Rechtsschutz- und Haftpflicht-Polizzen sowie Unfallversicherungs-Verträge haben eine Kündigungsfrist von ein bis drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres (Vertragsablauf). Bei Kfz-Versicherungen gilt in der Regel eine einmonatige Kündigungsfrist zum Vertragsablauf.
Damit eine Kündigung fristgerecht ist, muss sie noch vor Ende der Kündigungsfrist beim Versicherer eingegangen sein: Ist in einer Polizze beispielsweise eine dreimonatige Kündigungsfrist und als Vertragsablauf der 1. Jänner eines Jahres vereinbart, muss spätestens am 30. September des Vorjahrs die schriftliche Kündigung des Kunden dem Versicherer zugestellt worden sein.
Wenn der Versicherungsumfang schlechter ist
Doch ob sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer tatsächlich lohnt und nicht im Schadenfall sogar mehr kostet, als man Prämie einspart, hängt von diversen Faktoren ab. Denn auch wenn ein Versicherungsangebot auf den ersten Blick preiswerter erscheint als eine bestehende Polizze, kann sie beim Versicherungsumfang schlechtere Konditionen bieten als der bisherige Vertrag.
Unterschiede im Versicherungsumfang können dazu führen, dass ein erlittener Schaden, den die bisherige Polizze übernommen hätte, im neu abgeschlossenen Versicherungsvertrag gar nicht abgesichert ist und man deswegen die Schadenskosten selber tragen muss.
Schlechte Wahl
Zwei Beispiele: Sind in der neuen Eigenheim- oder Haushalts-Polizze im Gegensatz zum bisherigen Vertrag keine Schäden durch Naturkatastrophen, wie Überschwemmung, Lawinen oder Erdrutsch mitversichert, erhält man bei einem durch diese Risiken verursachten Schaden kein Geld vom Versicherer. Riskant ist es auch, wenn in der gekündigten Eigenheim- oder Haushaltspolizze grob fahrlässig verursachte Schäden mitversichert waren, nicht jedoch in dem neu abgeschlossenen Nachfolgevertrag.
Denn dann muss der Versicherer beispielsweise nur einen kleinen Teil oder gar keine Entschädigung dafür zahlen, wenn der Versicherte beim Verlassen eines Zimmers vergessen hat, eine brennende Kerze zu löschen, und es deshalb zum Brand kommt. Bei einem grob fahrlässig verursachten Schaden kann die Haushalts- oder Eigenheimversicherung die Entschädigungsleistung anteilig kürzen und zwar um die Schadenhöhe, die direkt im Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit entstanden ist – außer in der Polizze wurde darauf verzichtet.
Eigentor in der Lebens- und Krankenversicherung
Wer unüberlegt eine laufende Lebensversicherung vor dem festgelegten Ablauftermin oder auch eine bestehende Krankenversicherung kündigt, für den kann es auch ohne Schadensfall teuer werden. Denn bei einer Lebensversicherung bildet sich aus den eingezahlten Prämien ein hoher Teil des Kapitalertrags erst zum Vertragsende hin. Dieser würde bei einer vorzeitigen Kündigung verloren gehen.
Zudem sind bei bestehenden Lebens- und Krankenversicherungen alle nach Vertragsabschluss aufgetretenen Krankheiten im bisherigen Vertrag mitversichert. Im Gegensatz dazu muss man sich bei einem Neuabschluss in der Regel erneut einer Gesundheitsprüfung unterziehen, was dazu führen kann, dass der Schutz für bestimmte Erkrankungen ausgeschlossen oder nur gegen Zuschlag übernommen wird. Außerdem haben Versicherer das Recht, einen Antrag auf eine Lebens- oder Krankenversicherung aufgrund einer bestehenden Erkrankung auch komplett abzulehnen.
Nicht jeder Antrag muss vom Versicherer angenommen werden
Auch ein Antrag auf eine Haftpflicht-, Haushalts-, Unfall-, Kfz-Kasko- oder Rechtsschutz-Versicherung, der gestellt wurde, um nach einer Kündigung zu einem anderen Versicherer zu wechseln, kann vom neuen Versicherer abgelehnt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn zum bisherigen Sach-, Rechtsschutz-, Kfz- oder Haftpflichtvertrag sehr viele Schäden gemeldet wurden.
Hat man die Angebote mit den bestehenden Polizzen verglichen und ist man sicher, dass man zu einem anderen Versicherer wechseln möchte, sollte ein bestehender Versicherungsvertrag daher immer erst gekündigt werden, wenn vom neuen Versicherer eine Antragsannahme vorliegt. Nur so ist gewährleistet, dass man nicht plötzlich ohne Versicherungsschutz dasteht.
„Bitte warten, Sie werden verbunden“
Doch nicht nur der Versicherungsumfang in den einzelnen Polizzen auch die Kundenbetreuung kann sich je nach Versicherer unterscheiden. Während einige Versicherer mithilfe von Versicherungsvermittlern einen Vor-Ort-Service anbieten, müssen Kunden von Versicherern ohne Vermittler wie bei Direktversicherern in die jeweilige Filiale fahren oder sich online oder telefonisch durchfragen.
Jeder, der einen Versichererwechsel in Erwägung zieht, um Geld zu sparen, sollte sich sinnvollerweise, bevor er eine Kündigung ausspricht, nochmals mit dem Vermittler beziehungsweise bisherigem Versicherer in Verbindung setzen. In einigen Fällen lässt sich durch Ausschlüsse nicht mehr gewünschter oder benötigter Leistungen oder durch die Umstellung auf einen anderen Tarif eine Prämienminderung erzielen. Einsparungen von einigen Prozent sind auch möglich, wenn man die Zahlweise von monatlich, viertel- oder halbjährlich auf jährlich umstellt.