Weniger Ehescheidungen
(kunid) Wie die Statistik zeigt, kriselt es bei Ehepaaren in Österreich wieder weniger. Dennoch werden immer noch über 16.000 Ehen pro Jahr geschieden. Was Betroffene bedenken sollten, damit sie durch die Scheidung nicht auch noch einen zum Teil existenziell notwendigen Versicherungsschutz verlieren.
2015 wurden in Österreich rund 16.350 Ehepaare geschieden. Das waren rund 1,8 Prozent weniger als noch im Vorjahr. Die meisten Scheidungen, nämlich fast 20.600, gab es im Jahr 2001 – 25 Prozent mehr als in 2015. Tendenziell geht die Anzahl der Scheidungen seit 2007 zurück.
Zudem verlängerte sich die mittlere Ehedauer (Median) der geschiedenen Ehen zwischen 1981 und 2015 von sieben Jahre und acht Monate auf zehn Jahre und knapp elf Monate. Dies geht aus den aktuellen Daten der Statistik Austria hervor.
Bei einer Trennung
Bei einer Scheidung ändern sich nicht nur die Lebensumstände, weil beispielsweise ein Partner aus der gemeinschaftlichen Wohnung auszieht und sich deshalb auch das jeweilige Haushaltseinkommen je Ehepartner verändert. In vielen Fällen hat eine Scheidung auch Auswirkungen auf den bestehenden Versicherungsschutz. Eine Haushaltsversicherung gilt in der Regel für das Inventar beider Ehepartner, solange sie in der gemeinsamen Wohnung leben.
Zieht ein Ehepartner in eine andere Wohnung, muss geklärt werden, ob die bestehende Haushaltspolizze für den in der Wohnung verbleibenden Partner weitergilt oder ob der Versicherungsschutz durch den Auszug auf die neue Wohnung übergehen soll. Dies hängt unter anderem davon ab, wer als Versicherungsnehmer in der Polizze eingetragen ist.
Je nachdem muss derjenige, der bisher nicht Versicherungsnehmer war, eine neue Haushaltsversicherung für seine aktuelle Wohnung abschließen. Zieht der Versicherungsnehmer der bisherigen Haushaltspolizze in eine andere Wohnung, kann er entsprechend seiner geänderten Wohnsituation die Versicherungssumme anpassen.
Autoversicherung und persönlicher Haftpflichtschutz
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es wichtig, welches Fahrzeug versichert ist und wer als Versicherungsnehmer in der Polizze steht. Erhält bei der Trennung der Ehepartner, der bisher nicht Versicherungsnehmer war, das Fahrzeug und wird es von diesem auch gefahren, muss er einen eigenen Vertrag abschließen.
Besteht für einen Ehepartner eine Privat-Haftpflichtversicherung, beispielsweise auch im Rahmen einer Haushaltsversicherung, ist in der Regel damit auch der Ehepartner automatisch versichert. Bei einer Scheidung endet die Mitversicherung des Ehepartners. Das Gleiche gilt für eine Privatrechtsschutz-Versicherung. Kinder, die bisher in einer Privathaftpflicht- oder auch Rechtsschutz-Polizze eines Ehepartners mitversichert waren, bleiben es in der Regel auch weiterhin.
Um weiterhin einen entsprechenden Versicherungsschutz zu haben, muss der Ehepartner, der bisher nicht Versicherungsnehmer war, einen eigenen Privathaftpflicht- und/oder Rechtsschutz-Versicherungsvertrag abschließen. Der Privathaftpflichtschutz gehört zu einer der wichtigsten Absicherungen, da jeder, der einen anderen selbst unabsichtlich zum Beispiel als Besucher, als Fußgänger oder als Radfahrer schädigt, dafür haften muss. Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch solche Schäden.
Änderungen bei der Lebens-, Unfall- und/oder Rentenversicherung
In manchen Lebens- und Unfallversicherungs-Verträgen ist als Bezugsberechtigter im Falle des Todes der versicherten Person der bisherige Ehepartner namentlich angegeben. In diesem Fall würde auch nach der Scheidung die genannte Person die Versicherungsleistung erhalten. Wünscht man das nicht, kann man als Versicherungsnehmer dies jederzeit und in der Regel kostenlos ändern.
Nur wenn die Bezugsberechtigung als „unwiderruflich“ angegeben wurde, benötigt der Versicherungsnehmer für eine Änderung das schriftliche Einverständnis des bisher Bezugsberechtigten.
Wie das in einer Lebens- und/oder Rentenversicherung angesparte Kapital bei einer Scheidung vermögensrechtlich aufgeteilt wird, hängt von diversen Faktoren wie der Vertragsart der Versicherung und dem ehelichem Güterstand ab.
Informieren, um Schwierigkeiten zu vermeiden
Prinzipiell ist es ratsam, sich bei einer Trennung noch vor der rechtsgültigen Scheidung von einem Versicherungsfachmann beraten zu lassen. Denn zum einen können auch andere Versicherungspolizzen von der Scheidung betroffen sein, zum anderen ist es wichtig sicherzustellen, dass es durch die Scheidung nicht zu Absicherungslücken existenzieller Risiken kommt.
Damit während einer Trennung wichtige Unterlagen wie bestehende Versicherungs-Policen nicht „verloren“ gehen, sollte jeder prüfen, ob ihm wichtige Dokumente vollständig vorliegen.
Ist ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, sollte dies umgehend jedem Versicherer, bei dem eine Versicherungspolizze besteht, gemeldet werden. Wenn sich die Bankverbindung eines Ehepartners ändert, von der bisher bereits Versicherungsprämien abgebucht wurden, ist den jeweiligen Versicherern die neue Bankverbindung mitzuteilen. Damit können eine Nichtzahlung der Prämien sowie Mahnkosten bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes verhindert werden.