Für eine friedliche Streitbeilegung

Für eine friedliche Streitbeilegung

(kunid) Wird ein Streit vor Gericht ausgetragen, bleibt in der Regel das Verhältnis zum Streitpartner dauerhaft zerrüttet. Wer dies vermeiden möchte, kann eine Konfliktlösung mittels Mediation versuchen, was insbesondere bei Familien- oder Nachbarstreitigkeiten oder auch bei Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber ein nicht zu vernachlässigender Vorteil ist. Zahlreiche Rechtsschutz-Versicherer unterstützen ihre Kunden auch bei dieser Art der Streitbewältigung.

Bei der Mediation handelt es sich um ein Vermittlungsverfahren, das versucht, eine außergerichtliche Konfliktlösung zu finden. Ziel ist es, dass die Streitparteien mithilfe eines speziell ausgebildeten unabhängigen und unparteiischen Dritten, des sogenannten Mediators, zu einer einvernehmlichen Regelung kommen.

Eine Mediation ist besonders sinnvoll, wenn die streitenden Parteien auch künftig aufeinandertreffen, wie beispielsweise bei Auseinandersetzungen mit Nachbarn, Verwandten, dem Mieter oder Vermieter oder dem Arbeitgeber. In Österreich ist in einigen Fällen wie bei Nachbarschafts-Streitigkeiten und bei Streitigkeiten in Mietangelegenheiten der Versuch einer außergerichtlichen Schlichtung, zu der auch die Mediation zählt, sogar vorgeschrieben, bevor der Gang vor Gericht möglich ist.

Spart Zeit, Ärger und unter Umständen auch Kosten

Denn während es beim klassischen Rechtsweg meist nur Gewinner und Verlierer gibt, wird bei der Mediation eine für alle Seiten annehmbare Konfliktlösung gesucht. Weitere Vorteile eines Mediationsverfahrens sind, dass sich die Streitparteien im Vergleich zu einem Gerichtsprozess nicht nur Ärger und Zeit sparen – Letzteres, weil viele Gerichtsverfahren oftmals langwierig sind –, und häufig auch die anfallenden Kosten erheblich niedriger sind.

Handelt es sich um eine Familienmediation, gewährt das Bundesministerium für Familien und Jugend je nach Höhe des Familieneinkommens und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder unter bestimmten Voraussetzungen auch einen Zuschuss. Hierunter fallen zum Beispiel Streitigkeiten im Rahmen einer Scheidung oder zum Besuchsrecht des gemeinsamen Kindes.

Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen zur Mediation, zum Beispiel welche Kenntnisse ein Mediator haben muss, sind gesetzlich geregelt. Eine Liste zugelassener Mediatoren ist im Webportal des Bundesministeriums für Justiz online abrufbar. Wird bei einer Mediation keine Einigung erzielt, können die Betroffenen immer noch den Rechtsweg wählen und vor Gericht gehen.

Doppelter Kostenschutz

Übrigens bieten die meisten Rechtsschutzversicherer in ihren Rechtsschutz-Polizzen, neben der Kostenübernahme für einen Gerichtsprozess entsprechende Meditationsverfahren für ihre Kunden an und stellen die Mediatoren und/oder übernehmen die Gebühren in vereinbarter Höhe dafür.

Mit einer solchen bestehenden Rechtsschutz-Versicherung ist man, sofern der betreffende Konflikt versichert ist und der Versicherer eine Deckungszusage gegeben hat, in der Regel in beiden Fällen, also für eine Mediation sowie für einen Gerichtsprozess kostenmäßig abgesichert. Einige Rechtsschutz-Versicherer übernehmen, wenn vereinbart, auch Mediationskosten für Streitigkeiten, die oftmals nicht zum Versicherungsumfang einer Rechtsschutzpolizze gehören, wie bei erb- und familienrechtlichen Auseinandersetzungen.

Weitere Details zum Thema Mediation gibt es im Bürgerportal des Bundeskanzleramtes unter www.help.gv.at. Welche Polizze für einen persönlich sinnvoll ist, um Kostenschutz bei Mediationsverfahren, aber auch bei möglichen Gerichtsstreitigkeiten zu haben, lässt sich in einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann klären.


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