Nicht immer ist weniger mehr
(kunid) In der Regel kann ein Versicherungskunde beim Abschluss einer Haushaltsversicherung die Höhe der Versicherungssumme – also die Summe, mit der der Haushalt durch die Polizze abgesichert ist, selbst entscheiden. Entspricht die Versicherungssumme jedoch nicht dem tatsächlichen Wert, muss der Versicherte im Schadenfall mit finanziellen Nachteilen rechnen.
Die Prämienhöhe einer Sachversicherung, zu der auch die Haushaltsversicherung zählt, hängt in der Regel unter anderem von der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab. Die richtige Versicherungssumme ist dabei so zu wählen, dass bei einem Totalschaden der versicherten Gegenstände diese wieder neu angeschafft werden können. Wer jedoch eine niedrigere Versicherungssumme angibt, um beispielsweise eine niedrigere Versicherungsprämie zu erzielen, der muss dass im Schadenfall teuer büßen.
Denn bei einem Schaden prüft der Versicherer, welchen Wert die versicherten Sachen am Schadentag tatsächlich gehabt haben. Übersteigt der tatsächliche Wert der versicherten Gegenstände die vereinbarte Versicherungssumme, liegt eine sogenannte Unterversicherung vor – in dem Fall wird der Schaden nicht voll ersetzt, sondern nur entsprechend dem tatsächlich versicherten Anteil.
Problem: Unterversicherung
Bei einem Totalschaden würden die vereinbarte Versicherungssumme und somit auch die Schadenszahlung nicht ausreichen, um die tatsächlich entstandene Schadenshöhe abzudecken. Auch wenn nur Teile des Hausrates beschädigt sind, beispielsweise bei einem Sturm- oder Leitungswasserschaden, erhält der Versicherte die tatsächliche Schadenshöhe nicht ersetzt.
Beispiel: In einer Haushaltsversicherung ist eine Versicherungssumme von 70.000 Euro vereinbart, der tatsächliche Wert des Hausrates beträgt 140.000 Euro. Das entspricht einer Unterversicherung von 50 Prozent (Anteil der Versicherungssumme im Vergleich zum tatsächlichen Gesamtwert). Werden durch einen Leitungswasserschaden Möbel im Wert von 25.000 Euro beschädigt, erhält der Versicherte wegen der bestehenden Unterversicherung nur 50 Prozent, also 12.500 Euro. Möchte der Versicherte wieder gleichwertige Möbel, muss er die restlichen 12.500 Euro von seinem eigenen Budget zahlen.
Das Gleiche gilt bei einem Totalschaden: Wird in dem genannten Beispiel der gesamte Hausrat bei einem Brand vernichtet, erhält der Versicherte maximal die vereinbarte Versicherungssumme in Höhe von 70.000 Euro, also 50 Prozent des tatsächlichen Schadens. Möchte der Versicherte sich neu einrichten und zwar mit einer Hausratausstattung, die im Umfang und in der Wertigkeit der bisherigen, zerstörten Ausstattung entspricht, muss er die restlichen 70.000 Euro aus der eigenen Tasche zahlen.
Die Tücken einer pauschalen Summenermittlung
Viele Gebäude-, Eigenheim- und Haushaltsversicherer bieten zum Schutz ihrer Versicherungskunden einen sogenannten Unterversicherungs-Verzicht an. Es gibt beispielsweise Haushalts-Polizzen, die einen Unterversicherungs-Verzicht beinhalten, wenn sich die Versicherungssumme nach einer vom Versicherer vorgegebenen Faustformel, die einen bestimmten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche vorsieht, berechnet.
Legt ein Versicherer fest, dass beispielsweise ein Unterversicherungs-Verzicht besteht, wenn die Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche 1.000 Euro beträgt, müssen für eine 70 Quadratmeter große Wohnung mindestens 70.000 Euro als Versicherungssumme vereinbart werden.
Bei einem Teilschaden bekäme der Versicherte im Rahmen eines bestehenden Unterversicherungs-Verzichts selbst dann den tatsächlichen Schadenswert ausbezahlt, wenn der Versicherungswert höher ist als die Versicherungssumme und somit eine Unterversicherung vorliegt. Dies gilt jedoch nur, wenn der Schadenswert nicht höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme.
Damit die Absicherung passt
Beispiel: In einer Haushaltsversicherung mit Unterversicherungs-Verzicht wurde die Versicherungssumme entsprechend der vom Versicherer vorgegebenen Faustformel ermittelt und beträgt 70.000 Euro. Tatsächlich ist der Hausrat jedoch 100.000 Euro wert. Aufgrund des Unterversicherungs-Verzichts bekäme der Versicherte bei einem Schaden bis 70.000 Euro, also bis zur vereinbarten Versicherungssumme, auch den tatsächlichen Schadenwert erstattet.
Wird der Hausrat jedoch komplett beschädigt, beträgt die Entschädigungsleistung die Versicherungssumme von 70.000 Euro und nicht den tatsächlichen Wert von 100.000 Euro.
Dieses Beispiel zeigt, dass man sich nicht blind auf Faustformeln verlassen sollte. Sinnvoller ist es regelmäßig zu prüfen, ob der Wert der versicherten Sachen auch der vereinbarten Versicherungssumme entspricht, um ein finanzielles Dilemma im Schadenfall zu vermeiden. Regelmäßig deshalb, da sich im Laufe der Zeit der Wert des Hausrates zum Beispiel durch Neuanschaffungen ändert und dementsprechend auch die Versicherungssumme angepasst werden sollte.