Gut geschützt gegen schlechte Zahlungsmoral
(kunid) Immer wieder kommt es vor, dass Firmen auf ihren berechtigten Forderungen sitzen bleiben, weil ihre Kunden, egal ob Unternehmen oder Privatpersonen, die ausgestellten Rechnungen nicht begleichen. Die Versicherungswirtschaft kennt das Problem und bietet diesbezüglich Absicherungs-Möglichkeiten, die verhindern, dass ein betroffener Unternehmer wegen säumiger Kunden in finanzielle Schwierigkeiten gerät.
Für ein Unternehmen können schon einige wenige Forderungen, insbesondere wenn sie hoch sind, schnell zu einem Dominoeffekt führen. Selbst bei einer gut gehenden Firma kann sich durch hohe Zahlungsausfälle die Bonität verschlechtern. Schlimmstenfalls gerät das Unternehmen dann selbst in finanzielle Schwierigkeiten und kann seinerseits Rechnungen nicht mehr pünktlich begleichen.
Der Firmeninhaber sollte daher eigene Sicherungsmaßnahmen treffen, um Forderungsausfällen vorzubeugen. Vor der Auftragsannahme kann beispielsweise die Bonität des möglichen Kunden bei Wirtschaftsauskunfteien überprüft werden. Ein genaues Debitorenmanagement ermöglicht zudem, dass Zahlungsverzögerungen rasch erkannt werden, um umgehend reagieren zu können. Eine Garantie gegen Zahlungsausfälle ist dies jedoch nicht.
Versicherungsschutz gegen Forderungsausfall
Mit einer Forderungsausfall-Versicherung beziehungsweise Kreditversicherung lässt sich jedoch das Risiko, dass das eigene Unternehmen wegen säumiger Zahler in finanzielle Schwierigkeiten gerät, verringern. Eine derartige Polizze springt unter anderem ein, wenn berechtigte und nachweisliche Forderungen aus Warenlieferungen sowie aus Dienstleistungen in einem bestimmten Zeitraum nicht bezahlt wurden.
Oftmals erspart die Kreditversicherung dem Unternehmen den erfolglosen Gang zum Anwalt oder zum Inkassobüro. Um es gar nicht zum Schaden kommen zu lassen, werden je nach Vertragsvereinbarung durch den Versicherer in der Regel auch Kreditprüfungs- und Überwachungsaufgaben übernommen.
Sollte es dennoch zu Forderungsausfällen kommen, werden diese abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung vom Versicherer erstattet. Ein derartiger Versicherungsschutz wird für fast jede Branche und jede Firmengröße angeboten. Details dazu können beim Versicherungsfachmann erfragt werden.