Wenn man im Ausland krank wird
(kunid) Jeder, der ins Ausland reist, sollte sich um einen ausreichenden Kostenschutz für den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalles kümmern. Denn wird man im Ausland krank, übernimmt die österreichische gesetzliche Krankenversicherung die anfallenden Krankheitskosten wie Arzt- oder Krankenhauskosten je nach Land und Kostenart nur zum Teil oder gar nicht.
Der gesetzliche Versicherungsschutz der sozialen Krankenversicherung gilt im europäischen Ausland und in Ländern, die ein entsprechendes Abkommen mit Österreich haben, nur bedingt und in allen anderen Ländern gar nicht.
Bei einem Krankheitsfall im Ausland muss der Betroffene krankheitsbedingte Kosten zum Teil oder komplett aus der eigenen Tasche zahlen – sofern er nicht eine Reisekranken-Versicherung abgeschlossen hat.
Bei Reisen in EU-Ländern
Die soziale Krankenversicherung erstattet anfallende Krankheitskosten nur in den Ländern der Europäischen Union (EU) und einigen anderen Staaten, wie der Türkei, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien, mit denen ein Sozialversicherungs-Abkommen besteht. Allerdings umfasst der gesetzliche Krankenschutz in diesen Ländern oft nur eine Grundversorgung, die zum Teil weit unter den Leistungen, die einem in Österreich zustehen, liegen.
Der Grund: In diesen Ländern hat der Reisende durch die österreichische soziale Krankenversicherung nur Anspruch auf solche Leistungen, die auch die Bürger des jeweiligen Landes durch eine dort bestehende gesetzliche Krankenversicherung erhalten würden. In manchen Ländern sind jedoch für die Behandlung beim Arzt und/oder im Krankenhaus hohe Zuzahlungen oder Selbstbeteiligungen vorgeschrieben, die der Reisende gar nicht oder nur zum Teil von der sozialen Krankenversicherung zurückerstattet bekommt.
Da die dortige gesetzliche Krankenversicherung den Bürgern des jeweiligen Landes diese Kosten erstattet, erhalten auch österreichische Reisende, die in einem solchen Land eine medizinische Behandlung benötigen, keinen Kostenschutz durch die heimische gesetzliche Krankenversicherung. Zudem muss ein Reisender im Ausland oftmals diverse Kosten für eine ärztliche oder stationäre Behandlung im Voraus bar bezahlen. Das gilt selbst dann, wenn er die heimische E-Card und damit die auf der Rückseite integrierte Europäische Krankenversicherungs-Karte (EKVK) vorzeigt.
Kostenschutz für Fernreisen
In zahlreichen Reiseländern wie Australien, Brasilien, China, Chile, Indien, Japan, Kanada, Thailand und USA, die kein Sozialversicherungs-Abkommen in Bezug auf den Krankenversicherungs-Schutz mit Österreich haben, muss ein erkrankter Reisender alle Krankheitskosten vorab selbst bezahlen. Wer wissen möchte, mit welchen Ländern kein Krankenversicherungs-Abkommen besteht, findet diese Informationen beim Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres.
In diesen Ländern erstattet die soziale Krankenversicherung dem Reisenden maximal einen Teil der Kosten für medizinische Behandlungen, die auch in Österreich versichert gewesen wären. Bei notwendigen Spitalsbehandlungen können jedoch leicht fünf- oder sechsstellige Summen zusammenkommen, die der Kranke zunächst selbst tragen muss.
Offizielle Stellen wie das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-Träger und die Europäische Kommission empfehlen aus diesen Gründen vor Reiseantritt den Abschluss einer privaten Reise-Krankenversicherung. Eine solche Polizze bietet im Vergleich zur sozialen Krankenversicherung einen deutlich umfassenderen Versicherungsschutz.
Für den Ernstfall
Eine private Reisekranken-Polizze übernimmt unter anderem entsprechend den bestehenden Vertragsvereinbarungen die Behandlungskosten, die ein Versicherter im Ausland nach Krankheit oder Unfall aus der eigenen Tasche bezahlen müsste. Wichtig dabei ist, dass der Versicherte diese Kosten durch entsprechende Quittungen belegen kann. In manchen Fällen ist es auch möglich, dass die private Krankenversicherung beispielsweise direkt mit dem behandelnden ausländischen Krankenhaus abrechnet, sodass der Versicherte keine Gelder vorstrecken muss.
Auch ein Rücktransport nach Österreich bei medizinischer Notwendigkeit lässt sich damit abdecken. Das ist wichtig, da ein Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Österreich, egal ob mit dem Reiseland ein Sozialversicherungs-Abkommen besteht oder nicht, in der Regel generell nicht von der sozialen Krankenversicherung übernommen wird.
Die Versicherten bekommen in der Regel vom Versicherer der Reisekranken-Polizze für jedes Land Adressen und Telefonnummern von Servicestellen, an die sie sich wenden können, um im Ernstfall ohne Kostenrisiko eine schnelle medizinische Behandlung unbürokratisch zu erhalten.