Geld vom Staat für eine lebenslange Zusatzpension
(kunid) Seit 2003 fördert der Staat die private Pensionsvorsorge und Vermögensbildung mit der sogenannten prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge. Auch wenn bereits knapp 1,6 Millionen Bürger einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben, nutzen immer noch viele nicht die staatliche Förderung und verzichten so auf bares Geld.
Bis Ende 2014 haben über 1,59 Millionen Personen einen Vertrag für eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge abgeschlossen, so die Österreichische Finanzmarktaufsicht. Diese Bürger nutzen bereits die staatliche Förderung für die Altersvorsorge und zum Vermögensaufbau in Form von Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen. Allerdings könnten noch weit mehr davon profitieren.
Denn eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge kann jeder unbeschränkt steuerpflichtige Bürger, also zum Beispiel alle Personen, die ihren Wohnsitz hierzulande haben, abschließen – und zwar unabhängig davon, ob und wie viel Einkünfte sie haben. Es werden also Arbeitnehmer, Unternehmer, Freiberufler und Landwirte genauso gefördert wie Hausfrauen/-männer und Studenten. Die staatliche Förderung erfolgt zum einen durch eine jährliche Zulage in Abhängigkeit zur eingezahlten Prämie und zum anderen durch Steuervergünstigungen.
Ohne Verlustrisiko
Um Anspruch auf eine Förderung zu haben, muss ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden, beispielsweise ein Lebensversicherungs-Vertrag, der die gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllt. So sind zum Beispiel nur Verträge förderberechtigt, bei denen eine Garantie besteht, dass die eingezahlten Beträge inklusive der staatlichen Prämien bis zum Vertragsablauf erhalten bleiben und somit Verluste ausgeschlossen sind.
Außerdem muss ein entsprechender Vertrag laut gesetzlichen Vorgaben mindestens zehn Jahre laufen, sofern man bei Vertragsabschluss noch keine 50 Jahre alt ist. Eine vereinbarte Rentenauszahlung erfolgt als lebenslange, garantierte Privatpension. Zudem ist diese Pensionsleistung steuerfrei.
108,85 Euro Zulage vom Staat für 2015
Die Höhe der staatlichen Förderung in Form von Zulagen ist von der eingezahlten Prämie abhängig. Der entsprechende staatliche Fördersatz ist im Einkommensteuergesetz geregelt und beträgt je nach Marktzinsniveau zwischen 4,25 und 6,75 Prozent der jährlichen Einzahlungen. Konkret zahlt der Staat für 2015 4,25 Prozent der vom Versicherungskunden eingezahlten Jahresprämie zusätzlich in den Vertrag als Zulage mit ein.
Die maximale Förderung ist auf einen Höchstbetrag, nämlich auf 1,53 Prozent des 36-Fachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherungen begrenzt. Aktuell beträgt somit die maximale Förderung für das Jahr 2015 108,85 Euro, wenn der Versicherungskunde die maximal geförderte Jahresprämie von aktuell insgesamt 2.561,22 Euro in den Zukunftsvorsorgevertrag einzahlt.
Steuerfreie Pensionsauszahlung
Die weitere staatliche Förderung in Form von Steuervergünstigungen kommt in der Ansparphase, aber auch bei Vertragsablauf zur Geltung. Denn das im Vertrag angesammelte Kapital, die vom Staat gezahlte Förderung und die damit erreichten Erträge sind, wenn eine Rentenzahlung nach Vertragsablauf vereinbart wurde, steuerfrei. Es werden also keine Versicherungssteuer auf die Beiträge während der Ansparphase und keine Kapitalertrag– und Vermögenszuwachssteuer auf die Erträge sowie keine Einkommensteuer auf die Pensionsauszahlung erhoben.
Bei Fragen zur staatlichen Förderung und der Auswahl des für den individuellen Bedarf passenden Zukunftsvorsorge-Vertrages hilft ein Versicherungsfachmann weiter.