Ohne finanzielles Risiko sein Recht einfordern
(kunid) Streit kann es in fast allen Lebensbereichen geben, ob nach einem Verkehrsunfall, bei Problemen mit einer gekauften Ware oder durch eine Kündigung des Arbeitsplatzes. Viele schrecken jedoch aufgrund der zu erwartenden Prozesskosten davor zurück, ihr Recht notfalls vor Gericht durchzusetzen. Eine Rechtsschutz-Versicherung nimmt einem dieses Kostenrisiko ab.
Bei einem Gerichtsstreit hängen die Höhe der Prozesskosten, also zum Beispiel der Anwalts- und Gerichtskosten, in den meisten Fällen vom Streitwert ab. Je höher der Streitwert, desto höher das Kostenrisiko. Bei einem Streitwert von 1.000 Euro betragen die Anwalts- und Gerichtskosten in der ersten Instanz zwischen 500 und 1.000 Euro. Beträgt der Streitwert 10.000 Euro muss mit Prozesskosten in der ersten Instanz zwischen 2.000 bis 4.000 Euro gerechnet werden. In der zweiten Instanz fallen mindestens noch einmal so viel Kosten an wie in der ersten.
Doch gerade, wenn es um hohe Streitwerte geht, wie dies zum Beispiel bei Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen nach einem erlittenen Personenschaden der Fall ist, ist es besonders wichtig, sein Recht notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Eine Absicherung dieses Kostenrisikos bietet die Rechtsschutz-Versicherung, da sie im Versicherungsfall die Prozesskosten übernimmt – und das auch dann, wenn der Versicherte den Gerichtsprozess verliert. Nahezu jeder Lebensbereich lässt sich mit einer passenden Rechtsschutz-Variante absichern.
Rundumschutz für den Alltag
Nicht immer verläuft alles im Privat- oder Berufsleben konfliktfrei. Eine fristlose Jobkündigung, Probleme mit dem neuen Gefrierschrank oder ein bleibender Gesundheitsschaden nach einem Fahrradunfall, den ein anderer verursacht hat, machen den Weg zum Anwalt oft unumgänglich. Je nach vereinbartem Versicherungsumfang lässt sich das Kostenrisiko für solche und andere Streitigkeiten mit einer Privat- und Berufsrechtsschutz-Polizze abdecken.
In der Grunddeckung einer Privatrechtsschutz-Versicherung sind in der Regel Schadenersatz- oder Strafrechtsverfahren abgesichert. Wer zum Beispiel als Fußgänger angefahren und dabei verletzt wird, kann seine Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen gegenüber dem Unfallverursacher per Anwalt und vor Gericht geltend machen. Wer beispielsweise als Skifahrer einen anderen verletzt und ihm deswegen ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung droht, kann sich dagegen wehren. Die Prozesskosten würde in beiden Fällen die Privatrechtsschutz-Polizze übernehmen.
Versichert sind in einer Polizze normalerweise der Versicherungsnehmer sowie sein Ehe- beziehungsweise namentlich genannter Lebenspartner. Mitversichert sind in der Regel aber auch deren minderjährige und unter Umständen auch die volljährigen Kinder – Letztere, sofern sie noch in Ausbildung sind und ein in den Versicherungs-Bedingungen festgelegtes Alter noch nicht überschritten haben.
Verschiedene Absicherungs-Möglichkeiten
Ist in der Privatrechtsschutz-Polizze auch ein Vertragsrechtsschutz vereinbart, kann der Versicherte unter anderem sein Recht einklagen, wenn ein neu erworbenes Elektrogerät Mängel aufweist. Auch Streitigkeiten vor einem Sozialgericht, beispielsweise wenn die gesetzliche Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall eine Versehrtenrente verweigert, sind im Rahmen eines oftmals optional angebotenen Sozialversicherungs-Rechtsschutzes versicherbar.
Für Mieter oder Immobilieneigentümer, die kein Kostenrisiko im Streitfall eingehen möchten, wird entweder als Zusatzbaustein zur Privatrechtsschutz-Polizze oder als Einzelvertrag eine Wohnungs- und Grundstücks- oder eine Vermieter-Rechtsschutz-Versicherung angeboten. Sie leistet beispielsweise bei Streitigkeiten mit dem Mieter oder auch Vermieter.
Auch wer eine Firma hat oder als Freiberufler oder Landwirt tätig ist, kann mithilfe spezieller Rechtsschutz-Polizzen Streitigkeiten aus beruflichen und privaten Bereichen abdecken.
Für Kfz-Besitzer und -Lenker
Eine Fahrzeug- und Lenker-Rechtschutzversicherung sichert Kfz-Lenker und -Besitzer bei Streitigkeiten rund um das Kfz ab. Übernommen werden unter anderem die Anwalts- und Gerichtskosten, um eigene Schadenersatzansprüche nach einem Kfz-Unfall geltend zu machen.
Auch die Kosten für die Verteidigung in Strafverfahren wegen fahrlässiger Übertretung von Verkehrsvorschriften, die zur Vormerkung im örtlichen Führerscheinregister oder zum Entzug des Führerscheins führen können, sind normalerweise mitversichert. Selbst bei Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt, übernimmt der Rechtschutzversicherer, sofern ein Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz besteht, die Prozesskosten.
Um sicherzugehen, dass die Kosten vom Rechtsschutzversicherer übernommen werden, ist es wichtig, dass der Versicherte beim ersten Anwaltstermin die Rechtsschutz-Polizze vorlegt, damit der Anwalt eine Leistungszusage beim Versicherer für den entsprechenden Rechtsstreit einholen kann. Tipp: Viele Rechtsschutzrisiken lassen sich in einer Einzelpolizze oder vergünstigt auch in kombinierter Form zum Beispiel in einer Privat-, Berufs- und Fahrzeugrechtsschutz-Polizze absichern. Darüber hinaus kann man durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung die Prämie reduzieren.