Pension: Sozialministerium ortet „Mentalitätswandel“
(kunid) Das durchschnittliche Antrittsalter bei Direktpensionen lag zur Jahresmitte laut Statistik des Sozialministeriums bei 60,1 Jahren. Damit habe man den für 2018 angepeilten Zielwert schon jetzt erreicht, so das Sozialministerium über das aktuelle Pensionsmonitoring.
Eigentlich liegt das gesetzliche Pensionsantrittsalter für eine Alterspension aktuell für Männer bei 65 Jahren. Frauen, die vor dem 2. Dezember 1963 geboren sind, haben ein Antrittsalter von 60 Jahren. Bei allen anderen wird das Antrittsalter ab dem 1. Januar 2024 schrittweise bis zum Jahr 2033 ebenfalls auf das 65. Lebensjahr angehoben.
Wie das faktische Pensionsantrittsalter tatsächlich ist und wie es sich im Vergleich zum letzten Jahr geändert hat, zeigen die Zahlen aus dem aktuellen Pensionsmonitoring des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Sozialministerium) zum Halbjahr 2015. „Das tatsächliche Pensionsantrittsalter ist mit dem Stichtag 30. Juni bereits auf 60,1 Jahre – 59,0 Jahre im Halbjahr 2014 – gestiegen“, erklärte Sozialminister Rudolf Hundstorfer vor Kurzem. Damit sei man „bereits jetzt beim Zielwert“, den die Regierung für 2018 angesetzt habe.
Daten im Detail
Auch die Zahl der Pensionsneuzugänge hat sich nach Angaben des Ministeriums „deutlich reduziert“: Im Halbjahr 2014 waren 44.300 Menschen in Pension gegangen, im Halbjahr 2015 waren es 36.827 (minus 16,9 Prozent). Bei der Langzeitversicherten-Regelung seien die Neuzugänge um 43 Prozent zurückgegangen, bei der Invaliditätspension um 33 Prozent, „während das Antrittsalter von 53,4 auf 54,9 Jahre bei den Pensionierungen aus gesundheitlichen Gründen gestiegen ist“, so Hundstorfer.
Die Zahl der Menschen, die in die normale Alterspension gehen – Männer: 65 Jahre, Frauen: 60 Jahre – hat laut Ministerium von 16.396 im Halbjahr 2014 auf 17.191 im Halbjahr 2015 zugenommen (plus 4,85 Prozent).
Das Antrittsalter in der normalen Alterspension erhöhte sich um 0,6 Monate auf 62 Jahre und drei Monate – bei den Männern stieg es auf 65 Jahre und sechs Monate (plus 0,8 Monate), bei den Frauen auf 60 Jahre und elf Monate (plus 1,0 Monat).
Der Gesamtjahresvergleich von 2013 und 2014
Blickt man ein wenig weiter zurück und vergleicht das Gesamtjahr 2014 mit 2013, so sank das Antrittsalter für die normale Alterspension leicht, und zwar von 62,48 auf 62,44 Jahre – umgerechnet also um einen halben Monat.
Für sämtliche Alterspensionen ergab sich von 2013 auf 2014 eine Steigerung von 60,78 Jahren auf 61,24 Jahre. Rechnet man auch noch die Invaliditäts- sowie Berufs- und Erwerbsunfähigkeits-Pensionen hinzu, so kletterte das durchschnittliche Antrittsalter von 58,51 auf 59,63 Jahre. Nach Geschlechtern sortiert, betrug das Antrittsalter der Männer 2014 in der normalen Alterspension 65,78 Jahre (minus 0,01 Monate), jenes der Frauen 61,06 Jahre (minus 0,03 Monate).
Alle Formen der Alterspension addiert, ergab sich bei Männern ein Alter von 63,22 (plus 0,38 Monate), bei Frauen eines von 59,75 Jahren (plus 0,51 Monate). Rechnet man wiederum die Formen der Invaliditätspension hinzu, so zeigte sich ein deutliches Plus. Das durchschnittliche Antrittsalter (Direktpensionen) der Männer lag 2014 bei 60,76 (plus 1,14 Monate), jenes der Frauen bei 58,58 (plus 1,09 Monate).
Weniger Anträge auf Invaliditätspension
Hundstorfer schließt aus den Daten, bei den Menschen sei die Botschaft angekommen, „dass es für die eigene Pension sehr viel bringt, wenn man möglichst lange im Erwerbsleben bleibt“.
Wer heute in die Korridorpension gehe, „hat bis zu 25 Prozent weniger Pension als einer, der erst mit 65 Jahren seine Pension antritt; wer die Langzeitversicherten-Regelung in Anspruch nimmt, muss mit einer bis zu 20 Prozent geringeren Pension rechnen – für das gesamte restliche Leben.“
Ein „weiterer Hinweis für einen Mentalitätswandel in der Bevölkerung“ sei in der Zahl der Anträge für die Invaliditätspension oder das Rehabilitationsgeld zu sehen: „Seit 2010 ist die Zahl der Anträge für diese Pensionsform um mehr als 30 Prozent zurückgegangen, im Vergleich zum vergangenen Halbjahr um 5,4 Prozent.“
Persönliche Pensionslücke
Doch nicht jeder kann oder will möglichst lange im Erwerbsleben bleiben. Wer dennoch im Alter seinen Lebensstandard halten oder bei einer eintretenden Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert sein möchte, sollte frühzeitig vorsorgen.
Denn schon heute ist beispielsweise die gesetzliche Pension um einiges geringer als das letzte Aktiveinkommen eines Pensionsbeziehers (Pensionslücke).
Wer wissen möchte, wie hoch seine tatsächliche Pensionslücke im Einzelfall voraussichtlich sein wird und mit welchen Altersvorsorgeprodukten diese am besten ausgeglichen werden kann, kann sich von einem Versicherungsfachmann beraten lassen.