Notwendige Aktualisierung bei der Firmenabsicherung

Notwendige Aktualisierung bei der Firmenabsicherung

(kunid) In der Regel kennen Firmeninhaber besonders am Anfang des neuen Jahres die aktuellen Werte ihres Unternehmens, also wie hoch der Gewinn oder Verlust, das betriebliche Anlagevermögen, aber auch die jährlichen Kosten des letzten Geschäftsjahres waren. Wer seine betrieblichen Versicherungen den aktuellen Werten anpasst, kann sicher sein, seine Prämien für den richtigen Schutz auszugeben.

Wer glaubt, dass er durch die Angabe von niedrigeren statt der tatsächlich vorhandenen Versicherungswerte Geld spart, der irrt. Denn ist bei einigen Versicherungsarten eine zu niedrige Versicherungssumme vereinbart, reduziert sich im Schadenfall auch die Entschädigung entsprechend. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem vom Versicherer bezahlten Schaden muss der Kunde dann selbst tragen.

Dies gilt auch für betriebliche Versicherungspolizzen. Daher ist es wichtig, dass die Versicherungssummen den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen.

Sparen am falschen Ende

Eine Geschäfts- oder auch Betriebsinhalts-Versicherung ersetzt in der Regel den Wiederbeschaffungswert (Neuwert) der kaufmännischen und technischen Betriebseinrichtung sowie die Waren und Vorräte einer Firma. Versichert sind beispielsweise Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm/Hagel.

Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert, bekommt der Kunde eine entsprechend niedrigere Entschädigungssumme ausbezahlt.

Beträgt beispielsweise die Versicherungssumme einer Geschäftsversicherung 500.000 Euro, der tatsächliche Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen jedoch 1.000.000 Euro, erhält der Versicherungsnehmer bei einem Komplettschaden maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Entsteht bei einem Brand ein Schaden in Höhe von 400.000 Euro, werden in diesem Fall vom tatsächlichen Schaden nur 200.000 Euro (50 Prozent) von der Versicherung bezahlt, da der Kunde zu 50 Prozent unterversichert war.

Die richtige Vorsorge

Prinzipiell sollten Unternehmer immer wieder prüfen, ob die vereinbarte Versicherungssumme ausreicht, denn die meisten Waren und Dienstleistungen unterliegen einer ständigen Preissteigerung. Wird keine regelmäßige Anpassung durchgeführt, besteht die Gefahr einer Unterversicherung, auch wenn sich beispielsweise an der Betriebseinrichtung nichts geändert hat. In vielen betrieblichen Versicherungspolicen kann diesbezüglich auch eine sogenannte Vorsorge vereinbart werden.

Hierbei wird ein vereinbarter prozentualen Anteil der Versicherungssumme und/oder ein festgelegter Betrag als Vorsorge vereinbart, wenn die Versicherungssumme nicht ausreicht. In diesem Fall wird ein Schaden, der die Versicherungssumme und die vereinbarte Vorsorge zusammen nicht übersteigt, vollständig bezahlt. In manchen Polizzen kann auch eine Wertanpassungsklausel vereinbart werden – eine dynamische Komponente, die dafür sorgt, dass die vereinbarten Versicherungssummen der veränderten Preisentwicklung automatisch angepasst werden.

Es gibt außerdem eine weitere Möglichkeit, die gewährleistet, dass bei einer ungewollt aufgetretenen Unterversicherung Teilschäden komplett ersetzt werden. Wurde für bestimmte Positionen wie Vorräte eine sogenannte „Versicherung auf Erstes Risiko“ vereinbart, bleibt hierfür eine Unterversicherung bis zur vertraglich festgelegten Höhe folgenlos.

Zu viel kostet unnötig Geld

Doch auch wer eine höhere Versicherungssumme vereinbart hat als den tatsächlichen Versicherungswert, hat Nachteile. Denn grundsätzlich wird nur der tatsächlich entstandene Schaden ersetzt, da nämlich die Entschädigung bei Schadenversicherungen wie die Inhaltsversicherung, nicht zu einer Bereicherung führen darf.

Nachdem die Höhe der Versicherungsprämie von der Versicherungssumme abhängt, zahlt der Versicherungskunde bei einer Überversicherung im Vergleich zu seinem tatsächlich benötigten Versicherungsschutz letztendlich zu viel.

Firmeninhaber, die sichergehen möchten, dass sie weder unter- noch überversichert sind, sollten sich von einem Versicherungsexperten regelmäßig beraten lassen. Dies gilt insbesondere zum Jahresanfang, wenn die aktuellen Betriebsdaten des letzten Jahres vorliegen, aber auch wenn Änderungen im Betrieb wie zusätzliche Anschaffungen von Inventar und Maschinen anstehen.


Allgemein
Kommentare sind geschlossen.