Im Herbst an den Reifenwechsel denken

Im Herbst an den Reifenwechsel denken

(kunid) Nicht nur aus Sicherheitsgründen ist es ratsam, rechtzeitig zum Herbstanfang die Reifen zu wechseln. Zum einen vermindert dies die Unfallgefahr bei einem plötzlichen Kälte- beziehungsweise Wintereinbruch, zum anderen kann eine falsche Bereifung ein Bußgeld rechtfertigen. Zudem kann dies bei einem Unfall sogar den Kaskoschutz kosten.

Tests zeigen, dass ein Wagen mit Winterreifen bei 50 km/h nach rund 30 Metern auf vereisten oder verschneiten Straßen zum Stehen kommt. Mit Sommerreifen ist der Bremsweg oft doppelt so lang. Bei Winterreifen sorgen zudem kälteflexible, weiche Laufstreifenmischungen und ein besonderes Profil mit feinen Lamellen bei Eis und Schnee für den bestmöglichen Grip, was bei einem plötzlichen Kälte- beziehungsweise Wintereinbruch die Gefahr von Rutschunfällen erheblich mindert.

Doch nicht nur aus Sicherheitsgründen ist der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen notwendig, auch das Gesetz verlangt, dass die Reifen der Witterung angepasst sein müssen. Seit 2008 besteht in Österreich die sogenannte situative Winterausrüstungs-Pflicht für alle Pkws, Kombikraftwagen und Lkws bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht.

Gesetzlich vorgeschrieben

Gemäß Paragraf 102 Absatz 8a Kraftfahrgesetz müssen auf allen Rädern dieser Fahrzeugtypen vom 1. November bis 15. April des Folgejahres Winterreifen montiert sein, wenn die Straßen mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt sind. Nur wenn die Straße mit einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, können alternativ auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden.

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) empfiehlt allen Autofahrern, mit dem Wechsel nicht auf den 1. November zu warten, sondern bereits auf Winterreifen umzurüsten, wenn die Außentemperaturen für längere Zeit unter plus sieben Grad Celsius liegen. Während nämlich der Bremsweg mit Sommerreifen bei kälteren Temperaturen kontinuierlich zunimmt, tritt bei Winterreifen das Gegenteil ein.

Pkw- und Lkw-Lenker, die sich nicht an die situative Winterausrüstungs-Pflicht oder Winterreifenpflicht halten, müssen mit einer Mindeststrafe von 35 Euro rechnen. Werden durch die Pflichtverletzung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann die Geldbuße sogar bis zu 5.000 Euro betragen. Wer mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen in einen Unfall verwickelt wird, muss nicht nur ein Bußgeld fürchten.

Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Zudem kann es auch finanzielle Schwierigkeiten nach einem Unfall geben, wenn man mit den falschen Reifen unterwegs war: Zwar zahlt eine Vollkasko-Versicherung bei einem selbst verschuldeten Unfall den Schaden am eigenen Pkw, doch nur wenn der Unfall nicht grob fahrlässig verursacht wurde. Ist vor Fahrtantritt oder während der Fahrt erkennbar, dass Sommerreifen angesichts der schlechten Straßenverhältnisse ungeeignet sind und fährt der Lenker damit dennoch, kann die Vollkasko-Versicherung die Leistung nämlich wegen „grober Fahrlässigkeit“ anteilig kürzen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss zwar, egal welche Reifen er aufgezogen hat, für die Schäden eines unschuldigen Unfallgegners aufkommen. Wer jedoch mit Sommerreifen unterwegs war und nicht beweisen kann, dass der gleiche Unfall auch mit einer Winterausrüstung passiert wäre, muss allerdings mit der Anrechnung einer Teilschuld rechnen, selbst wenn die Hauptschuld beim Unfallgegner liegt.

Kfz-Experten empfehlen daher, die Winterreifen spätestens ab November die ganze Saison am Auto zu belassen, auch wenn das so nicht vorgeschrieben ist.

Mögliche Geschwindigkeitsgrenzen für Winterreifen

Als Winterreifen gesetzlich anerkannt sind Pneus mit den Bezeichnungen „Matsch und Schnee“ – die gängigen Abkürzungen sind „M+S“, „M.S.“ oder auch „M&S“. Die vorgeschriebene Profiltiefe liegt bei mindestens vier Millimetern bei Radialreifen (häufigste Reifenbauart) und fünf Millimetern bei Diagonalreifen. Dies gilt im Übrigen auch für sogenannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen. Einige Winterreifen sind nur bis zu einer bestimmten Maximalgeschwindigkeit zugelassen.

Auf jeder Reifenseitenwand kann anhand der dort abgebildeten Zahlenreihe die erlaubte Höchstgeschwindigkeit abgelesen werden. Zum Beispiel lässt sich aus der Ziffernreihe 195/50 R 15 82 H Folgendes ablesen: Reifenbreite = 195 Millimeter, Reifenhöhe = 50 Prozent der Reifenbreite, R = Radial und 15 = Zoll für den Felgendurchmesser.

Die Zahl 82 gibt eine Tragfähigkeit von 475 Kilogramm an und H bedeutet eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h. Die Geschwindigkeits-Begrenzungen werden mit folgenden Buchstaben (letzte Ziffer) angegeben: N für 140 km/h, P für 150 km/h, Q für 160 km/h, R für 170 km/h, S für 180 km/h, T für 190 km/h, H für 210 km/h, V für 240 km/h, W für 270 km/h, Y für 300 km/h und ZR für über 240 km/h.

Reifen richtig lagern

Für eine einfachere Montage im nächsten Jahr ist es sinnvoll, vor dem Abmontieren die bisherige Position der Reifen am Pkw mit Kreide auf die Reifenflanken zu schreiben, zum Beispiel HL für hinten links. Vor der Einlagerung der Sommerreifen sollte kontrolliert werden, ob die Profiltiefe ausreicht und ob sie keine Beschädigungen wie Risse oder eingefahrene Nägel aufweisen, damit sie im nächsten Jahr wieder verwendet werden können. Beschädigte Pneus können eventuell noch repariert oder zumindest rechtzeitig vor dem nächsten Reifenwechsel ersetzt werden.

Auch beim Einlagern sollte einiges beachtet werden, damit die Reifen möglichst lange halten. Reifen wie auch Kompletträder (Reifen auf Felgen) sollen nach Angaben des BRV immer stehend oder auf einem Felgenbaum aufgehängt und nicht flach übereinanderliegend gelagert werden. Zudem sollte vor dem Einlagern der Luftdruck um 0,5 bar erhöht werden, um sie stabiler zu lagern. Sinnvoll ist es, stehend gelagerte Reifen alle paar Wochen zu drehen, damit sie keine Standplatten bekommen.

Die Reifen sollten zudem trocken und kühl, am besten zwischen 15 und 25 Grad Celsius gelagert werden – und nicht dicht an einem Heizkörper oder in der Sonne stehen, da sie sonst schneller porös werden. Viele Reifenhändler und Werkstätten bieten neben einer fachgerechten Montage und einer Reifenprüfung gegen eine Gebühr oft auch eine professionelle Einlagerung an.


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