Rentenversicherungen werden immer beliebter
(kunid) Viele Bürger haben erkannt, dass die gesetzliche Altersabsicherung nicht ausreicht. Sie setzen zunehmend auf private Vorsorgelösungen.
Die wenigsten möchten im Pensionsalter auf ihren Lebensstandard verzichten. Daher sorgen immer mehr Bürger zusätzlich zu der zu erwartenden gesetzlichen Pension bereits während der Zeit der Erwerbstätigkeit für das Alter vor.
Die Rentenversicherung gehört in Österreich zu einer der beliebtesten Altersvorsorgeformen. Der Versicherungsnehmer kann sich mit einer solchen Police unter anderem eine lebenslange Pension mit garantierter Verzinsung sichern. Im Falle seines Ablebens ist zudem die Absicherung der Erben über eine vereinbarte Hinterbliebenenrente oder eine im Vertrag zugesagte Kapitalrückgewähr möglich.
Starke Nachfrage bei Rentenversicherungs-Polizzen mit Einmalprämie
Nach Angaben des Verbandes der Versicherungs-Unternehmen Österreichs (VVO) ist in den ersten sechs Monaten diesen Jahres die Nachfrage bezüglich privater Rentenversicherungs-Verträge enorm gewachsen. So stieg das Prämienvolumen im Vergleichszeitraum für diese Vertragsart von 487 Millionen Euro in 2013 auf 711 Millionen Euro in 2014. Das entspricht einer Zunahme um 46 Prozent.
Den größten Anteil an der Prämiensteigerung hatten die Rentenversicherungs-Verträge mit Einmalbetrag. Hierbei zahlt der Versicherungsnehmer einmalig eine Prämie und erhält dafür nach einem vereinbarten Zeitraum eine monatliche Pension ausbezahlt.
Insgesamt zahlten die Versicherungsnehmer rund 367 Millionen Euro Prämie in derartige Verträge. Im 1. Halbjahr 2013 waren es noch 155 Millionen Euro. Damit stieg das Prämienvolumen für diese Rentenversicherungsart um 137 Prozent an.
Weniger Versicherungssteuer
Einen Grund für den enormen Anstieg sieht das VVO im Abgabenänderungs-Gesetz 2014. Bisher musste ein Versicherungsnehmer, der sich eine Pensionszahlung aus seiner privaten Rentenversicherung mit Einmalprämie (Einmalerlag) innerhalb von 15 Jahren nach Abschluss wünschte, statt der sonst üblichen vier Prozent Versicherungssteuer elf Prozent bezahlen.
Durch das Abgabenänderungs-Gesetz wurde die Mindestbindefrist ab dem 1. März 2014 für Versicherungsnehmer oder versicherte Personen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, von 15 auf zehn Jahre gesenkt.
Nun kann die Auszahlung der vereinbarten Pension aus einer Rentenversicherung mit Einmalerlag bereits ab dem zehnten Jahr nach Vertragsabschluss erfolgen, ohne dass die Versicherungssteuer von vier auf elf Prozent angehoben wird. Die Neuregelung trat für alle Vertragsabschlüsse, die nach dem 28. Februar 2014 erfolgten, in Kraft.
Höhere Flexibilität für über 50-Jährige
„Dass die gesetzliche Mindestlaufzeit bei Einmalerlägen in der Lebensversicherung für über Fünfzigjährige mit 1. März 2014 wieder auf zehn Jahre reduziert wurde, war die absolut richtige politische Weichenstellung“, ist sich DI Manfred Rapf, Vorsitzender der Sektion Lebensversicherung im österreichischen Versicherungsverband VVO, sicher.
„Diese Neuregelung hat vor allem den Wunsch vieler älterer Versicherungsnehmer nach mehr Flexibilität vor ihrem Pensionsantritt erfüllt. 15 Jahre Laufzeit für eine Lebensversicherung mit Einmalerlag ist vielen über Fünfzigjährigen viel zu lange gewesen“, so Rapf.
Er erklärt weiter: „Ich gehe davon aus, dass dieser Trend der verstärkten Nachfrage bis zum Jahresende anhalten wird, da viele Österreicherinnen und Österreicher ihre Pensionskontonachricht noch gar nicht erhalten haben, mit der auch die Notwendigkeit ergänzender Vorsorge zur staatlichen Pension erst richtig bewusst gemacht wird.“