Herbstliche Unfallgefahren
(kunid) Die Witterungs- und Straßenverhältnisse im Herbst bergen ein erhöhtes Unfallrisiko für Autofahrer. Wie man dennoch sicher ans Ziel kommt.
Prinzipiell sollten Autofahrer bei Nebel und Regen besonders vorausschauend und umsichtig fahren. Laut Straßenverkehrsordnung darf man außerdem nur so schnell fahren, wie es die Sicht zulässt. Beträgt die Sichtweite bei Regen oder Nebel unter 50 Meter, sollte die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt werden – auch auf Autobahnen.
Auch der Abstand zum Vordermann sollte bei schlechter Sicht vergrößert werden. Verkehrsexperten raten zu einem Sicherheitsabstand von mindestens drei oder mehr Sekunden bei trockener und vom Dreifachen bei glatter Fahrbahn.
Orientierungshilfen
Eine Orientierungshilfe bieten die Leitpflöcke am rechten Straßenrand. Auf Autobahnen stehen sie auf geraden Strecken jeweils 50 Meter und auf Freilandstraßen jeweils 33 Meter auseinander.
Auf einigen Autobahnabschnitten in Österreich gibt es sogenannte „Nebelpunkte“. An diesen Abschnitten sind rechts vom ersten Fahrstreifen in einem Abstand von 33 Metern weiße Halbkreise aufgemalt.
Zusätzlich sind am Fahrbahnrand kleine Tafeln mit einer halbrunden Scheibe angebracht. Sind aufgrund schlechter Sicht lediglich zwei dieser Nebelpunkte oder Scheiben zu sehen, sollte die maximale Fahrgeschwindigkeit bei 60 km/h liegen. Ist nur ein einziger Punkt erkennbar, ist es ratsam, maximal 40 km/h zu fahren.
Sichtbehinderung durch Nebel
Herrschen herbstliche Witterungsverhältnisse, muss man besonders in den Morgen- und Abendstunden immer wieder mit Sichtbehinderung durch Nebel rechnen. Auch wenn die Straße auf den ersten Blick frei von Nebel ist, können zum Beispiel in Flussniederungen und an Waldrändern vereinzelte Nebelschwaden, die für eine erhebliche Sichtbehinderung sorgen, auftreten.
Eine Gefahr stellt außerdem der hauptsächlich in der Dämmerung am Morgen und am Abend auftretende Wildwechsel auf den Straßen dar. Viele Wildtiere überqueren dann nämlich auch stark befahrene Straßen, um auf Futtersuche zu gehen. Erhöhte Aufmerksamkeit ist insbesondere in der Nähe von Waldstücken angebracht. Hier sollten Autolenker langsam fahren und bremsbereit sein.
Vorschrift ist, bei Sichtbehinderungen durch Regen oder Nebel mit Abblendlicht zu fahren. Erst wenn die Sicht schlecht ist, darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Und das auch nur, wenn kein Hintermann dadurch geblendet wird. Wer diese Regeln missachtet, erhöht nicht nur die Unfallgefahr für sich selbst, sondern kann auch mit einem Bußgeld bestraft werden.
Rutschige Straßen und überbreite landwirtschaftliche Fahrzeuge
Viele Straßen werden im Herbst aber auch durch nasses Laub oder teils auch überfrierende Nässe zu Rutschfallen. Außerdem kann es an Ausfahrten von Feldwegen durch verschmutzte Stellen ebenfalls rutschig sein, denn auch im Herbst müssen Landwirte teils noch ihre Ernte einholen oder die Felder bearbeiten.
Prinzipiell müssen Autofahrer deswegen auch mit langsam fahrenden, oft schlecht beleuchteten landwirtschaftlichen Fahrzeugen rechnen.
Die teils überbreiten Fahrzeuge dürfen nur überholt werden, wenn die Straße genügend Platz dazu bietet und keine Kurven oder andere Hindernisse die Sicht auf den möglicherweise entgegenkommenden Verkehr verhindern.
Schutz bei typischen Herbstunfällen
Wer einen Wildunfall hat, bekommt den Schaden durch eine bestehende Teil- beziehungsweise Elementarkasko-Versicherung, die unter anderem auch bei Kfz-Schäden durch Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm, Schneedruck oder Überschwemmung leistet, erstattet. Ist ein Auto vollkaskoversichert, ist automatisch der Teilkasko-Schutz mit eingeschlossen.
Zudem deckt die Vollkasko einen eigenen Kfz-Schaden, der durch einen fahrlässig selbst verschuldeten Unfall verursacht wurde. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn der Fahrer eines vollkaskoversicherten Pkws mit dem Wagen wegen nassen Laubs auf der Straße von der Fahrbahn gegen einen Baum rutscht und dabei das Fahrzeug beschädigt wird.