Die passende Absicherung für Studenten

Die passende Absicherung für Studenten

(kunid) Damit ein Student nicht durch einen Schadenfall in finanzielle Schwierigkeiten kommt, sollte er sich am besten bereits vor Beginn des ersten Semesters um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.

Als Student hat man oftmals diverse Vergünstigungen, wie Sondertarife und Rabatte bei den Kontoführungsgebühren oder bei Bahnfahrten. Auch beim Versicherungsschutz gibt es Vorteile, denn in manchen bestehenden Versicherungsverträgen der Eltern bleiben ihre studierenden Kinder, selbst wenn sie volljährig sind, kostenlos mitversichert.

Allerdings sollte jeder Student prüfen, in welchen Bereichen er über die Polizzen der Eltern einen Versicherungsschutz genießt und welche Versicherungsverträge er eventuell selbst noch abschließen muss, um umfassend abgesichert zu sein.

Absicherung bei Missgeschicken

Prinzipiell ist es wichtig, dass man auch als Student einen Privathaftpflicht-Schutz genießt. Wer in der Freizeit oder auf dem Weg zur Universität beispielsweise mit dem Fahrrad einen Unfall verursacht und dabei einen Sachschaden verursacht oder gar einen anderen verletzt, haftet für den angerichteten Schaden in unbegrenzter Höhe. Eine Privathaftpflicht-Versicherung würde nicht nur in dem genannten Schadenfall einspringen und den Schaden begleichen.

Doch nur Studenten, die noch nicht über 25 Jahre alt sind, bei den Eltern wohnen und über kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen, sind in der Regel über eine bestehende private Haftpflichtversicherung und/oder Haushalts-Polizze mit Haftpflichtschutz der Eltern mitversichert.

Dies gilt normalerweise auch bei einer Familienrechtsschutz-Versicherung der Eltern. Je nach den zugrunde liegenden Bedingungen kann hier die Altersgrenze jedoch auch abweichen. Bei der Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung sind volljährige Kinder, die ein eigenes Auto besitzen, meist nicht mehr bei den Eltern mitversichert. Hier ist eine eigene Polizze wichtig.

Schutz bei Unfällen und für den Hausrat

Bei der Haushaltsversicherung ist das Hab und Gut eines Studenten meist so lange über die Polizze der Eltern abgedeckt, wie er noch zu Hause wohnt. Sobald er umzieht, ist oftmals eine eigene Haushalts-Polizze notwendig, außer im Versicherungsvertrag der Eltern wurde etwas anderes vereinbart.

Da Studenten nur im Rahmen der studentischen Tätigkeit automatisch einen gesetzlichen Unfallschutz, nicht jedoch in ihrer Freizeit genießen, ist es wichtig, die fehlende oder auch unzureichende gesetzliche Absicherung abzudecken.

Die Versicherungswirtschaft bietet mit der privaten Unfallversicherung eine entsprechende Lösung an. Nur so kann sichergestellt werden, dass zum Beispiel eine unfallbedingte Behinderung nicht auch noch zu finanziellen Schwierigkeiten führt.

Beschränkte Absicherung

Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) bietet zwar in Zusammenarbeit mit einem Versicherer eine günstige ÖH-Studierenden-Versicherung an. Allerdings deckt diese nur einen kleinen Teil der Risiken des täglichen Lebens ab.

So gewährt diese Polizze den ÖH-Mitgliedern und deren minderjährigen Kindern nur in allen Gebäuden und auf dem Gelände der Hoch- oder Fachhochschule auf dem direkten Weg dorthin sowie bei Veranstaltungen der ÖH einen Unfall- und Haftpflichtschutz. Für alle anderen Bereiche, also zum Beispiel für Haftpflicht- oder Unfallschäden in der Freizeit oder für Brand- oder Leitungswasserschäden im eigenen Haushalt besteht kein Versicherungsschutz.

Wer als Student nicht über die Polizzen der Eltern oder des Lebenspartners versichert ist, sollte daher selbst entsprechende Versicherungsverträge abschließen. Ein Versicherungsexperte hilft die notwendigen Absicherungslösungen zu finden, indem er die jeweilige Situation des Studierenden genau analysiert.

Richtig krankenversichert

Übrigens: Bis zur Vollendung ihres 27. Lebensjahres können sich Studenten bei ihren Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichern. Verheiratete Studenten können sich bei ihrem gesetzlich krankenversicherten Ehepartner teils gegen eine Zusatzprämie ebenfalls mitversichern.

Studenten, die älter als 27 Jahre sind oder für die keine Pflichtversicherung aus einer eigenen Erwerbstätigkeit besteht, können einen Krankenschutz durch eine vergünstigte Selbstversicherung für Studenten erlangen, wenn ihr Einkommen maximal 8.000 Euro im Jahr beträgt. Die Monatsprämie dafür liegt aktuell bei 52,86 Euro.

Wer als Student neben dem Studium eine geringfügige Beschäftigung mit maximal 395,31 Euro Monatseinkommen ausübt, kann anstelle der Selbstversicherung für Studierende auch eine Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung für 55,79 Euro (2014) monatlich abschließen. Damit ist er nicht nur kranken-, sondern auch pensionsversichert. Einen Onlineratgeber zum Thema Selbstversicherung für Studenten bietet der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-Träger.


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