Staatliche Geldgeschenke
(kunid) Aktuell haben über 1,6 Millionen Bürger einen Vertrag für eine sogenannte prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge abgeschlossen. Damit zählt diese Vertragsart laut Bundesministerium für Finanzen zu einer der beliebtesten Vorsorgeformen der Österreicher im Bereich der privaten Altersvorsorge. Allerdings könnten noch viel mehr Bürger diese staatlich geförderte Zukunftsvorsorge nutzen.
Nach Angaben der Österreichischen Finanzmarktaufsicht haben bis Ende 2013 rund 1,6 Millionen Personen einen Vertrag für eine prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge abgeschlossen und nutzen somit die staatliche Förderung in Form von Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen.
Da diese Art der staatlich geförderten Vermögensbildung und Altersvorsorge allen unbeschränkt steuerpflichtigen Bürgern, also allen Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zusteht, könnten jedoch vielmehr als bisher eine solche staatliche Förderung in Anspruch nehmen.
Für Arbeitnehmer, Selbstständige bis hin zu Studenten
Ob die Personen ein Einkommen haben, spielt keine Rolle. Es werden also Arbeitnehmer, Unternehmer, Freiberufler und Landwirte genauso gefördert wie Hausfrauen/-männer und Studenten. Die Förderung wird bis zum Antritt der gesetzlichen Alterspension gewährt. Um eine Förderung zu erhalten, ist der Abschluss eines entsprechenden Vertrages, beispielsweise eines Lebensversicherungs-Vertrages, der die gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen erfüllt, notwendig.
Unter anderem besteht bei diesen Verträgen eine Garantie, dass die eingezahlten Beträge inklusive der staatlichen Prämien bis zum Vertragsablauf enthalten bleiben und somit Verluste ausgeschlossen sind. Der Vertrag muss laut gesetzlichen Vorgaben mindestens zehn Jahre laufen, wenn man bei Vertragsabschluss noch keine 50 Jahre alt war. Bei einer vereinbarten Rentenauszahlung erfolgt die Auszahlung als lebenslange, garantierte Zusatzpension.
106,04 Euro für 2014 geschenkt
Die staatliche Förderung erfolgt durch eine jährliche Zulage sowie durch Vergünstigungen bei der Steuer. Die vom Staat gezahlte Prämienzulage hängt davon ab, wie viel Jahresbeitrag für den Vertrag entrichtet wird. Zwar kann die Höhe der zu zahlenden Beiträge flexibel vereinbart werden, doch die maximale Förderung ist auf einen Höchstbetrag begrenzt, nämlich auf 1,53 Prozent des 36-Fachen der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherungen.
Die Höhe des staatlichen Fördersatzes ist im Einkommensteuergesetz geregelt und beträgt je nach Marktzinsniveau zwischen 4,25 und 6,75 Prozent der jährlichen Einzahlungen – 2014 sind es 4,25 Prozent. Die maximal geförderte Jahresprämie beträgt seit 1. Jänner 2014 dementsprechend 2.495,12 Euro – die höchste steuerliche Förderung sind aktuell 4,25 Prozent davon, also 106,04 Euro für das Jahr 2014.
Steuerfreie Zusatzpension
Zu den Steuervergünstigungen: Das im Vertrag angesammelte Kapital, die vom Staat gezahlte Förderung und die damit erreichten Erträge sind, wenn eine Rentenzahlung nach Vertragsablauf vereinbart wurde, steuerfrei. Es werden also keine Versicherungssteuer auf die Beiträge, keine Kapitalertrag– und Vermögenszuwachssteuer auf die Erträge und keine Einkommensteuer auf die Rentenauszahlung erhoben.
Für alle, die sich die staatliche Förderung nicht entgehen lassen möchten, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann. Dieser gibt Auskunft über die genaue Förderungshöhe und über den notwendigen Beitragseigenanteil, um den vollen Förderungsanspruch zu erhalten. Er hilft zudem bei der Auswahl der für die individuelle Situation passenden Vertragsvariante.