Damit der Versichererwechsel nicht zum Eigentor wird
(kunid) Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer müssen unterschiedlichste Kriterien beachtet werden, damit sich dies letztendlich auch wirklich auszahlt. Manche Angebote scheinen zwar auf den ersten Blick günstiger. Je nach den zugrunde liegenden Bedingungen und Vertragsvereinbarungen kann jedoch der Versicherungsumfang um einiges schlechter sein als beim bisherigen Versicherungsvertrag. Und auch der Kundenservice ist nicht bei allen Versicherern gleich.
In der Regel beträgt die übliche Kündigungsfrist für Haushalts-, Eigenheim-, Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungs-Verträge ein bis drei Monate zum Ende der Versicherungsperiode. Bei Kfz-Verträgen ist es normalerweise ein Monat. Die Versicherungsperiode und die genaue Kündigungsfrist stehen in der Polizze und in den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Ist der Vertragsablauf beispielsweise der 1. Jänner eines Jahres, und beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, muss die Polizze spätestens am 30. September des Vorjahrs schriftlich vom Kunden (Versicherungsnehmer) gekündigt und beim Versicherer eingegangen sein.
Vertrag ist nicht gleich Vertrag
Wechselwillige sollten zudem beachten, dass sich der Versicherungsumfang der angebotenen Polizzen zum bisherigen Vertrag erheblich voneinander unterscheiden kann. Im ungünstigsten Fall bleibt man nach dem Wechsel nämlich auf einem erlittenen Schaden sitzen, den die bisherige Polizze übernommen hätte, wenn der Versicherungsschutz im neuen Vertrag gemäß den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen und Vertragsvereinbarungen schlechter ist.
So kann es sein, dass in der bestehenden Haushaltspolizze Schäden, die am Wohnungsinventar durch Überschwemmung und/oder Lawinenabgänge entstehen, mitversichert sind, in einem neuen Vertrag jedoch nicht.
Besteht keine entsprechende Deckung in der neuen Polizze, müsste der Versicherte nach einem entsprechenden Schadenfall aufgrund des schlechteren Versicherungsumfangs die Schadenskosten alleine tragen.
Die Wechselnachteile bei Lebens- und Krankenversicherungen
Bei einer Lebens- oder Krankenversicherung kann eine Kündigung beziehungsweise ein Wechsel zu einem anderen Versicherer auch ohne Schaden richtig teuer werden. Denn bei der Lebensversicherung bildet sich aus den eingezahlten Prämien ein hoher Teil des Kapitalertrags erst zum Vertragsende hin. Dieser würde bei einer vorzeitigen Kündigung verloren gehen.
Zudem sind bei bestehenden Lebens- und Krankenversicherungen alle nach Vertragsabschluss aufgetretenen Krankheiten im bisherigen Vertrag mitversichert. Bei einem Neuabschluss muss sich der Kunde einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen, was dazu führen kann, dass der Schutz für bestimmte Erkrankungen ausgeschlossen oder nur gegen Zuschlag übernommen wird.
Selbst eine Ablehnung eines Versicherungsantrags, der gestellt wurde, um nach einer Kündigung zu einem anderen Versicherer zu wechseln, ist nicht ausgeschlossen. Dies gilt übrigens für diverse Versicherungssparten, wie Haushalts, Eigenheim-, Haftpflicht-, Unfall-, Kfz-Kasko-, Rechtsschutz-, aber eben auch für Lebens- und Krankenversicherungen. Insbesondere, wenn zum bisherigen Sach-, Rechtsschutz-, Kfz- oder Haftpflichtvertrag zu viele Schäden gemeldet wurden, kann es sein, dass ein Versicherer einen Antrag ablehnt.
Wenn der Versicherer nur noch online erreichbar ist
Je nach Vertragsanbieter kann sich zudem die Qualität des Kundenservices erheblich unterscheiden. Versicherer, die für die Kundenbetreuung auf Versicherungsvermittler setzen, bieten in der Regel einen Vor-Ort-Service für eine Beratung und eine schnelle Hilfe im Schadenfall an. Kunden von Direktversicherungen müssen dazu in die jeweiligen Filialen fahren oder können sogar nur online Anfragen zu ihrem Vertrag stellen und telefonisch Schäden melden.
Wer einen Versichererwechsel in Erwägung zieht, um Geld zu sparen, sollte sich sinnvollerweise bevor er eine Kündigung ausspricht, nochmals mit dem Vermittler beziehungsweise bisherigem Versicherer in Verbindung setzen. In einigen Fällen lässt sich nämlich durch Ausschlüsse nicht mehr gewünschter oder benötigter Leistungen oder durch die Umstellung auf einen anderen Tarif eine Prämienminderung erzielen. Einige Euro lassen sich auch einsparen, wenn die Zahlweise von monatlich auf jährlich umgestellt wird, da dadurch der Ratenzahlungszuschlag entfällt.
Grundsätzlich sollte jeder, der den Versicherer wechseln möchte, die bestehende Polizze immer erst dann kündigen, wenn vom neuen Versicherer eine verbindliche Zusage vorliegt, dass der Anschlussvertrag angenommen wird. Ansonsten ist nicht gewährleistet, dass der Versicherungsschutz nahtlos übergeht oder aber der gewünschte Versicherungsvertrag überhaupt zustande kommt.