Mitarbeiterbelohnung der anderen Art
(kunid) Im Vergleich zur Pensionskassenvorsorge kennen viele die betriebliche Kollektivversicherung (BKV) noch nicht. Derzeit sind nach Angaben des Verbandes der Versicherungs-Unternehmen Österreichs (VVO) erst rund 22.200 Beschäftigte in der BKV erfasst, während die Pensionskassen rund 762.000 Anwartschafts-Berechtigte zählen. Und das, obwohl die betriebliche Kollektivversicherung einige Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet.
Nach Angaben der Finanzmarktaufsicht ist „die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiges Instrument der Altersvorsorge und gewinnt immer mehr an Bedeutung“. Seit 2005 gibt es beispielsweise neben dem Pensionskassenmodell auch eine sogenannte betriebliche Kollektivversicherung (BKV).
Arbeitgeber können hier bis zu zehn Prozent der Bruttolohn- und Gehaltssumme steuer- und lohnnebenkostenfrei in eine BKV und/oder Pensionskasse einzahlen sowie diesen Betrag dann auch als Betriebsausgabe steuerlich absetzen.
Betriebliche Kollektivversicherung
Die BKV bietet nicht nur dieselben steuerlichen Vorteile wie die Pensionskassen für Arbeitgeber, sondern darüber hinaus eine hohe Sicherheit und Garantie für die Arbeitnehmer. Laut Verband der Versicherungs-Unternehmen Österreichs (VVO) wird nämlich im Gegensatz zum Pensionskassenmodell bereits bei Vertragsabschluss die Pensionshöhe dem Arbeitnehmer garantiert.
Zudem sind eingezahlte Arbeitgeber- oder auch freiwillige Arbeitnehmerbeiträge zum Beispiel bei einem Arbeitsplatzwechsel sofort unverfallbar und die einmal zugeteilten Gewinne in der Ansparphase können nicht mehr verloren gehen. Beiträge für die BKV sind beispielsweise eine kostengünstige Alternative zu freiwilligen Lohnerhöhungen. Mit der BKV können Unternehmen unter Umständen auch Verpflichtungen aus bereits gegebenen Pensionszusagen an einen Versicherer auslagern.
Neben den steuerlichen Vorteilen und den Ersparnissen bei den Lohnnebenkosten hat eine derartige betriebliche Altersvorsorge weitere nicht zu unterschätzende Vorteile für eine Firma, die eine solche Pensionsvorsorgelösung seinen Mitarbeitern anbietet. Dies stärkt zum einen das soziale Ansehen des Unternehmens sowie die Attraktivität als Arbeitgeber und wirkt sich zum anderen auch positiv auf die Motivation und Bindung der Mitarbeiter aus.
Wechselmöglichkeit
Seit der letzten Reform des Pensionskassensystems können alle Personen, die bereits Anwartschafts-Berechtigte in einer Pensionskasse sind, ab dem 55. Lebensjahr bis maximal zum Pensionseintritt von einer Pensionskassenlösung in eine BKV wechseln. Wer umsteigen möchte, muss dies bis 31. Oktober eines Kalenderjahres bekannt geben, damit der Wechsel zum 1. Jänner des folgenden Kalenderjahres erfolgen kann.
Die Voraussetzung für diese Wahlmöglichkeit ist, dass der Arbeitgeber eine entsprechende arbeitsrechtliche Grundlage, wie eine Betriebsvereinbarung oder eine Einzelvereinbarung mit dem Arbeitnehmer und eine betriebliche Kollektivversicherung mit einem Versicherer abgeschlossen hat. Auch ein Komplettumstieg der Arbeitnehmer eines Unternehmens von der Pensionskasse in die BKV ist möglich.
Über die Einzelheiten, wie Unternehmen die Vorteile einer betrieblichen Altersvorsorge nutzen können und welche teils auch staatlich geförderten Pensionsvorsorge-Lösungen es für Arbeitnehmer sonst noch gibt, berät ein Versicherungsexperte.