Im Freien und gesund bleiben
(kunid) Bauarbeiter, Landwirte, Spengler, Zimmerer, Dachdecker und Straßenarbeiter sowie zahlreiche andere Beschäftigte müssen auch trotz Hitze und direkter Sonneneinstrahlung im Freien arbeiten. Die Experten der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA) sowie des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz geben Tipps, wie sich dennoch Gesundheitsschäden vermeiden lassen.
Längere körperlich anstrengende Tätigkeiten bei einer Temperatur ab 26 Grad Celsius können zu einem Hitzekollaps oder Hitzschlag führen, da dem Körper durch vermehrtes Schwitzen schnell Flüssigkeit und Mineralstoffe fehlen.
Erste Anzeichen sind Übelkeit, Schwindel, Erbrechen oder Bewusstseinsstörungen. An heißen Tagen sollte daher viel getrunken werden, am besten Trink- oder Mineralwasser.
Zu viel Sonne bei der Arbeit
Doch auch eine ununterbrochene Sonneneinstrahlung kann die Gesundheit gefährden, wenn man zu lange ohne Kopfbedeckung in der prallen Sonne ist. Dadurch sind eine Reizung sowie eine Entzündung der Hirnhäute und damit einen Sonnenstich möglich, der zu Bewusstseinstrübung, zum Koma, und bis hin zum Tod führen kann.
Vor allem Menschen mit wenigen oder ohne Haare sind besonders gefährdet und sollten daher nur mit Kopfbedeckung arbeiten.
Nach Angaben von Gesundheitsexperten sind Beschäftigte, die regelmäßig draußen arbeiten, einer weitaus höheren Belastung durch UV-Strahlung und damit einem höheren Hautkrebsrisiko ausgesetzt als Erwerbstätige, die nur in geschlossenen Räumen arbeiten.
Schutz für den Körper und die Augen
Deshalb sollte nicht nur der Kopf, sondern auch der Körper mit einer Kleidung, die einen Lichtschutzfaktor für Textilien (UPF) von 20 oder mehr hat, bedeckt sein. Körperstellen, die nicht bekleidet sind, wie Hände, Gesicht und Hals, sollten mit einer Sonnencreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor von mindestens 30 geschützt werden.
Experten empfehlen zudem regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt, um krebsverdächtige Veränderungen der Haut rechtzeitig zu erkennen.
Selbst die Augen können bei zu viel Sonneneinstrahlung geschädigt werden: Eine UV-A-Strahlung, die auf das Auge einwirkt, wird von der Augenlinse absorbiert und kann als Langzeitfolge zum Grauen Star (Katarakt), also zur Trübung der Augenlinse führen. Daher ist es wichtig, bei einem längeren Aufenthalt im Freien eine geeignete UV-Schutzbrille mit dem CE-Zeichen zu tragen.
Arbeitgeber in der Pflicht
Übrigens: Arbeitgeber sind nach dem Arbeitnehmerschutz-Gesetz in der Pflicht. Sie müssen Arbeitsvorgänge sowie Arbeitsplätze so gestalten und Maßnahmen treffen, dass Arbeitnehmer keinen erheblichen Beeinträchtigungen durch blendendes Licht, Wärmestrahlung, Hitze oder vergleichbaren Einwirkungen ausgesetzt sind oder diese möglichst gering bleiben.
Arbeitgeber sollten wenn möglich Arbeiten in Schattenbereiche verlegen sowie die Arbeits- und Pausenzeiten auf das Klima abstimmen und beispielsweise den Arbeitsbeginn in die frühen Morgenstunden verschieben.
Einen Flyer und einen Leitfaden mit Tipps für die Arbeit im Freien zum Schutz gegen schädliche UV-Strahlen und Hitze gibt es zum kostenlosen Herunterladen als PDF-Datei vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Weitere Handlungsempfehlungen finden sich auch auf den Webseiten der Allgemeinen Unfallversicherungs-Anstalt (AUVA).