Damit ein Großschaden nicht in die Firmenpleite führt

Damit ein Großschaden nicht in die Firmenpleite führt

(kunid) Die meisten Unternehmer denken in erster Linie an die Absicherung möglicher Sachschäden infolge Brand, Sturm oder Diebstahl am Geschäftsgebäude oder an Maschinen, Einrichtung, Waren und Vorräten. Im Schadenfall drohen jedoch auch hohe Ertragsausfälle, bis der alte Zustand wiederhergestellt ist. Die laufenden Kosten, zum Beispiel für Löhne und Gehälter, Kredite und Pacht, müssen nämlich weiterbezahlt werden. Für Firmen, die nicht passend abgesichert sind, ein nahezu unlösbares Problem.

Zwar ist den meisten Unternehmern eine Betriebs-, Inhalts- oder Geschäftsversicherung, die ähnlich der privaten Haushaltsversicherung für einen entstandenen Sachschaden in einem Betrieb durch Brand, Einbruch-Diebstahl/Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel einspringt, bekannt.

Doch dieser Versicherungsschutz alleine reicht bei einem Großschaden nicht aus, dass die betroffene Firma finanziell abgesichert ist. Denn bei einem solchen Schaden muss mit Ertragsausfällen infolge eines Betriebsstillstandes gerechnet werden, wenn Maschinen, Anlagen und Gebäudeteile nicht umgehend repariert oder ein Ersatz dafür beschafft werden können.

Abgesichert bei Betriebsstillstand

Hilfreich ist in diesem Fall eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Der Versicherungsumfang ist optional wählbar. Je nach Vereinbarung deckt sie einen aus einem Sachschaden, also Brand-, Sturm- oder Leitungswasserschaden, entstandenen Ertragsausfall ab. Kleinere Betriebe und Freiberufler können sich bei vielen Versicherern zudem gegen einen Ertragsausfall, der aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit des Geschäftsinhabers verursacht wurde, versichern.

Die Betriebsunterbrechungs-Polizze ersetzt die fortlaufenden Betriebskosten, aber auch den entgangenen Gewinn, bis das Unternehmen wieder planmäßig arbeiten kann, beziehungsweise maximal bis zu dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitraum.

Kombinierter Schutz

Eine Betriebsunterbrechungs-Polizze wird entweder als separater Vertrag oder auch als Kombiprodukt in Verbindung mit einer Betriebs-, Inhalts- oder Geschäftsversicherung angeboten. Welche Polizzenvariante sinnvoll ist, hängt von den benötigten Versicherungssummen ab. In vielen kombinierten Polizzen ist die Versicherungssumme für einen Betriebsunterbrechungs-Schaden auf einen festgelegten Anteil der Versicherungssumme, die in der Betriebsversicherung für die Sachschäden gilt, beschränkt.

Beispiel: In der Geschäftsversicherung ist eine Versicherungssumme von 100.000 Euro für den zu versicherten Wert des Firmeninventars mit Maschinen, Möbeln, Waren und Vorräten vereinbart. Die Versicherungssumme für die im Versicherungsvertrag mitversicherte Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist auf maximal 50 Prozent der in der Geschäftsversicherung abgeschlossenen Versicherungssumme beschränkt. Im Falle eines Betriebsunterbrechungs-Schadens würde der Versicherungskunde daher maximal 50.000 Euro erhalten.

Bei hohen Erträgen

Für Firmen mit einem hohen Ertrag empfiehlt sich eine eigenständige Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Bei dieser Polizze wird die frei zu vereinbarende Versicherungssumme entsprechend dem tatsächlichen Bedarf ermittelt und versichert. Der tatsächliche Bedarf setzt sich unter anderem aus den üblicherweise im Unternehmen erwirtschafteten Gewinn sowie den anfallenden Kosten und Ausgaben wie Löhnen, Leasing-, Pacht- und Mietkosten und den weiterlaufenden Kreditverpflichtungen zusammen.

Die Versicherungssumme und der Versicherungsumfang können zudem je nach versichertem Risiko, also beispielsweise für Brand, Sturm, Leitungswasser und/oder Sturm bedarfsgerecht vereinbart werden. Tipp: In vielen Betriebs-, aber auch Betriebsunterbrechungs-Versicherungen lassen sich auch Schäden durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Überschwemmung, Schneedruck und Erdrutsch optional absichern.


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