Wie sich Badeunfälle vermeiden lassen
(kunid) Im Sommer freuen sich viele über eine Abkühlung beim Baden. Gedankenlosigkeit und Übermut kann bei dieser Freizeitaktivität jedoch schnell lebensgefährlich werden.
Nach den Zahlen der Statistik Austria verletzen sich jedes Jahr rund 3.900 Personen beim Schwimmen so schwer, dass sie in einem Spital behandelt werden müssen. Fast die Hälfte davon sind Kinder bis 14 Jahren. Etwa 40 bis 50 Menschen, darunter vier bis fünf Kinder, bezahlen das nasse Vergnügen jedes Jahr mit dem Leben.
Bei Kleinkindern unter fünf Jahren ist das Ertrinken hinter den Verkehrsunfällen die zweithäufigste Unfallart mit Todesfolge. Die Gefahr zu ertrinken besteht überall, egal ob in Flüssen, Seen und Meeren, in Kanälen und Hafenbecken, in Gartenteichen und Swimmingpools sowie in Schwimmbädern.
Hohes Risiko für Kinder
Für kleine Kindern ist selbst ein niedriges Gewässer eine hohe Gefahr: Da ihr Kopf im Verhältnis zum Gesamtkörper sehr schwer und die Muskulatur noch ungeübt ist, besteht die Gefahr, dass ein Kleinkind selbst bei geringer Wassertiefe von gerade einmal 30 Zentimetern seinen Kopf nicht eigenständig aus dem Wasser heben kann. Eltern sollten deshalb dringend darauf achten, dass Kleinkinder nicht unbemerkt zum Wasser wie zum Beispiel zu Teichen und Swimmingpools gelangen können.
Prinzipiell ist es wichtig, den Kindern möglichst früh das Schwimmen beizubringen. Schon für Kleinkinder ab dem vierten Lebensjahr werden entsprechende Schwimmkurse angeboten. Bereits Babys und Kleinkinder sollten beispielsweise im Rahmen eines Baby-Schwimmkurses an den Aufenthalt im Wasser gewöhnt werden. Dies kann nicht nur überlebenswichtig sein, sondern ist auch gesund und fördert zudem die kindliche Entwicklung und das Selbstvertrauen, so Gesundheitsexperten.
Doch auch ältere Kinder, die bereits schwimmen können, sind diversen Risiken ausgesetzt. Nicht selten überschätzen sie sich häufig selbst oder unterschätzen die Gefahren, die Sprünge in zu flache Gewässer, weites Hinausschwimmen und abtreibende Strömungen mit sich bringen. Kinder sollten daher zum einen am besten nur unter Aufsicht ins Wasser gehen, zum anderen mit den Örtlichkeiten des Badegewässers vertraut gemacht und ausführlich über mögliche Gefahrenquellen informiert werden.
Generelle Sicherheitstipps beim Baden
Kindern wie auch Erwachsenen, die schwimmen gehen wollen, raten Gesundheits- und Schwimmexperten wie von der Österreichischen Wasserrettung (OWR) folgende Grundsatzregeln einzuhalten, damit das Verletzungsrisiko oder die Gefahr zu ertrinken so klein wie möglich bleibt:
- Jeder, der schwimmen geht, sollte gesund sein und sich wohlfühlen.
- Erst wenn man sich geduscht und abgekühlt hat, sollte man ins Wasser gehen. Auch wer von der Sonne aufgeheizt ist, sollte nicht ins kalte Wasser springen.
- Niemals sollte man mit vollem oder ganz leerem Magen oder alkoholisiert zum Schwimmen gehen.
- Als Nichtschwimmer sollte man nur in ein Nichtschwimmerbecken gehen und nur bis zum Bauch ins Wasser gehen.
- Man darf nicht seine eigene Kraft überschätzen und beispielsweise nur so weit hinausschwimmen oder so tief tauchen, wie man ohne konditionelle Probleme wieder zum Ufer zurückkommt.
- Ins Wasser springen sollte man nur dort, wo es erlaubt und für sich oder andere ungefährlich ist. Dazu sollte man das Gewässer gut kennen, denn in unbekannten Gewässern können von Wasser überdeckte Felsvorsprünge oder sonstige Gefahren lauern.
- Wasserflächen unter Sprunganlagen oder im Auslauf von Rutschen sind sofort wieder freizumachen und nicht als Aufenthaltsbereich zu nutzen.
- Wer im Wasser friert, sollte an Land gehen. Anderenfalls drohen Muskelkrämpfe, die beim Schwimmen lebensgefährlich werden können.
- Bei Gewitter ist das Baden lebensgefährlich. Das Wasser sollte daher umgehend verlassen und ein festes Gebäude aufgesucht werden.
- Grundsätzlich sollte bei öffentlichen Gewässern nur in den ausgewiesenen Badezonen gebadet werden.
- Wo Schiffe und Boote fahren, ist das Baden und Schwimmen zu gefährlich.
- In Schwimmbädern und an Seen oder Flüssen aufgestellte Hinweisschilder, die beschreiben was erlaubt oder verboten ist, wie beispielsweise ein generelles Badeverbot oder das Verbot, von der Seite in ein Schwimmbecken zu springen, müssen beachtet und eingehalten werden.
Die OWR bietet online weitere Tipps zur Unfallvermeidung im Hallenbad oder in fließenden Gewässern. Wie Kinder vor Unfällen beim Planschen und Baden geschützt werden können, zeigen die kostenlos herunterladbaren Broschüren: „Spaß im kühlen Nass“, „Badetipps und Baderegeln“ und „Maßnahmen zur Absicherung von Biotopen und Schwimmteichen“ vom Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) sowie „Spaß im Nass, aber sicher“ vom OWR. Das Bundesministerium für Gesundheit erklärt online die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen, die bei einem Badeunfall anzuwenden sind.