Mit dem Hund ins Ausland reisen

Mit dem Hund ins Ausland reisen

(kunid) Wenn der Hund mit auf Reisen gehen soll, gilt es frühzeitig wichtige Entscheidungen und Vorbereitungen zu treffen. Denn notwendige Papiere, wichtige Impfungen und auch ein tiergerechtes Urlaubsdomizil lassen sich nicht kurzfristig, sondern nur mit einem Vorlauf von zwei bis drei Monaten bis zum Reisebeginn organisieren.

Nicht jeder Hund darf in jedes Land einreisen. Beispielsweise dürfen in einigen Ländern wie Dänemark, Frankreich oder Ungarn bestimmte als gefährlich geltende Hunderassen wie Pitbull Terrier nicht einreisen. Und selbst wenn eine Mitnahme möglich ist, gibt es diverse Einreiseformalitäten, wie vorgeschriebene Impfungen, ein notwendiges amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und/oder Behandlungen zum Beispiel gegen Bandwürmer, die es zu beachten gibt.

In einigen Urlaubsländern bestehen zum Teil auch auf Regionen begrenzte Anordnungen, die den Halter zum Mitführen einer Leine verpflichten oder die einen Leinen- und/oder Maulkorbzwang vorschreiben. Grundsätzlich ist es also wichtig zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ein- und Ausreise möglich ist, aber auch was man beim Halten eines Hundes im gewünschten Reiseziel beachten sollte.

Andere Länder – andere Vorschriften und Gegebenheiten

Manche Reiseziele kommen schon wegen strenger Einreisebestimmungen nicht als Urlaubsziel infrage. So kann beispielsweise in Taiwan eine 21-tägige, in Island eine 30-tägige, in Australien eine 30- bis 115-tägige, in Hawaii bis zu 120-tägige und in Japan sogar bis zu 180-tägige Quarantäne für Hunde bei der Einreise verlangt werden.

Darüber hinaus gilt es bei der Auswahl des Reiseziels an die Gesundheit des Tieres zu denken, denn ein gemäßigtes Klima bekommt dem Hund beispielsweise meist besser als südliche Hitze oder tropische Schwüle. Zudem übertragen in manchen Urlaubsregionen unter anderem Insekten wie Zecken oder Fliegen verschiedene Infektionskrankheiten, die für den Hund lebensgefährlich werden können.

EU-Heimtierausweis

Seit rund zehn Jahren gelten für die Einreise mit bestimmten Haustieren wie Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der Europäischen Union (EU) und aus Drittländern neue Tiergesundheits-Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft. Unter anderem ist darin festgelegt, dass die Tiere gegen Tollwut geimpft und mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind. Zudem muss ein EU-Heimtierausweis, in dem die Mikrochipnummer oder die Tätowierung eingetragen ist und der in der Regel von jedem Tierarzt ausgestellt wird, mitgeführt werden.

Werden die Einreisebedingungen des Urlaubslandes nicht erfüllt, kann es zur Zurückweisung an der Grenze kommen. Neben einem Bußgeld für den Tierhalter kann dem Haustier Quarantäne oder sogar die Tötung drohen.

Wo die passenden Informationen zu finden sind

Informationen zu den Reisebedingungen mit Haustieren bietet unter anderem die behördenübergreifende Plattform www.help.gv.at sowie der Internetauftritt des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), aber auch ein vom BMG herausgegebenes, kostenlos herunterladbares Faltblatt.

Fragen zum Thema können in der Regel auch vom Tierarzt beantwortet werden. Informationen gibt es oftmals zudem von der jeweiligen ausländischen Vertretungsbehörde. Übrigens: Je nach Vertragsvereinbarung bieten eine Tierhalterhaftpflicht- und/oder eine Tierkranken-Versicherung auch während einer Urlaubsreise ins Ausland Versicherungsschutz.


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