Vorsicht vor giftigen Pflanzen
(kunid) Neben Stürzen gehören Vergiftungen zu den häufigsten Unfallarten bei Kindern. Das Verschlucken von giftigen Pflanzen gehört mit zu den Hauptursachen. Experten erklären, wie sich solche Vergiftungen vermeiden lassen und was im Ernstfall zu tun ist.
Zwar sind nur wenige Pflanzen, die in Österreich wachsen, so giftig, dass ihr Verzehr lebensbedrohliche Folgen haben könnte, aber es gibt durchaus solche Gewächse. Zudem kann der Verzehr von vermeintlich harmlosen Pflanzen zu Übelkeit, Durchfällen und/oder Bauchschmerzen führen. Besonders gefährdet sind kleine Kinder, da sie häufig vieles – auch Pflanzen beziehungsweise Teile davon – in den Mund nehmen, kauen und verschlucken.
Welche Pflanzen giftig sind
Um das Vergiftungsrisiko zu reduzieren, sollten nach Angaben von Gesundheitsexperten giftige Pflanzen im Wohnbereich sowie im Garten für Kinder nicht erreichbar sein. Eltern sollten außerdem wissen, welche derartigen Pflanzen in der näheren Umgebung und auf dem Weg zum Kindergarten oder zur Schule wachsen, um bei möglichen Vergiftungssymptomen den Arzt darauf hinweisen zu können.
Eine Übersicht giftiger Pflanzen bietet die 36-seitige Broschüre „Giftpflanzen – Ein Begleiter für Eltern und Interessierte“, die kostenlos beim Naturschutzbund Österreich online abrufbar ist.
Nicht immer kann man trotz aller Vorsicht verhindern, dass ein Kind gesundheitsschädliche Pflanzen oder Teile wie Blüten, Blätter oder Früchte zu sich nimmt. In diesem Fall sollte man nach Angaben der Vergiftungs-Informationszentrale (VIZ) sofort – also noch vor Ergreifen irgendwelcher Maßnahmen – die VIZ unter der Telefonnummer Notruf-Telefon +43 1 406 4343 anrufen.
Wichtige Informationen für die passende Hilfe im Ernstfall
Damit die angerufenen VIZ-Experten das Risiko richtig beurteilen und entsprechend handeln beziehungsweise vorab telefonische Hilfe geben können, ist es hilfreich, wenn die Anrufer diverse Auskünfte geben könnten. Zum einen ist es wichtig zu wissen, um welche Pflanze es sich handelte, aber auch welche Teile der Pflanze und wie viel davon gegessen wurde.
Nützlich ist auch die Auskunft darüber, ob die Pflanze oder Pflanzenteile nur gekaut und ausgespuckt oder verschluckt wurden. Zudem sind Informationen darüber wo und wann das Kind davon gegessen hat bedeutsam. Prinzipiell wichtig sind zudem das Alter, Gewicht, Geschlecht und der aktuelle gesundheitliche Zustand des Kindes. Muss auf den Rat des Giftnotrufs das Kind zum Arzt oder ins Krankenhaus gebracht werden, sollte zur Identifizierung der Pflanze ein ganzer Zweig mitgenommen werden.
Im Ernstfall ist es zudem nötig, den Hausarzt beziehungsweise die Notrufnummer des Euro-Notrufs 112, der Rettung 144 oder des Ärztenotdienstes 141 anzurufen und nicht in Panik zu geraten. Der VIZ bietet einen 23-seitigen, kostenlos herunterladbaren Ratgeber mit dem Titel „Erste Hilfe bei Vergiftungen“ an, der ausführlich schildert, was im Ernstfall zu tun. Wer seinen Urlaub in den Nachbarländern Schweiz oder Deutschland verbringt, kann sich im Bedarfsfall dort an die regionalen Giftnotrufzentralen – ein Verzeichnis dieser Beratungsstellen ist im Internet zu finden – wenden.