Notwendiger Sicherheits-Check für das Fahrrad

Notwendiger Sicherheits-Check für das Fahrrad

(kunid) Ein Fahrrad, das wochenlang in der Garage oder sonst irgendwo gestanden hat, kann unter Umständen erhebliche Mängel aufweisen, die das Unfallrisiko erhöhen. Daher sollte jeder, der ein Fahrrad nutzen möchte, regelmäßig kontrollieren, ob es auch verkehrssicher ist.

Entsprechend der aktuell gültigen Fahrradverordnung müssen alle Fahrräder über bestimmte Ausstattungsmerkmale verfügen. Der Benutzer eines Fahrrads hat zudem die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sein verwendetes Fahrrad in diesem ordnungsgemäßen Zustand ist.

Insbesondere wenn ein Velo längere Zeit gestanden hat, empfiehlt es sich, es einer Sichtkontrolle zu unterziehen, um mögliche Mängel festzustellen und sie zu beheben. Es sollte beispielsweise geprüft werden, ob alle Schrauben fest angezogen sind. Wichtig ist zudem eine funktionierende Beleuchtung, also Vorder- und Rückleuchten. Mögliche Gründe, warum das Licht nicht mehr funktioniert, können defekte Leuchtmittel, eingerostete Kontakte oder abgerissene Kabel sein. Zu einem verkehrssicheren Fahrrad gehört auch eine funktionierende, hell tönende Klingel.

Bremsen und Reifen

Besonders bedeutsam sind intakte Bremsen. Sie sollten im Stand leicht zu betätigen und die Bremshebel gut erreichbar sein. Die Brems- und Schaltzüge dürfen zudem keine Beschädigungen aufweisen. Zudem dürfen die Bremsbeläge nicht zu hart oder auch abgefahren sein, da sonst eine einseitige oder schlechte Bremswirkung möglich ist.

Ein weiteres Sicherheitskriterium sind unbeschädigte Reifen. Zum einen sollten die Reifen noch ein Profil aufweisen und der Gummi nicht spröde sein. Auch der Reifendruck sollte passen, da es anderenfalls zu Schäden am Reifen kommen kann.

Regelmäßige Wartung

Nicht nur nach der Winterpause, auch während der Nutzung ist es wichtig, die Fahrradkette regelmäßig mit einem passenden Kettenöl zu schmieren. Laut Fahrradexperten hält eine Kette unter normalen Bedingungen zwischen 3.000 und 6.000 Kilometer. Danach sollte eine neue Kette angeschafft werden, da sich anderenfalls die Kettenräder und Ritzel zu sehr abnutzen.

Nach einer längeren Standzeit kann es auch sinnvoll sein, alle Gelenke eines Rades mit einem Tropfen säurefreien Nähmaschinenöl gängig zu machen.

Gesetzlich vorgeschrieben

Das Velo muss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unter anderem mit einem roten Rückstrahler nach hinten, einem weißen Rückstrahler nach vorne sowie mit jeweils zwei gelben Speichenreflektoren oder gleichwertigen Einrichtungen pro Rad ausgestattet sein. Welche weiteren Ausstattungsmerkmale vorgeschrieben sind oder zusätzlich empfohlen werden, zeigt die kostenlos herunterladbare Broschüre „Rechtsvorschriften für Radfahrer“ des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV).

Übrigens: Wer den finanziellen Schaden ersetzt haben möchte, wenn sein Fahrrad trotz Vorsichtsmaßnahmen gestohlen wurde, sollte sein Rad entweder über die Haushaltsversicherung oder über spezielle Fahrradversicherungs-Polizzen absichern. Informationen dazu gibt es vom Versicherungsfachmann.


Allgemein
Kommentare sind geschlossen.