Der nächste Sturm kommt bestimmt
(kunid) Auch dieses Jahr ist wieder mit Frühjahrsstürmen zu rechnen. Nur wer sich entsprechend abgesichert hat, muss sich zumindest bei möglichen Sturmschäden am Haus und am Fahrzeug um die finanziellen Folgen keine Sorgen machen.
Die Extremwetterereignisse wie Stürme nehmen in den letzten Jahren immer mehr zu. Dadurch entstehen allein in Österreich alle zwei bis drei Jahre Schäden in Höhe von jeweils 200 Millionen Euro jährlich. Zu den schwersten Stürmen, die jeweils am Jahresanfang aufgetreten sind, zählten in den vergangenen sechs Jahren beispielsweise die Sturmtiefs und Orkane „Wiebke“, „Kyrill“, „Paula“, „Emma“ und „Xynthia“.
Die meisten Sturmschäden an Häusern und Autos sind versicherbar – als Sturm gilt ein Wind mit einer Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h. Allerdings muss dazu eine entsprechende Polizze für das Gebäude, den Hausrat und/oder das Fahrzeug bestehen.
Schutz für das Gebäude …
Eine Eigenheim- oder auch Wohngebäude-Versicherung, bei der Sturmschäden eingeschlossen sind, kommt unter anderem für Gebäudeschäden auf, die durch umgefallene oder abgebrochene Bäume, Äste, Schornsteine und Masten entstanden sind. Wurden durch den Sturm Dächer abgedeckt, Fenster- oder Türscheiben eingedrückt, sind auch die Folgeschäden durch eindringenden Hagel, Regen oder Schnee versichert.
Neben dem Sturmrisiko sind hier meist auch Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser sowie Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen, aber auch Schäden durch Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch mit abgedeckt.
In einer Eigenheim- oder Gebäude-Polizze sind alle fest in das Gebäude eingebauten Gegenstände wie Tapeten und Fliesen, fest verklebte Teppichböden, eine Einbauküche oder auch die fest verbauten Sanitäranlagen abgesichert. Freistehende Solaranlagen, Glasdächer und sonstige Verglasungen können meist gegen einen Aufpreis mitversichert werden.
… und den Hausrat
Durch Sturm verursachte Schäden an der Wohnungseinrichtung deckt eine bestehende Haushaltsversicherung ab. Auch die Folgeschäden sind mitversichert, also beispielsweise, wenn ein Sturm ein Dach abgedeckt hat und dadurch die Möbel in der Wohnung durch eindringenden Regen beschädigt werden.
Üblicherweise sind in einer Haushalts-Polizze zudem Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Einbruchdiebstahl, Beraubung, ungewollt austretendes Leitungswasser, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Felssturz und Erdrutsch versichert. Zum versicherten Hausrat zählen Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände. Dazu gehören beispielsweise Möbel, auch wenn sie an den Wänden aufgehängt oder angeschraubt wurden, sowie Teppiche, Kleidung, Geschirr, Werkzeug, Elektro- und Hi-Fi-Geräte, Computer und Bücher.
Wenn Mieter oder Wohnungseigentümer Einbauten und Zusatzausstattungen, die Hausbesitzer normalerweise über eine Eigenheimversicherung abdecken können, selbst angeschafft haben und dafür verantwortlich sind, gelten auch diese über die Haushalts-Polizze als mitversichert.
Wenn das Auto durch einen Sturm beschädigt wird
Eine Teilkasko-Versicherung, auch Elementarkasko genannt, deckt Sturmschäden am Auto ab. Dabei sind nicht nur Schäden, die der Sturm direkt am Wagen verursacht hat, indem er ihn beispielsweise zum Kippen bringt, abgedeckt. Auch Schäden durch umherfliegende Gegenstände wie Äste sind über die Kasko-Police versichert. Der Kasko-Versicherer ersetzt Sturmschäden abzüglich der vereinbarten Teilkasko-Selbstbeteiligung.
Die Teilkasko-Versicherung übernimmt neben den Sturmschäden am eigenen Fahrzeug auch Schäden durch Diebstahl, Brand, Wildunfälle, Glasbruch, Lawinen, Überschwemmungen, Hagel und Schneedruck.
In einer Vollkasko-Versicherung sind übrigens alle Teilkasko-Risiken automatisch mitversichert. Sie übernimmt im Rahmen des integrierten Teilkaskoschutzes daher auch Sturmschäden. Eine Vollkasko-Deckung zahlt darüber hinaus auch Kfz-Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, die durch einen selbst oder unbekannte Dritte verursacht wurden.