Häufigste Ursache bei Verkehrsunfällen: Menschliches Versagen
(kunid) Nach Aussagen des Bundesministeriums für Inneres kamen letztes Jahr 453 Menschen bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Die meisten Opfer gab es bei Pkw-Insassen und Motorradfahrern oder -mitfahrern zu beklagen. Der Hauptgrund für die Unfälle war ein schuldhaftes Verhalten von Verkehrsteilnehmern.
Von den insgesamt in 2013 zu beklagenden 453 Verkehrstoten waren nach Angaben des Bundesministeriums für Inneres (BMI) in 148 Fällen, also bei 34,1 Prozent aller Verkehrstoten, nur ein einziges Fahrzeug am Unfall beteiligt. Zudem waren 46 tödlich verletzte Fahrzeuginsassen nicht angegurtet.
Im Einzelnen kamen 189 Pkw- und 20 Lkw-Insassen, 89 Motorrad- und 15 Mopedfahrer, 51 Radfahrer – sechs davon mit einem Elektrofahrrad, 80 Fußgänger, fünf Traktorlenker oder Mitfahrer und vier sonstige Verkehrsteilnehmer bei einem Verkehrsunfall ums Leben.
Fehlverhalten ist die Hauptursache bei tödlichen Unfällen
Die vermutlichen Hauptunfallgründe dieser tödlichen Verkehrsunfälle waren laut BMI in 30,6 Prozent der Fälle eine nicht angepasste Geschwindigkeit, in 17,7 Prozent eine Vorrangverletzung und in 12,2 Prozent Unachtsamkeit oder Ablenkung. Zur letztgenannten Unfallursache wurden Unfälle gezählt, die sich aufgrund eines unkonzentrierten oder unaufmerksamen Handelns eines Verkehrsteilnehmers ereigneten, beispielsweise weil ein Autofahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer übersehen hat.
9,4 Prozent der folgenschweren Unfälle geschahen infolge eines missglückten Überholvorgangs und 7,8 Prozent wegen eines Fehlverhaltens von Fußgängern. Insgesamt 19 tödliche Verkehrsunfälle, also 4,4 Prozent aller Fälle, wurden durch einen alkoholisierten Verkehrsteilnehmer verursacht. In 2,5 Prozent der Fälle war die Übermüdung der Unfallverursacher und in 2,3 Prozent eine akute Erkrankung wie zum Beispiel ein Herz-Kreislauf-Versagen der Unfallgrund.
Die Hauptursachen aller tödlicher Verkehrsunfälle sind damit auf ein personenbezogenes Fehlverhalten zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2013 anteilsmäßig weniger Unfälle durch zu schnelles Fahren, Alkohol am Steuer, Übermüdung, akute Erkrankungen und Fehlverhalten von Fußgängern verursacht. Es ereigneten sich jedoch mehr Unfälle aufgrund von Vorrangverletzungen und unvorsichtigen Überholmanövern als noch in 2012.
Eine Frage der Haftung
Ist die Schuldfrage eindeutig, zahlt den Schaden bei Unfällen, bei denen ausschließlich Kraftfahrzeuge beteiligt sind, die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Hat man als Radfahrer oder Fußgänger einen Unfall verursacht, übernimmt den Schaden eine Privathaftpflicht-Versicherung. Allerdings ist nur ein Kraftfahrzeughalter beziehungsweise -besitzer verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Eine Privathaftpflicht-Versicherung ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Da man nach dem Gesetz jedoch für Schäden, die man unter anderem fahrlässig verursacht, in unbegrenzter Höhe haftet, sollte jeder eine entsprechende private Haftpflichtversicherung haben. In vielen Haushaltspolizzen ist ein entsprechender Versicherungsschutz bereits enthalten oder kann gegen einen kleinen Aufpreis mit eingeschlossen werden. Ein privater Haftpflichtschutz kann aber auch als Einzelpolizze in Form einer Privathaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden.
Die Frage nach der Schuld oder der richtigen Entschädigungshöhe ist nach einem Unfall nicht immer eindeutig. Bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen hilft gegebenenfalls die Haftpflichtversicherung. Um jedoch seine eigenen Schadenersatzansprüche durchsetzen zu können, ist häufig der Gang zum Anwalt notwendig. Die entsprechenden Anwalts- und Gerichtskosten werden im Versicherungsfall von einer Verkehrs- und/oder Privatrechtsschutz-Versicherung übernommen. Bei der Frage nach der für den Einzelnen richtigen Haftpflicht- und Rechtsschutz-Versicherung hilft der Versicherungsexperte.