Auch im Invaliditätsfall finanziell abgesichert

Auch im Invaliditätsfall finanziell abgesichert

(kunid) Wer eine unfall- oder krankheitsbedingte dauerhafte körperliche oder geistige Schädigung erleidet, kann unter Umständen seinen bisherigen Beruf nicht oder nur noch eingeschränkt ausüben oder ist überhaupt nicht mehr arbeitsfähig. Die Folge sind unter anderem finanzielle Einbußen oder komplette Einkommensausfälle, die nicht oder nur zum Teil durch gesetzliche Sozialversicherungen abgedeckt werden.

Tritt aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalles eine bleibende gesundheitliche Einschränkung auf, hat dies meist weitreichende finanzielle Folgen. Neben den erforderlichen Behandlungs- und Rehabilitationskosten können unter anderem Einkommensverluste durch eine eintretende Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit auftreten.

Auch durch eine bleibende Invalidität notwendig gewordene Umbaukosten der Wohnung sind möglich. Die Sozialversicherungen, wie die gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung oder die soziale Unfallversicherung, decken zwar einen Teil der Kosten ab. Doch bei Weitem nicht alles.

Gesetzlicher Schutz mit Lücken

Die soziale Unfallversicherung springt beispielsweise in der Regel nur bei Arbeitsunfällen ein. Freizeitunfälle, die die Mehrheit der Unfallereignisse darstellen, werden hier nicht mit abgedeckt. Wer aufgrund von Krankheits- oder Unfallfolgen keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann, muss zudem trotz eines eventuellen Anspruchs auf eine Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit mit Einkommenseinbußen im Vergleich zum letzten Verdienst rechnen.

Dies zeigt auch eine aktuelle Statistik des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungs-Träger. Demnach betrug 2012 die durchschnittliche Invaliditäts- beziehungsweise Berufsunfähigkeits-Pension bei Unselbständigen 1.055 Euro im Monat – Männer bekamen monatlich 1.162 Euro und Frauen 822 Euro im Durchschnitt. Bei den Selbständigen war die durchschnittliche monatliche Erwerbs- beziehungsweise Berufsunfähigkeits-Pension mit 1.040 Euro sogar noch niedriger – Männer erhielten im Durchschnitt 1.138 Euro und Frauen 745 Euro im Monat.

Versorgungslücken zeitnah schließen

Bei einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann sollte geklärt werden, ob eine Versorgungslücke besteht. In vielen Fällen reichen die gesetzlichen Absicherungen nämlich nicht aus. Wird eine Versorgungslücke erkannt, sollten private Versicherungen gegen die finanziellen Folgen von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Unfallinvalidität und Pflegekosten schnellstmöglich abgeschlossen werden.

Wer nämlich mit dem Abschluss einer entsprechenden Polizze zu lange wartet, muss damit rechnen, dass bis dahin aufgetretene Krankheiten oder Unfallfolgen Probleme bei der durchzuführenden Gesundheitsprüfung bereiten. Ein Versicherungsabschluss kann damit teurer oder gar unmöglich werden. Zudem steigen mit dem Eintrittsalter in eine solche Versicherung auch die Prämien. Daher gilt: Je früher ein Vertragsabschluss erfolgt, desto besser.


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