Störfaktor Nachbar

Störfaktor Nachbar

(kunid) Knapp ein Viertel der Österreicher hat schon einmal oder mehrmals mit Nachbarn gestritten, wie eine Umfrage zeigt. Häufigste Ursachen sind Lärm und Unhöflichkeit. Fast jeder Zweite zweifelt allerdings daran, dass jeder die gleiche Chance hat, vor Gericht zu seinem Recht zu kommen.

Der häufigste Grund für Nachbarstreitigkeiten sind Lärm (55 Prozent) in Form von lauter Musik oder einem zu lauten Fernseher, geräuschvollen Heimwerkertätigkeiten oder lärmenden Kinder. In 37 Prozent der Fälle wurde der Disput durch ein unhöfliches Verhalten des Nachbarn verursacht.

Das sind die Ergebnisse einer jüngst vorgestellten Umfrage, die das Imas-Institut und das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag eines Rechtsschutz-Versicherers durchgeführt haben.

Knappe Hälfte glaubt nicht an Chancengleichheit vor Gericht

Viele Streitigkeiten werden letztendlich auch vor Gericht ausgetragen. Ein Schritt, den mancher wohl lieber meiden würde. Wohl nicht zuletzt deshalb, weil nur 29 Prozent aller Befragten glauben, dass jeder Bürger die gleichen Chancen und Möglichkeiten hat, zu seinem Recht zu kommen, also vor Gericht zu ziehen und sich in einem Gerichtsverfahren auch durchzusetzen. Hingegen meinen ganze 45 Prozent, dass „manche bessere, manche schlechtere“ Chancen haben.

24 Prozent glauben, dass es eine Rolle spielt, ob jemand persönliche Kontakte zu Richtern, Staatsanwälten oder Rechtsanwälten hat. Für 31 Prozent hängen die Erfolgsaussichten schlicht von der finanziellen Situation ab. Und 35 Prozent der österreichischen Befragten sind der Meinung, dass die Chancen vor Gericht ein guter Anwalt verbessern kann.

In einigen Fällen ist in Österreich übrigens bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und bei Streitigkeiten in Mietangelegenheiten der Versuch einer außergerichtlichen Schlichtung vorgeschrieben, bevor der Gang vor Gericht möglich ist.

Nicht immer muss es gleich vor Gericht enden

Wer nicht sofort zum Anwalt gehen möchte oder kann, sollte vorher eine Mediation in Betracht ziehen. Die Mediation ist ein Vermittlungsverfahren, das eine außergerichtliche Konfliktlösung zu finden versucht. Beide Streitparteien sollen dabei mithilfe eines Dritten, dem sogenannten Mediator, zu einer einvernehmlichen Regelung kommen. Die Mediatoren sollten dabei unabhängig und unparteiisch sein. Ein Mediationsverfahren ist insbesondere sinnvoll, wenn die streitenden Parteien auch künftig aufeinandertreffen.

Typische Fälle wären beispielsweise Streitigkeiten mit Nachbarn, Verwandten, dem Mieter oder Vermieter sowie mit dem Arbeitgeber. Die meisten Rechtsschutz-Versicherer bieten bereits heute in ihren Versicherungspolizzen, neben der Kostenübernahme von gerichtlichen Auseinandersetzungen, entsprechende Meditationsverfahren für ihre Kunden an beziehungsweise übernehmen die Gebühren dafür. Doch selbst wenn die Mediation scheitert oder gleich der Weg zum Anwalt gewählt wird, hilft eine Rechtsschutz-Versicherung weiter.

Sie übernimmt in der Regel nämlich die Kosten und Gebühren für einen gerichtlichen Rechtsstreit entsprechend dem vereinbarten Versicherungsumfang – auch dann, wenn eine vorherige Mediation scheiterte. Grundlegende Informationen, welche Streitigkeiten über einen Rechtsschutzvertrag abgesichert werden können, welcher Versicherungsschutz für den individuellen Bedarf sinnvoll ist und ob eine Mediation bezahlt wird, können beim Versicherungsvermittler erfragt werden.


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