Sorglos sein Recht bekommen
(kunid) Bereits eine Klage mit einem Streitwert von rund 500 Euro verursacht in erster Instanz Anwalts- und Gerichtskosten von über 400 Euro zuzüglich einem Kostenvorschuss für eventuell notwendige Sachverständige. Wenn man verliert, sind die Kosten fast doppelt so hoch. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro liegen die Kosten beispielsweise dann bei rund der Hälfte der Streitwerthöhe. Viele schrecken daher davor zurück, ihr Recht notfalls gerichtlich einzufordern. Eine Rechtsschutz-Police nimmt einem dieses Kostenrisiko ab.
Je höher der Streitwert, desto höher ist das Kostenrisiko, das man bei einem Gerichtsprozess trägt. Doch insbesondere wenn es um hohe Streitwerte geht, wie zum Beispiel das Einklagen von Schadenersatz und Schmerzensgeld bei einem erlittenen Personenschaden, sollte niemand auf sein Recht aus Kostengründen verzichten müssen.
Die Versicherungswirtschaft bietet mit den verschiedensten Rechtsschutz-Versicherungsvarianten passend dazu bedarfsgerechte Lösungen an. Eine Rechtsschutz-Polizze übernimmt nämlich im Versicherungsfall das Kostenrisiko.
Für Kfz-Besitzer und -Lenker
Kfz-Besitzer und -Fahrer können sich beispielsweise mit einer Fahrzeugrechtsschutz-Versicherung bei Streitigkeiten rund um das Fahrzeug absichern. Der Rechtsschutzversicherer übernimmt hier unter anderem die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, um eigene Schadenersatzansprüche nach einem Unfall geltend zu machen.
Auch die Kosten für die Verteidigung in Strafverfahren wegen fahrlässiger Übertretung von Verkehrsvorschriften, die zur Vormerkung im örtlichen Führerscheinregister oder zum Entzug der Lenkerberechtigung führen können, sind normalerweise mitversichert.
Bei vielen Fahrzeugrechtsschutz-Polizzen kann optional auch ein Vertragsrechtsschutz mitversichert werden. Damit sind beispielsweise Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt abgedeckt. Wer Fahrzeuge benutzt, die nicht auf ihn zugelassen sind oder ihm gehören, wie zum Beispiel bei der Benutzung eines Firmenautos des Arbeitgebers, kann sich mit einer Lenker-Rechtsschutz-Versicherung absichern.
Wenn es im privaten Umfeld zum Ärger kommt
Auch im privaten Umfeld kann es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen. Der Rechtsschutz für den Privatbereich hilft in diesen Fällen weiter. Abgedeckt ist unter anderem die Geltendmachung von Schmerzensgeld-Forderungen, wenn beispielsweise ein Versicherungsnehmer durch den Nachbarhund gebissen wurde. Doch auch wenn ein Versicherter oder sein Kind als Radfahrer einen Fußgänger verletzt hat und sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung per Rechtsanwalt verteidigen muss, übernimmt dies der Rechtschutz-Versicherer.
Versichert sind in der Regel der Versicherungskunde (Versicherungsnehmer), der in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebende Ehegatte oder Lebensgefährte und deren minderjährige Kinder. Im Rahmen einer Privatrechtsschutz-Polizze gibt es diverse Versicherungszusätze, die teils prämienfrei oder gegen einen geringen Zuschlag mitversichert werden können. Der Arbeitsgerichts-Rechtsschutz deckt zum Beispiel die Prozesskosten bei einer ungerechtfertigten, fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber.
Mit einem Vertragsrechtsschutz kann der Versicherte unter anderem sein Recht einklagen, wenn ein neu erworbenes Elektrogerät Mängel aufweist. Auch Streitigkeiten vor einem Sozialgericht, beispielsweise wenn die gesetzliche Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall eine Versehrtenrente verweigert, sind versicherbar. Selbst die Beratung und teils anwaltliche Vertretung vor Gericht in familiären und erbrechtlichen Angelegenheiten sind zum Teil optional absicherbar.
Damit Sicherheit bezahlbar bleibt
Darüber hinaus gibt es spezielle Rechtsschutz-Polizzen für freiberuflich Tätige, Betriebe sowie für Immobilienbesitzer und Mieter. Auch kombinierte Rechtsschutzverträge, die beispielsweise den Verkehrs- und Privatbereich sowie Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber und/oder dem Vermieter abdecken, werden angeboten. Diese sind meist günstiger, als wenn man jedes Risiko in einer einzelnen Polizze absichert. Wer in seiner Rechtsschutz-Polizze für den Schadenfall eine Selbstbeteiligung mit dem Versicherer vereinbart hat, kann zudem Prämien einsparen.
Damit die Beiträge bezahlbar bleiben, können nicht alle Rechtsstreitigkeiten versichert werden. So gibt es beispielsweise in der Regel keine Rechtsschutzdeckung bei der Begehung vorsätzlicher Straftaten, bei Streitigkeiten, die das Kartellrecht oder Spiel- und Wettverträge betreffen, sowie bei Ansprüchen mitversicherter Personen untereinander. Zudem wird in manchen Bereichen üblicherweise erst nach einer bestimmten Wartezeit, also einem Zeitraum, der zwischen dem Polizzenabschluss und dem Eintreten des Versicherungsfalls liegen muss, Versicherungsschutz gewährt.
Eine dreimonatige Wartezeit gilt meist für Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, bei Wohn- und Grundstücks-Angelegenheiten sowie aus Verträgen. Familiäre Angelegenheiten sind oftmals nach sechs Monaten und Streitigkeiten, die eine Vaterschaft betreffen, nach neun Monaten abgedeckt. Bei Erbauseinandersetzungen gilt oft eine zwölfmonatige Wartefrist. Prinzipiell wichtig ist, dass man beim ersten Anwaltstermin die Polizze vorlegt, damit dieser eine Leistungszusage für den entsprechenden Rechtsstreit einholen kann. So hat man die Sicherheit, dass die Kosten übernommen werden.