Neue Sozialversicherungs-Leistungen für Selbstständige

Neue Sozialversicherungs-Leistungen für Selbstständige

(kunid) Für 2014 hat es eine Reihe von Änderungen im Leistungskatalog der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, dem Versicherungsträger für die Pensions- und Krankenversicherung der selbständig Erwerbstätigen, gegeben. Zu nennen sind insbesondere die Überbrückungshilfe in finanziellen Notlagen, Zahlungserleichterungen für Neugründer sowie Neuerungen in der Selbständigenvorsorge und in der Prävention.

Die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA) betreut als gesetzliche Krankenversicherung rund 750.000 Kunden, davon 370.000 aktiv Erwerbstätige, 140.000 Pensionisten und 233.000 Angehörige. Als gesetzliche Pensionsversicherung ist sie für 390.000 Versicherte zuständig. Sie bietet in 2014 einige neue Leistungen für ihre Versicherten, die selbständig Erwerbstätigen.

Neuheiten für Neugründer …

In den ersten drei Jahren sind für Neugründer niedrigere Sozialversicherungs-Beiträge fällig. Danach ist es seit 2014 den Neugründern auf Antrag möglich, die dann folgende Versicherungs-Nachzahlung bei guten Gewinnen an die SVA zinsfrei auf drei Jahre verteilt zu leisten, statt wie bisher auf ein Jahr. Ein entsprechender Antrag kann seit 1. Jänner gestellt werden.

Eine andere Erleichterung können aktive Senioren in Anspruch nehmen, die trotz Pensionsbezugs weiterhin dazuverdienen wollen.

Sie können dies seit 2014 tun, ohne weitere Beiträge zur Selbständigenvorsorge leisten zu müssen, so die SVA.

… und Pensionäre

Wer bereits am 1. Jänner 2014 eine Eigenpension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung bezogen hat und der Selbständigenvorsorge unterliegt, kann bis Ende 2014 schriftlich gegenüber der SVA erklären, keine Beiträge zur Selbständigenvorsorge mehr leisten zu wollen. Die Beitragspflicht endet jedoch erst mit Ende des Kalendermonats, in dem diese Erklärung bei der SVA eingegangen ist.

Für Pensionisten, die zum 1. Jänner 2014 noch keine Eigenpension bezogen haben und der Selbständigenvorsorge unterliegen, endet die Beitragspflicht mit dem Beginn des Bezugs einer Eigenpension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung.

Dies gilt jedoch nicht, wenn sich der Betroffene innerhalb eines Monats ab Verständigung über das Ende der Beitragspflicht schriftlich gegenüber der Sozialversicherungs-Anstalt verpflichtet, weiterhin Beiträge zur Selbständigenvorsorge zu leisten.

Änderungen bei Präventionsprogrammen

Unterstützung – wenngleich es sich hierbei um keine Neuerung handelt – gibt es für SVA-Versicherte auch in Form des Heizkostenzuschusses. Wer wegen steigender Energiepreise besonders belastet ist, kann einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro beantragen. Er wird an Versicherte und Pensionisten ausbezahlt, die von der Rezeptgebühr befreit sind. Die Mittel für die Einmalzahlung kommen aus dem Unterstützungsfonds der SVA. Die Auszahlung kann bis 14. März 2014 bei der zuständigen SVA-Landesstelle beantragt werden.

In puncto Vorbeugung können SVA-Versicherte seit 2014 das Präventionsprogramm „Selbständig Gesund“ auch bei Wahlärzten absolvieren. „Seit 01.01.2014 ist die Teilnahme an ‚Selbstständig Gesund‘ auch für geldleistungs-berechtigte Versicherte möglich. Das sind jene Versicherten, die mehr als 62.160 Euro pro Jahr verdienen und beim Arztbesuch die Rechnung zunächst selbst bezahlen“, wie der SVA erklärt. Diese Versicherten erhalten eine um zehn Prozent höhere Vergütung, was einer Halbierung des Selbstbehalts von 20 auf zehn Prozent entspreche, so der SVA weiter.

2014 greift nach Angaben der SVA außerdem erstmals der „Gesundheits-Check Junior“ voll. Er soll die „Vorsorgelücke“ für Sechs- bis 17-Jährige schließen, da diese Altersgruppe im bisherigen Mutter-Kind-Pass-Programm nicht berücksichtigt wurde. Im Moment ist das neue Programm allerdings nur regional eingeschränkt verfügbar: Vorerst läuft es wissenschaftlich begleitet in Wien und im Burgenland. Danach soll es auf ganz Österreich ausgedehnt werden.

Überbrückungshilfe für Versicherte mit kleinem Einkommen

Versicherte mit kleinem Einkommen, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungs-Gesetz (GSVG) oder Freiberuflich Selbständigen-Sozialversicherungs-Gesetz (FSVG) versichert sind, können bei außergewöhnlichen, existenzbedrohenden Ereignissen eine Überbrückungshilfe beantragen. Dies bewirkt, dass Unternehmern teilweise die Beitragsschuld erlassen wird. Das monatliche Nettoeinkommen darf dazu nicht über 1.126 Euro liegen.

Diese Einkommensgrenze erhöht sich für den Partner (Ehegatten und eingetragene Partner) um 483 Euro und für jedes unversorgte Kind um 239 Euro. Als „außergewöhnliches Ereignis“ gilt etwa eine lange Krankheit, die zur Arbeitsunfähigkeit führt. Die Krankheit muss mindestens drei Monate bestehen. Weiters könne die Hilfe bei Ereignissen, die vom Versicherten weder vorhersehbar noch beeinflussbar waren, gezahlt werden, so etwa im Fall einer Naturkatastrophe.

Kein Anspruch besteht, wenn die Gründe für einen finanziellen Engpass im unternehmerischen Risiko liegen. Dazu gehöre etwa das Ausbleiben von Aufträgen, die Anlaufzeit eines Geschäftsmodells oder der Verdrängungswettbewerb durch neue Produkte auf dem Markt. Insgesamt beträgt die Hilfe einmalig 50 Prozent der vorgeschriebenen Sozialversicherungs-Beiträge, und zwar für drei Monate, in besonders schweren Fällen für bis zu sechs Monate. Sie wird dem Beitragskonto gutgeschrieben.

Für einen umfassenderen Schutz

Der entsprechende Antrag muss bis 30. Juni 2014 bei der SVA einlangen. „Später einlangende Anträge können wir nicht berücksichtigen, da die Überbrückungshilfe aufgrund gesetzlicher Bestimmungen derzeit für das Jahr 2014 befristet ist“, wie die SVA erklärt. Für Fragen der Versicherten gibt es eine Hotline (Telefon 050808 3022). Informationen sowie das Antragsformular sind auch auf der SVA-Website zum Herunterladen verfügbar.

Bei außergewöhnlichen Ereignissen sind in der Regel jedoch nicht die zu leistenden Sozialversicherungs-Beiträge, sondern bei Krankheit und Unfall der entgangene Gewinn oder nach einer Naturkatastrophe mögliche Anschaffungs- und Reparaturkosten schuld an Finanzengpässen.

Die private Versicherungswirtschaft bietet hierzu verschiedenste Lösungen wie die Betriebsunterbrechungs-Versicherung oder andere Betriebsversicherungen an. Ein Versicherungsfachmann hilft, den passenden Schutz zu finden.


Allgemein
Kommentare sind geschlossen.