Warum eine Brille bei Problemen in der Schule helfen kann
(kunid) Nach Angaben von Experten werden 60 Prozent der Sehschwächen bei Kindern zu spät erkannt. Dies ist einer der häufigsten Gründe, warum Schüler trotz Lernbereitschaft und Lernfähigkeit nicht die Schulleistungen vorweisen, zu denen sie eigentlich fähig wären.
Ein Sehfehler, selbst wenn dieser im Alltag gar nicht auffällt, kann in der Schule und bei den Hausaufgaben zu Beschwerden führen. Kurzsichtige Kinder müssen sich beim Lesen von der Tafel zum Beispiel enorm anstrengen. Weitsichtige Schüler hingegen haben beim Lesen im Buch oder Heft Probleme.
Beide Fehlsichtigkeiten können letztendlich schnell zu Konzentrationsproblemen und Ermüdung führen. Umso wichtiger ist es nach Expertenmeinung, dass Eltern die Sehfähigkeit ihrer Kinder genau beobachten. Schlechtes Sehen tut zwar nicht weh und bleibt deshalb häufig unentdeckt, aber es blockiert das Kind unnötigerweise in seiner schulischen Entwicklung. Wenn notwendig, sorgt eine passende Sehhilfe für Abhilfe.
Anzeichen für eine Sehschwäche
Gesundheitsexperten raten Eltern, bei ihrem Kind eine umfassende Augenuntersuchung beim Augenarzt durchführen zu lassen, wenn es eines oder mehrere der folgenden Symptome aufweist:
- Keine Lust zu lesen
- Keine Lust zum Malen oder Basteln
- Lese- und Rechtschreibschwäche
- Schnelles Ermüden beim Lesen oder beim konzentrierten Arbeiten
- Verrutscht beim Lesen häufig in der Zeile
- Ständiges Augenreiben
- Häufiges Blinzeln, Zwinkern, Zukneifen eines oder beider Augen
- Hohe Lichtempfindlichkeit
- Dichtes Herangehen beim Lesen von Büchern, beim Fernsehschauen oder am PC
- Kopfschiefhaltungen bei genauem Schauen
- Gelegentliches Schielen
- Klage über Doppeltsehen
- Häufig auftretende Kopfschmerzen
- Ungeschicklichkeiten, Ängstlichkeit
Nur mit Sportbrille zum Sport
Auch Sportmediziner kamen zu dem Ergebnis, dass fehlsichtige Schüler oft Schwierigkeiten haben, bestimmte Bewegungen richtig auszuführen. Dadurch kommt es auch zu einem erhöhten Verletzungsrisiko. Doch nur jedes zweite Kind, das im Alltag eine Brille hat, trägt eine entsprechende Sehhilfe auch beim Sport. Experten raten allerdings davon ab, die Alltagsbrille bei sportlichen Aktivitäten zu tragen. Denn die Verletzungsgefahr, wenn die Brille bei einem Zusammenstoß mit einem Ball oder Gegenspieler in Einzelteile zerbricht, ist hoch.
Zahlreiche Kinder erleiden hierzulande jährlich beim Schulsport Augenverletzungen. Dies ließe sich nach Expertenmeinung häufig vermeiden, wenn jedes Kind mit Sehschwäche beim Schulsport eine Kindersportbrille tragen würde.
Eine spezielle Sportbrille gleicht nicht nur die Sehschwäche aus. Das Verletzungsrisiko bei einem Zusammenprall oder Sturz im Sport durch eine spezielle Sportbrille ist aufgrund deren Beschaffenheit, beispielsweise mit bruchfester Fassung, nahezu unzerbrechlichen Kunststoffgläsern, gepolsterten Nasenauflagen und einem elastischen Kopfband, sehr niedrig. Auch Kontaktlinsen können die meisten Kinder übrigens tragen.
Kostenschutz für die Eltern
Die soziale Krankenversicherung übernimmt die Kosten von Brillengläsern sowie Brillengestellen in einfacher und zweckmäßiger Ausführung maximal in Höhe eines festgelegten Betrages, der in der Satzung der Krankenversicherung geregelt ist – abzüglich eines Selbstbehaltes. Bei Erwachsenen beträgt der Selbstbehalt zehn Prozent, mindestens jedoch 90,60 Euro. Für Kinder, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und im sozialversicherungs-rechtlichen Sinne als Angehörige gelten, beträgt der Selbstbehalt ebenfalls zehn Prozent der tariflichen Kosten, mindestens 30,20 Euro.
Bei Kindern unter 15 Jahren wird bis zum festgelegten Höchstbetrag kein Selbstbehalt angerechnet. Bei einer gleichbleibenden Sehstörung haben Versicherte frühestens nach drei Jahren wieder Anspruch auf eine Kostenübernahme.
Mit einer privaten Krankenzusatz-Versicherung werden je nach Vertragsvereinbarung nicht nur die Selbstbeteiligungen übernommen. Auch Kosten für höherwertige Brillengestelle und/oder -gläser wie Gleitsichtgläser oder entspiegelte Kunststoffgläser, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden oder über dem festgelegten Höchstbetrag liegen, werden je Vereinbarung anteilig oder ganz übernommen.