Änderungen in der Sozialversicherung

Änderungen in der Sozialversicherung

(kunid) Die seit 2014 geltenden Beitragssätze in der Sozialversicherung haben sich im Vergleich zu 2013 nicht geändert, die Verdienstgrenzen allerdings schon. Dies kostet insbesondere den gut verdienenden Bürger letztendlich mehr. Auch sonst wurden einige Kosten, wie die Rezeptgebühr, erhöht.

Die Beitragssätze in der österreichischen Sozialversicherung, also die Prozentsätze des jeweiligen Einkommens, die ein Versicherter für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und/oder Pensionsversicherung zu zahlen hat, sind in 2014 im Vergleich zu 2013 gleich geblieben. Der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung für Gewerbetreibende, Freiberufler und Neue Selbstständige wurde ab 2014 um 19 Cent auf 8,67 Euro im Monat erhöht.

Geändert hat sich zudem die Höchstbeitragsgrundlage. Diese Verdienstgrenze gibt an, bis zu welcher maximalen Einkommenshöhe des Versicherten Beiträge für die österreichische Sozialversicherung verlangt werden. Wer monatlich mehr verdient, muss für den Betrag, der die Höchstbeitragsgrundlage übersteigt, keinen weiteren Sozialversicherungs-Beitrag entrichten.

Höchstbeitragsgrundlage gestiegen

Für den Bereich des Allgemeinen Sozialversicherungs-Gesetzes (ASVG), also für die gesetzliche Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosen-Versicherung, wurden die Höchstbeitrags-Grundlagen von monatlichen 4.440 Euro in 2013 auf 4.530 Euro pro Monat in 2014 angehoben.

Für Versicherte, die durch das Gewerbliche Sozialversicherungs-Gesetz (GSVG) und das Bauern-Sozialversicherungs-Gesetz (BSVG) als pflichtversichert gelten, gilt ab 2014 ein monatlicher Höchstbeitrag von 5.285 Euro zur gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung. Bisher waren es 5.180,00 Euro im Monat.

Gesetzesgrundlagen der Sozialversicherung

Die meisten Personen und deren Angehörigen sind in Österreich in einer Sozialversicherung pflichtversichert. Für die Absicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und/oder Pensionsversicherung wird in der Regel von Personen mit einem Einkommen ein monatlicher Beitrag verlangt.

Je nach beruflicher Tätigkeit sind für die Absicherung in der Sozialversicherung unterschiedliche Gesetze maßgebend. Das Allgemeine Sozialversicherungs-Gesetz (ASVG) regelt die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung der in Österreich unselbstständig beschäftigten Personen sowie die gesetzliche Krankenversicherung der Pensionisten und die soziale Unfallversicherung bestimmter selbstständig Erwerbstätiger.

Der Sozialversicherungs-Schutz für die Kranken- und Unfallversicherung wird für Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen oder aufgrund dieses Dienstverhältnisses einen Ruhegenuss haben, durch das Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungs-Gesetz (B-KUVG) geregelt. Das Gewerbliche Sozialversicherungs-Gesetz (GSVG) regelt die soziale Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für die meisten im Inland selbstständig Erwerbstätigen wie auch für die sogenannten Neuen Selbstständigen.

Für Ärzte, Apotheker und Patentanwälte ist das Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbstständig Erwerbstätiger (FSVG) bei der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung entscheidend. Das Bauern-Sozialversicherungs-Gesetz (BSVG) ist für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für selbstständig Erwerbstätige in der Land- und Forstwirtschaft und ihre Angehörigen maßgebend.

Neue Einkommensgrenze für die Versicherungspflicht

Die Versicherungspflicht beginnt beim ASVG seit 2014 ab Einnahmen von 395,31 Euro (bisher 386,80 Euro) im Monat.

Auch für nebenberuflich Neue Selbstständige gilt nach dem GSVG als unteres Limit in 2014 der Betrag von 395,31 Euro monatlich, 2013 waren es 386,80 Euro. Für hauptberuflich Neue Selbstständige sind es wie letztes Jahr 537,78 Euro im Monat.

Höhere Rezeptgebühren

Die Rezeptgebühr im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist 2014 um zehn Cent auf 5,40 Euro gestiegen. Die untere monatliche Nettoverdienstgrenze für Personen, die sich von der Rezeptgebühr befreien lassen wollen, wurde für Alleinstehende von 837,63 Euro auf 857,73 Euro und für Ehepaare von 1.255,89 Euro auf 1.286,03 Euro angehoben.

Bei chronisch Kranken können sich Alleinstehende mit einem maximalen Monatsverdienst von 986,39 Euro  – bei Ehepaaren sind es 1.478,93 Euro –, von der Rezeptgebühr befreien lassen. Je Kind erhöht sich die Verdienstgrenze um 132,34 Euro.

Heilbehelfe und Hilfsmittel

Wer Heilbehelfe wie zum Beispiel orthopädische Schuheinlagen, ein Hörgerät oder Prothesen benötigt, muss seit dem 1. Jänner 2014 mindestens einen Kostenanteil von 30,20 Euro selbst übernehmen. Bei verordneten Brillen oder Kontaktlinsen beträgt der Kostenanteil des Versicherten mindestens 90,60 Euro.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Kinder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für schwerbehinderte Kinder sowie für Personen, die wegen besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen keinen Eigenanteil der Kosten zahlen.

Höhe des Pflegegeldes bleibt auf altem Stand

Wie bereits in 2013 hat sich für 2014 das Pflegegeld, das ein Pflegebedürftiger erhält, im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Es reicht von monatlich 154,20 Euro in der Pflegestufe 1 bis zu 1.655,80 Euro in der Stufe 7.

Auch wenn sich die Summen im ersten Moment relativ hoch anhören – mit ihnen allein ist der tatsächliche Bedarf an pflegerischer Unterstützung in den wenigsten Fällen abzudecken. Nachdem man im Pflegefall mit erheblichen finanziellen Belastungen rechnen muss, da die Pflege oftmals mehr kostet als die Pension und das Pflegegeld zusammen betragen, sollte jeder frühzeitig vorsorgen. Die private Versicherungswirtschaft bietet hierzu passende Lösungen an.

Staatliche Förderung der Altersvorsorge gestiegen

Die Pensionen sind zum 1. Jänner 2014 um 1,6 Prozent erhöht worden. Pensionen mit einem Stichtag im Jahr 2013 werden erst ab 1. Jänner 2015 angepasst. Übrigens: Damit jeder Bürger selbst für ein ausreichendes Einkommen im Alter sorgen kann, fördert der Staat die Altersvorsorge mit der sogenannten prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge. Diverse Versicherer bieten hierzu Lebensversicherungen mit Kapitalgarantie an, die zusätzlich vom Staat gefördert werden. Die Höhe der zu zahlenden Beiträge kann flexibel vereinbart werden. Die staatliche Förderung hängt vom gezahlten Jahresbeitrag ab.

Die maximal geförderte Jahresprämie beträgt seit 1. Jänner 2014 2.495,12 Euro – die höchste steuerliche Förderung sind aktuell 4,25 Prozent davon, also 106,04 Euro für das Jahr 2014. Die Höhe des staatlichen Fördersatzes ist im Einkommensteuergesetz geregelt und beträgt je nach Marktzinsniveau zwischen 4,25 und 6,75 Prozent der jährlichen Einzahlungen. Zudem gibt es diverse Steuererleichterungen.

Optimal abgesichert

Wer sichergehen möchte, dass er im Falle einer Krankheit, eines Unfalles, einer Pflegebedürftigkeit oder auch im Alter finanziell optimal abgesichert ist, sollte sich von einem Versicherungsfachmann beraten lassen. Die private Versicherungswirtschaft bietet entsprechend dem jeweiligen persönlichen Bedarf diverse Vorsorgelösungen dafür an.

Der Versicherungsexperte kann beispielsweise detailliert aufzeigen, mit welchen gesetzlichen Leistungen – wie die Höhe der zu erwartenden Alterspension – man rechnen kann, und dementsprechend mögliche Absicherungslücken ermitteln. Selbst wer denkt, keinen finanziellen Spielraum zur Vorsorge zu haben, sollte sich informieren, denn manche Möglichkeiten beispielsweise mithilfe staatlicher Förderungen erschließen sich erst nach einer gründlichen Analyse.


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