Was sich für den Einzelnen beim Zahlungsverkehr ändert
(kunid) Bisher hat nahezu jedes Land sein eigenes Verfahren gehabt, wie Kunden per automatischer Abbuchung, Kartenzahlung oder Überweisung Rechnungen begleichen konnten. Die Politik und Kreditwirtschaft haben sich nun auf einheitliche Regelungen mit dem Namen SEPA, dies steht für Single Euro Payments Area – übersetzt: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum – geeinigt, um den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu vereinfachen. Die neuen Regeln werden zum 1. Februar 2014 eingeführt und betreffen alle, die Geld überweisen oder auch Rechnungen per Lastschrift einziehen lassen.
Das neue europäische Zahlungssystem SEPA betrifft alle bisherigen und künftigen bargeldlosen Zahlungen, wie Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriftverfahren. Es wird zum 1. Februar 2014 eingeführt und soll alle bisher bestehenden nationalen Unterschiede im bargeldlosen Zahlungsverkehr abschaffen. Die neuen SEPA-Verfahren sind für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz nutzbar.
Was IBAN …
Für SEPA werden in Europa und den genannten Ländern die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen durch eine internationale Bankkontonummer, die sogenannte IBAN-Nummer (International Bank Account Number) ersetzt.
Die IBAN-Nummer, die künftig alle nationalen Kontoangaben – in Österreich die Kontonummer und Bankleitzahl – ersetzt, ist prinzipiell immer gleich aufgebaut, kann aber je nach Land unterschiedlich lang sein. In Österreich hat die IBAN-Nummer immer eine Länge von 20 Stellen.
Sie besteht aus einem internationalen Teil, der sich aus einem Länderkennzeichen, in Österreich dem Ländercode „AT“ , einer zweistelligen Prüfziffer sowie einem nationalen Teil, der individuelle Kontodetails – hierzulande sind das die Bankleitzahl und die Kontonummer – enthält, zusammensetzt. Die IBAN-Nummer finden Bankkunden auf ihren Kontoauszügen, ihren Konto- bzw. Bankomatkarten sowie beim Online-Banking-Portal im Internet.
… und BIC bedeuten
Bei grenzüberschreitenden Zahlungen muss nach Angaben der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) voraussichtlich noch bis Februar 2016 mit dem BIC-Code eine weitere Kennzahl angegeben werden.
Der BIC-Code (Business Identifier Code) ist ein international standardisierter Bank-Code, der mit der bisherigen Bankleitzahl in Österreich vergleichbar ist. Mit dem BIC lassen sich Zahlungsdienstleister wie Bankinstitute weltweit eindeutig identifizieren. Der oftmals in Überweisungsformularen verwendete SWIFT-Code (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) ist nur eine andere Bezeichnung für den BIC.
Bankkunden finden den BIC ihrer Bank auf ihren Kontoauszügen, ihren Konto- bzw. Bankomatkarten, im Online-Banking-Portal im Internet und in der Online-BIC-Suche der SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication).
Einzugsermächtigung nach den SEPA-Regeln
Künftig wird für Lastschrift-Ermächtigungen, die ein Konsument einem Unternehmen, einem Verein oder einer sonstigen Institution einräumt, eine SEPA-Basislastschrift, auch SEPA-Mandat genannt, notwendig.
Das SEPA-Mandat ist eine vom Zahlenden zu unterschreibende Erklärung, die neben der IBAN-Nummer und dem BIC-Code auch eine Creditor-ID – eine Kennnummer des Zahlungsempfängers –, und eine Mandatsreferenz, zum Beispiel die Kundennummer, enthält. Sie soll eine eindeutige Identifizierung der Lastschrift für Zahlungsempfänger und Zahlenden ermöglichen.
Bereits erteilte Einzugsermächtigungen zwischen Konsumenten und Unternehmen sind auch weiterhin gültig und müssen nicht neu ausgestellt werden. Der Zahlungsempfänger muss den Zahlenden jedoch die Creditor-ID und die Mandatsreferenz in Textform, also per E-Mail, Fax oder Brief mitteilen.
Vorteile für den Konsumenten
Das neue SEPA-Zahlungssystem reduziert nach Angaben der Verantwortlichen das Risiko von Fehlüberweisungen, da mithilfe der Prüfzahl in der IBAN die ausführende Bank Zahlendreher als Schreibfehler identifizieren kann und entsprechende Zahlungen dann nicht mehr ausführen wird.
Des Weiteren werden nach Angaben der OeNB Überweisungen ins europäische Ausland zu den gleichen Preisen wie im Inland durchgeführt. Zudem erfolgt eine elektronische Überweisung innerhalb eines und eine beleghafte Überweisung innerhalb zwei Bankgeschäftstagen. Weitere Details zu SEPA gibt es im Internet bei der OeNB und im Konsumentenportal des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Eine SEPA-Lastschriftbelastung kann zudem innerhalb acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden kann. Dabei bleiben, wie bisher bereits, etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungsempfängers unberührt. Einer nicht gerechtfertigten Lastschrift kann sogar bis zu 13 Monaten nach Kontobelastung widersprochen werden.
Versicherer entlasten ihre Kunden
Die Versicherungswirtschaft hat sich bereits frühzeitig mit SEPA beschäftigt und ist gut auf die Ablösung der nationalen Zahlungsverfahren durch die europaweiten SEPA-Verfahren vorbereitet.
Versicherungskunden müssen bezüglich der SEPA-Verfahrens für ihre bestehenden Polizzen nicht selbst aktiv werden: Die Versicherer werden die Umstellung der Bankverbindung auf IBAN und BIC sowie die Umstellung der bestehenden Lastschrift-Ermächtigungen bei bestehenden Versicherungsverträgen auf SEPA-Mandate automatisiert durchführen, sodass die Kunden hierfür nichts unternehmen müssen.
Bei künftigen Vertragsabschlüssen erhält der jeweilige Versicherungskunde ein SEPA-Mandatsformular zur Unterzeichnung vorgelegt. Hier wird vom Kunden nur die IBAN benötigt.