Im Pflegefall finanziell abgesichert
(kunid) Nach aktuellen Zahlen der Statistik Austria erhielten 2012 rund 440.000 Menschen ein staatliches Bundespflegegeld. Doch das Pflegegeld alleine reicht nicht aus, um die Pflegekosten eines Betroffenen zu bestreiten. Es gibt jedoch passende Vorsorgemöglichkeiten.
Nach Angaben der Statistik Austria haben 2012 im Jahresdurchschnitt 440.622 Personen ein Bundespflegegeld gemäß dem Bundespflegegeld-Gesetz (BPGG) bezogen. Insgesamt beliefen sich die Ausgaben laut dem „Statistischen Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2013“, herausgegeben vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungs-Träger, im Bereich des BPGG auf 2,275 Milliarden Euro.
Nicht zuletzt aufgrund der steigenden Lebenserwartung gehen Experten davon aus, dass sich alleine bis zum Jahr 2050 die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen verdoppeln und sich damit auch die Kosten für Pflegebedürftige enorm steigern werden. Denn diverse Statistiken zeigen, dass sich das Risiko eines Menschen, ein Pflegefall zu werden, im Alter überproportional erhöht.
Bundespflegegeld deckt nur teilweise die Kosten
Doch bereits heute können familiäre Netzwerke die notwendigen Pflegeleistungen oftmals aus zeitlichen oder personellen Gründen nicht mehr voll übernehmen. Daher ist die Nachfrage nach professionellen Pflegediensten bereits hoch und wird voraussichtlich weiter steigen. Die Kosten dafür sind jedoch schon heute nicht mehr durch die Sozialversicherungen gedeckt.
Zwar haben Pflegebedürftige in Österreich einen gesetzlichen Anspruch auf ein staatliches Pflegegeld, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Allerdings reicht das gesetzliche Pflegegeld oftmals bei Weitem nicht aus, um den tatsächlichen Pflegeaufwand zu begleichen. Dies zeigt auch ein Auszug aus den Webseiten des Bundeskanzleramtes.
Hier ist zu lesen: „Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und daher keine Einkommenserhöhung dar. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden.“
Pflegestufen und Pflegegeldhöhe
Es gibt sieben Pflegestufen, die sich nach dem zeitlichen Pflegebedarf sowie bei Pflegestufe 6 und 7 auch nach den notwendigen Pflegemaßnahmen orientieren. Die Höhe des gesetzlichen Pflegegeldes hängt von der Einstufung in die jeweilige Pflegestufe ab, die unter anderem notwendig ist, um einen Pflegegeldanspruch zu erhalten. Je nach Pflegestufe beträgt es zwischen 154,20 Euro in Pflegestufe 1 und 284,30 in Pflegestufe 2 bis zu 1.655,80 in Pflegestufe 7.
Wie die Statistiker meldeten, war die Mehrheit der rund 440.000 Personen, die 2012 ein Pflegegeld auf Basis des Bundespflegegeld-Gesetzes bekamen, in der Pflegestufe 1 und 2 eingestuft. Konkret waren 98.000 Personen, also rund 22 Prozent aller Pflegebedürftigen, in der Pflegestufe 1.
Anteilig auf allen Stufen sind mit knapp 31 Prozent die meisten Pflegebedürftigen, nämlich 135.000 Betroffene, in der Pflegestufe 2 eingestuft. Sie erhalten dementsprechend 284,30 Euro im Monat für einen Pflegebedarf von über 85 bis 120 Stunden im Monat.
Zwischen 2,37 Euro und 3,34 Euro pro Pflegestunde in Pflegestufe 2
Erst ab einem Pflegeaufwand von mehr als 120 Stunden würde die nächste Pflegestufe mit einem Pflegegeld von 442,90 Euro greifen. In der Pflegestufe 2 steht einem rechnerisch somit je nach Zeitbedarf ein Betrag zwischen 2,37 Euro und maximal 3,34 Euro pro Pflegestunde zur Verfügung. Alles, was mehr kostet, müssen der Pflegebedürftige und/oder seine Angehörigen selbst zahlen.
Zwar können soziale Dienste oder ein privater Pfleger in Anspruch genommen werden, doch deren Kosten liegen eigentlich immer höher als das Pflegegeld ist.
So sind viele Angehörige gezwungen, einen Hauptteil der Pflege selbst zu übernehmen. Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu diverse Möglichkeiten, finanziellen Engpässen im Pflegefall vorzubeugen und so auch die Angehörigen zu entlasten.
Finanzieller Eigenschutz
Jeder, der über die gesetzliche Mindestsicherung hinaus abgesichert sein möchte, sollte sich daher bei einem Versicherungsexperten beispielsweise über eine private Pflegeversicherung informieren. Es gibt diverse Varianten. Beispielsweise wird in einigen Polizzen eine Rentenzahlung geleistet, wenn der Betroffene in eine bestimmte Pflegestufe eingestuft wird.
Je nach vertraglicher Vereinbarung kann die Rentenhöhe zum Beispiel je nach dem Grad der Pflegestufe festgelegt sein. Es gibt auch Tarife, die sich nicht am gesetzlichen Pflegegeld orientieren, sondern an einem Maßstab, der die Einschränkungen in der täglichen Lebensführung bewertet. Je jünger man beim Abschluss einer Pflegeversicherung ist, desto niedriger sind auch die Prämien. Welche Absicherung im individuellen Fall am besten ist, kann mithilfe eines Versicherungsexperten geklärt werden.
Mehr Informationen zum Thema Bundespflegegeld bietet das vom Bundeskanzleramt betriebene Bürgerportal www.help.gv.at sowie der Onlineratgeber der Österreichischen Sozialversicherung.