Für einen sicheren Christbaumtransport
(kunid) Jährlich werden hierzulande rund 2,5 Millionen Christbäume verschiedenster Größen verkauft. Jeder Käufer sollte beim Transport seines Christbaums jedoch auf eine fachgerechte Ladungssicherung achten, um Unfälle zu vermeiden. In der Vergangenheit wurden durch falsch transportierte Weihnachtsbäume nicht nur die Bäume selbst beschädigt, sondern es kam immer wieder auch zu Personen- oder Sachschäden.
Crashstudien zeigen, dass selbst kleine Gegenstände im oder am Auto durch die Wirkung einer abrupten Bremsung zu gefährlichen Geschossen werden können. Um so höher ist die Verletzungsgefahr für die Insassen und andere Verkehrsteilnehmer bei einem Baum, der sich selbstständig macht.
Problemlose Beförderung
Am sichersten wäre es, wenn der Baum zu Fuß transportiert oder vom Händler geliefert werden könnte. Ist dies nicht möglich muss jeder, der seinen Christbaum mit dem Auto nach Haus bringen möchte, dafür sorgen, dass der Transport möglichst sicher ist, um sich und den Baum, aber auch andere nicht zu gefährden.
Risikolos ist der Transport eines im Netz verpackten Christbaumes im Kofferraum. Auch auf den Rücksitzen oder auf der Ladefläche eines Kombis, wenn nötig mit umgelegter Rückbank, lässt sich ein Baum gefahrlos befördern. Voraussetzung ist jedoch dass der Baum fest verzurrt ist, sodass er nicht verrutschen oder gar in den Fahrgastraum geschleudert werden kann.
Wichtig in allen genannten Varianten ist, dass das grüne Schmuckstück so klein oder die Ladefläche des Pkws so groß ist, dass der Baum nicht geknickt oder gebogen werden muss.
Mit dem Baum auf dem Pkw-Dach
Wer seinen Christbaum auf dem Autodach nach Haus bringen will, muss besonders vorsichtig sein. Der Baum ist dann mithilfe von reißfesten Spanngurten – auf keinen Fall mit Gummibändern oder sonstigen dehnbaren Materialien –, so auf einem Gepäckständer zu fixieren, dass er auch bei einer Vollbremsung oder einem Unfall nicht zum Geschoss werden kann. Die Sicht des Fahrers, dies gilt auch für die Seiten- und Rückspiegel, darf nicht durch herunterhängende Zweige beeinträchtigt sein. Die Blinker, das Kennzeichen und die Kfz-Rücklichter dürfen ebenfalls nicht verdeckt sein.
Zwar darf die Ladung einen Meter oder länger über das Fahrzeugende hinausragen, allerdings muss dann das Ladungsende mit einem 25 mal 40 Zentimeter großen weißen Schild, das mit einem roten, rückstrahlenden fünf Zentimeter breiten Rand versehen ist, gekennzeichnet sein. Das Schild darf nicht höher als 90 Zentimeter über der Fahrbahn hängen. Bei Dämmerung oder Dunkelheit müssen die äußersten Punkte der Ladung mit je einer Leuchte und einem Rückstrahler versehen sein: Die vorne angebrachte Leuchte muss weißes, die hinten angebrachte rotes Licht ausstrahlen.
Dies gilt auch, wenn man den Christbaum mit einem Anhänger oder einem Pkw mit offener Heckklappe transportiert. Ist die Länge des Christbaumsstückes, das über das Fahrzeug hinausragt, um ein Viertel länger ist als der Pkw oder bei der Benutzung eines Anhängers, als die Länge des Hängers, gilt dies gemäß Paragraf 101 Kraftfahrgesetz als Langgutfuhre. Dann gilt innerhalb eines Ortes ein Tempolimit von 50 km/h sowie auf Autobahnen und Autostraßen 70 km/h.
Strafe für unsicheren Transport
In allen Fällen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Baum fest mit dem Fahrzeug verzurrt ist und auch bei einer Vollbremsung nicht auf die Straße rutschen kann. Eine geöffnete Heckklappe ist zudem so zu fixieren, dass sie sich während der Fahrt nicht komplett öffnet.
Die Gefahr, dass bei einer geöffnete Heckklappe Abgase in das Wageninnere gelangen, ist hoch, daher sollte man zur Sicherheit der Insassen in diesem Fall auch die Fenster einen Spalt öffnen, um eine Kohlenmonoxid-Vergiftung zu vermeiden.
Wird der Baum auf dem Dach transportiert, empfiehlt es sich, diesen mit der Spitze nach hinten zu befestigen, da hier weniger Gefahr besteht, dass der Fahrtwind sich in den Ästen verfängt und Zweige abreißt. Übrigens: Wer seinen Christbaum nicht sicher und auch für andere gefahrlos transportiert, riskiert eine Geldstrafe und eine Vormerkung im Führerscheinregister.