Das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall
(kunid) In der kalten Jahreszeit erhöht sich das Risiko an einen Verkehrsunfall zu kommen oder selbst darin beteiligt zu sein. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte daher wissen, wie er sich im Ernstfall zu verhalten hat und was er tun kann, um eine reibungslose Schadenabwicklung zu begünstigen.
In erster Linie ist es für Unfallbeteiligte, aber auch für Personen, die zu einem Unfall hinzukommen, wichtig, Ruhe zu bewahren und besonnen zu handeln. Ist ein Unfall geschehen, müssen Unfallbeteiligte, aber auch Personen, die zuerst an der Unfallstelle antreffen, am Unfallort bleiben und helfen. Anderenfalls müssen sie mit rechtlichen Konsequenzen wegen unterlassener Hilfeleistung, bis hin zu einer Gefängnisstrafe, wenn sie beispielsweise Verletzten nicht helfen, rechnen.
Unfallstelle sichern und helfen
Die wichtigsten Dinge, die ein Unfallbeteiligter oder Helfer an einer Unfallstelle tun sollte, ist das Absetzen eines Notrufes bei Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst, eine Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung von Verletzten. Der Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs (ARBÖ) veranschaulicht diesbezüglich gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs (ASBÖ) anhand einer bebilderten Einweisung und eines herunterladbaren Video, die wichtigsten Erste-Hilfe-Schritte nach einem Unfall.
Als Erstes ist unbedingt die Warnblinkanlage am eigenen Kfz und bei Dunkelheit aus Sicherheitsgründen zusätzlich die Fahrzeugbeleuchtung einzuschalten. Vor dem Aussteigen aus dem Wagen muss eine Warnweste angelegt werden. Danach gilt es, die Unfallstelle abzusichern, um einen Folgeunfall zu vermeiden.
Die Unfallstelle muss durch das Aufstellen eines Pannendreiecks gesichert werden – und zwar nahe dem Fahrbahnrand auf der Fahrbahnseite, auf der das Unfallfahrzeug steht. Der Abstand ist so zu wählen, dass nachfolgende Fahrzeuge das Dreieck frühzeitig erkennen, um genug Zeit und Platz zum Ausweichen oder Anhalten zu haben. Im Ortsgebiet werden dazu meist rund 50 Meter, außerhalb des Ortsgebietes rund 150 Meter und auf der Autobahn rund 200 bis 250 Meter von der Unfallstelle entfernt empfohlen.
Erste Hilfe ist Pflicht
Gab es bei einem Unfall Verletzte, müssen Unfallbeteiligte und Ersthelfer gemäß den Paragrafen 94 und 95 Strafgesetzbuch diese zeitnah im Rahmen der eigenen Möglichkeiten und der vorhandenen Erste-Hilfe-Kenntnisse versorgen. Wenn es der Zustand der Verletzten zulässt, sollten sie zudem aus einem eventuellen Gefahrenbereich gebracht werden. Zeigt der Verunfallte keine Reaktion, wenn man ihn anspricht, sollte der Ersthelfer Hilfe holen beziehungsweise jemanden beauftragen, den Notruf unter der Telefonnummer 144 zu verständigen.
Um zum Beispiel bewusstlose Verletzte aus dem Auto zu bergen, empfiehlt sich der Rautek-Griff. Anschließend sollte die Atmung überprüft werden. Atmet der Verunfallte, ist es wichtig, ihn in eine stabile Seitenlage zu bringen, um zu verhindern, dass er an Erbrochenem oder an seiner eigenen Zunge erstickt. Atmet der Verletzte nicht, sind eine Herzdruckmassage und Beatmung durchzuführen.
Prinzipiell ist es für jeden Kfz-Lenker sinnvoll, regelmäßig sein Wissen rund um die Erste-Hilfe-Maßnahmen aufzufrischen, um selbst mehr Sicherheit in einer Unfallsituation zu haben. Damit vermindert sich auch die Angst davor, im Ernstfall das Falsche zu tun. Wo und wann derartige Kurse und Auffrischungslehrgänge angeboten werden, können unter anderem bei den Ansprechpartnern und ermächtigten Ausbildungsstellen erfragt werden, die im Internet unter www.help.gv.at zu finden sind.