Damit der Christkindlmarkt nicht zum Verhängnis wird
(kunid) Wenn der Duft von Glühwein und Punsch auf dem Christkindlmarkt lockt, sollten Autolenker, aber auch Radfahrer, unbedingt der alkoholischen Versuchung widerstehen. Wer nämlich alkoholisiert ein Fahrzeug bewegt, gefährdet nicht nur sich selbst und andere, sondern muss unter Umständen mit einer hohen Geldstrafe bis zum Entzug des Kfz-Führerscheins rechnen.
Laut Gesundheitsexperten schätzen Verkehrsteilnehmer bereits bei einem Alkoholspiegel von nur 0,1 Promille Entfernungen falsch ein. Ab 0,3 Promille ist die Sehleistung vermindert, die Konzentration und das Reaktionsvermögen lassen nach und die Risikobereitschaft steigt, was nicht zuletzt auch das Unfallrisiko erheblich erhöht. Je nach Gewicht einer Person reicht schon ein Becher Glühwein aus, um diese Promillegrenze zu überschreiten.
Daher sollten nicht nur Führerscheinneulinge, die einen Probeführerschein besitzen, aber auch Bus- sowie Lkw-Fahrer, für die alle eine Promillegrenze von 0,1 Promille gilt, sowie auch alle anderen Fahrzeuglenker am besten ganz auf Alkohol verzichten, wenn sie im Straßenverkehr unterwegs sind. Selbst ohne Fahrunsicherheit oder Unfall droht eine Strafe, wenn die gesetzlich festgelegte Promillegrenze – für Autolenker ohne Probezeit beträgt diese 0,5 Promille – überschritten wurde.
Von Geldstrafe bis Führerscheinentziehung
Bei einem Alkoholspiegel von 0,5 Promille bis 0,79 Promille kann die Geldstrafe zwischen 300 Euro und 3.700 Euro liegen. Zudem gibt es eine Vormerkung im Führerscheinregister. Wer als Probeführerschein-Besitzer 0,1 Promille bis 0,49 Promille hat, muss mit einer Verlängerung der Probezeit, einer kostenpflichtigen Nachschulung und ebenfalls mit einer Vormerkung rechnen. Bei der Nachschulung handelt es sich um einen Kurs mit insgesamt 15 Stunden, der die Vermeidung weiterer Alkoholfahrten zum Ziel hat und mehr als 400 Euro kostet.
Autolenker mit 0,8 bis 1,19 Promille müssen mit einer Geldstrafe von 800 Euro bis 3.700 Euro sowie einem Lenkverbot von mindestens einem Monat rechnen. Außerdem kann zusätzlich ein kostenpflichtiges Verkehrscoaching mit insgesamt vier Kurseinheiten zu je 50 Minuten angeordnet werden. Dies gilt auch, wenn die Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Alkohol nachgewiesen wurde, selbst wenn die genannte Promillegrenze nicht erreicht wurde.
Selbst schuld
Wer 1,2 Promille bis 1,59 Promille intus hat, verliert den Führerschein für mindestens vier Monate. Neben einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro bis 4.400 Euro wird auch eine meist mehrere Hundert Euro teure 15-stündige Nachschulung verlangt. 1.600 Euro bis 5.900 Euro kostet es, wenn 1,6 Promille oder mehr festgestellt wurden. Zudem ist der Führerschein mindestens sechs Monate weg. Des Weiteren muss mit einer teuren Nachschulung, einer amtsärztlichen und einer verkehrspsychologischen Untersuchung gerechnet werden.
Nicht zu vergessen sind auch die versicherungs-rechtlichen Konsequenzen einer Alkoholfahrt. Die Kaskoversicherung muss im Falle eines alkoholbedingten Unfalles nicht für entstandene Schäden aufkommen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann zudem einen alkoholisierten Lenker für entstandene Schäden in Höhe von 11.000 Euro in Regress nehmen. Außerdem müssen Autofahrer auch mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen, wenn sie alkoholisiert einen Unfall mit Personenschaden verursachen.
Alkohollimit für Radfahrer
Übrigens: Selbst alkoholisierte Fahrradfahrer können bestraft werden. Wer als Radler mehr als 0,8 Promille Blutalkohol hat, muss, je nach festgestelltem Promillewert und Verhalten im Straßenverkehr, mit einer Geldstrafe zwischen 800 und 5.900 Euro rechnen.
Und selbst Radfahrer können eine vorhandene Kfz-Lenkberechtigung verlieren. Diesbezüglich ist auf der behördenübergreifenden Internetplattform www.help.gv.at zu lesen: „Bedenken Sie, dass Rad fahren in alkoholisiertem Zustand ein Hinweis auf mangelnde Verkehrszuverlässigkeit sein kann. Stellt die Behörde mangelnde Verkehrszuverlässigkeit fest, kann Ihnen Ihr Kfz-Führerschein entzogen werden.“