Sorgenfrei auf die Skipiste
(kunid) Nach einer aktuellen Statistik des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) verunfallen jährlich rund 59.000 Wintersportler so schwer, dass sie ärztlich behandelt werden müssen. Eine gesetzliche Absicherung vor den finanziellen Folgen ist bei derartigen Sportverletzungen meist nicht oder nur lückenhaft vorhanden. Jeder Wintersportler sollte sich daher um einen passenden Versicherungsschutz kümmern, bevor er auf die Piste geht.
Passiert beim Ski- oder Snowboardfahren oder beim Rodeln ein Unfall, muss der Betroffene unter Umständen mit möglichen Einkommenseinbußen, Schadenersatzzahlungen oder auch zu begleichenden Rettungskosten rechnen, wenn eine private Absicherung fehlt.
Denn die soziale Unfallversicherung greift in der Freizeit nicht. Auch bei einer durch einen Unfall verursachten Invalidität wird das bisherige Einkommen durch die gesetzliche Absicherung nicht oder nur anteilig weitergezahlt. Verletzt man darüber hinaus durch unvorsichtiges Verhalten beim Wintersport einen anderen, muss man für den entstandenen Schaden aufkommen. Es gibt jedoch Versicherungslösungen, die den Einzelnen, und zwar nicht nur beim Wintersport, gegen derartige finanzielle Risiken schützen.
Verletzt im Ausland
Verunfallt man selbst und wird dabei verletzt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel die Arzt- und Krankenhauskosten. Anders im Ausland: Hier kann der Verletzte unter Umständen auf seinen Kosten sitzen bleiben.
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist daher insbesondere bei Auslandsreisen sinnvoll. Sie übernimmt nicht nur mögliche Behandlungskosten, sondern auch die Rückführung von Verletzten in die Heimat, wenn es medizinisch notwendig ist.
Unfall mit bleibenden Folgen
Wer bleibende Schäden davonträgt und dadurch zum Invaliden wird, dem droht ohne eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeits-Versicherung durch die fehlende oder unzureichenden gesetzlichen Absicherung ein finanzielles Desaster.
Eine private Unfallversicherung zahlt beispielsweise eine vereinbarte Summe bei Invalidität aus, mit der man unter Umständen sein Eigenheim behindertengerecht umbauen kann. Wer aufgrund der Unfallverletzungen dauerhaft geschädigt bleibt und deshalb seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält von einer privat abgeschlossenen Berufsunfähigkeits-Versicherung eine Rentenzahlung in vereinbarter Höhe.
Wer beim Wintersport einen anderen schädigt
Doch nicht nur ein Unfall, bei dem man sich verletzt hat, kann ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz teuer werden. Nach dem Gesetz haftet nämlich jeder für Schäden, die er schuldhaft verursacht hat. Dies gilt auch für Wintersportler, die beispielsweise durch ihr Verhalten einen anderen Ski- oder Snowboardfahrer geschädigt haben. Neben den möglichen Sachschäden, beispielsweise beschädigte Skier, sind es vor allem die Kosten bei Personenschäden, wie Krankenhaus- und Arztkosten bis hin zur lebenslangen Rente, die teuer werden können.
Eine private Haftpflichtversicherung, teils auch in einer Haushalts-Polizze bereits inkludiert, übernimmt derartige Schadenersatzansprüche Dritter, die durch fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind. Die Versicherung gilt übrigens nicht nur für Sportler bei der Ausübung von Freizeitsport wie Snowboarden sowie Skifahren, sondern für den gesamten Privatbereich und gehört zu den wichtigsten privaten Versicherungen.
Nicht immer ist eine Rettung kostenlos
Nicht zu vergessen sind auch die Rettungskosten beispielsweise durch die Bergwacht. So werden die Kosten für einen notwendigen Einsatz eines Flugrettungsdienstes in den Bergen, wenn überhaupt, nur zu einem geringen Teil von der sozialen Krankenversicherung ersetzt.
Auch im Ausland sowie für anderen Kosten, also beispielsweise bei Such- oder Bergungseinsätzen ohne Verletzte, kann es sein, dass die Kosten an der geretteten oder gesuchten Person hängen bleiben. Bei der Auslandsreise-Krankenversicherung lassen sich diese Kosten zumindest für den Auslandsaufenthalt oftmals mit abdecken. In einer privaten Unfallversicherung können weltweit anfallende Bergungs- und Rettungskosten in der Regel bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert werden oder sind bereits kostenlos enthalten.