Wenn die Weihnachtsware im Lager steht
(kunid) Schwankende Lagerbestände sind im Handel typisch. Wer für das Weihnachtsgeschäft mehr als üblich eingekauft oder das Sortiment verändert hat, sollte seinen Versicherungsschutz überprüfen. Denn die vereinbarte Versicherungssumme in der Betriebsversicherung muss auch für ein volles Lager ausreichend sein, damit im Schadenfall die Versicherung einen entsprechenden Schadenersatz leistet.
Ab Herbst haben viele Groß- und Einzelhandels-Geschäfte das größte Warenvolumen und damit den höchsten Wert des Jahres im Lager für das bevorstehende Weihnachtsgeschäft. Es ist wichtig, dass auch zu dieser Zeit der gesamte Bestand tatsächlich ausreichend abgesichert ist. Denn eine Unterversicherung, also eine zu niedrige Versicherungssumme, könnte beispielsweise bei einem Totalschaden durch Brand ein finanzielles Fiasko bedeuten.
Bei einer Unterversicherung, also wenn der Gesamtwert der am Schadentag vorhandenen Ware die gewählte Versicherungssumme in der Betriebsversicherung übersteigt, übernimmt der Versicherer nur einen Teil des tatsächlich entstandenen Schaden. Selbst wenn nur ein Teil der Ware zu Schaden kommt und die Schadensumme zwar unter der Versicherungssumme, der gesamte vorhandene Warenwert aber darüber liegt, besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall würde man den Schaden nur anteilig ersetzt bekommen.
Steigende Umsätze, mehr Ware als bisher oder Sortimentswechsel
Insbesondere wenn die Umsätze laufend steigen, die Betriebsversicherung jedoch schon lange nicht mehr den aktuellen Anforderungen angepasst wurde, droht eine Unterversicherung. Aber eben auch, wenn in diesem Jahr mehr Weihnachtsware eingekauft wurde als in den Vorjahren.
Vorsicht ist zudem geboten, wenn das Sortiment verändert wurde. Manche Artikel erhöhen das Risiko für die Assekuranz derart, dass zusätzliche Sicherungen oder höhere Prämien erforderlich sind. In jedem Falle müssen solche Veränderungen dem Versicherer angezeigt werden, damit nicht der ganze Versicherungsschutz in Gefahr gerät.
Damit der Versicherungsschutz passt
Im Falle einer Risikoerhöhung durch die Lagerung von mehr oder teureren Waren als bisher oder durch eine Sortimentsumstellung gilt es also, sofort tätig zu werden. Denn der Hinweis im Schadenfall, man habe wegen der Hektik des Weihnachtsgeschäfts keine Zeit gehabt, sich um die Versicherung zu kümmern, nützt nämlich nichts mehr.
Oft reicht es bereits, seinen Vermittler über den veränderten Warenbestand telefonisch zu informieren. Dieser wird dann in der Regel einen Änderungsantrag aufnehmen oder veranlassen, dass der Versicherer umgehend den Versicherungsumfang dahingehend ändert und die Höhe des Versicherungsschutzes bestätigt. Dann steht im Schadenfall einer schadendeckenden Regulierung nichts mehr im Wege.