Jetzt ist wieder Wechselzeit für Reifen

Jetzt ist wieder Wechselzeit für Reifen

(kunid) Nicht nur wegen der hierzulande bestehenden Winterausrüstungs-Pflicht ist es ratsam, rechtzeitig zum Herbstanfang von Sommer- auf Winterreifen zu wechseln. Denn zum einen entgeht man so dem Risiko, wegen einer falschen Bereifung ein Bußgeld zahlen zu müssen oder im Schadenfall sogar den Kaskoschutz zu verlieren. Zum anderen vermindert man die Gefahr von Unfällen bei einem plötzlichen Kälte- beziehungsweise Wintereinbruch.

In Österreich besteht die sogenannte situative Winterausrüstungs-Pflicht für alle Pkws, Kombikraftwagen und Lkws bis zu 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht. Nach Paragraf 102 Absatz 8a Kraftfahrgesetz müssen auf diesen Fahrzeugen vom 1. November bis 15. April des Folgejahres auf allen Rädern Winterreifen montiert sein, wenn die Straßen mit Schnee, Schneematsch oder Eis bedeckt sind.

Alternativ können auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern verwendet werden. Allerdings ist dies nur gestattet, wenn die Straße durchgängig oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) empfiehlt allen Autofahrern, mit dem Wechsel nicht auf den 1. November zu warten, sondern bereits auf Winterreifen umzurüsten, wenn die Außentemperaturen für längere Zeit unter plus sieben Grad Celsius liegen.

Hohes Unfallrisiko mit Sommerreifen bei unter sieben Grad Celsius

Während nämlich der Bremsweg mit Sommerreifen bei kälteren Temperaturen kontinuierlich zunimmt, tritt bei Winterreifen das Gegenteil ein. Laut BRV kommt ein Wagen mit Winterreifen bei 50 km/h nach 31 Metern zum Stehen, mit Sommerreifen erst nach 62 Metern.

Bei Winterreifen sorgen zudem kälteflexible, weiche Laufstreifenmischungen und ein besonderes Profil mit feinen Lamellen bei Eis und Schnee für den bestmöglichen Grip, was die Gefahr von Unfällen bei einem plötzlichen Kälte- beziehungsweise Wintereinbruch erheblich mindert.

Pkw- und Lkw-Lenker, die sich nicht an die situative Winterausrüstungs-Pflicht oder Winterreifenpflicht halten, müssen mit einer Mindeststrafe von 35 Euro rechnen. Werden durch die Pflichtverletzung andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann die Geldbuße sogar bis zu 5.000 Euro betragen. Wer mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen in einen Unfall verwickelt wird, muss nicht nur ein Bußgeld fürchten.

Die versicherungsrechtlichen Folgen falscher Reifen

Zwar muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers, egal welche Reifen er aufgezogen hat, für die Schäden eines unschuldigen Unfallgegners aufkommen. Wer mit Sommerreifen unterwegs war und nicht beweisen kann, dass der gleiche Unfall auch mit einer Winterausrüstung passiert wäre, muss allerdings mit der Anrechnung einer Teilschuld rechnen, selbst wenn die Hauptschuld beim Unfallgegner liegt.

Die Vollkasko-Versicherung eines Unfallverursachers, die normalerweise Schäden am eigenen Fahrzeug ersetzt, könnte zudem dem Lenker, wenn er mit Sommerreifen unterwegs war, die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit anteilig kürzen. Kfz-Experten empfehlen daher, die Winterreifen spätestens ab November die ganze Saison am Auto zu belassen, auch wenn das so nicht vorgeschrieben ist.

Als Winterreifen gesetzlich anerkannt sind Pneus mit den Bezeichnungen „Matsch und Schnee“ – die gängigen Abkürzungen sind „M+S“, „M.S.“ oder auch „M&S“. Die vorgeschriebene Profiltiefe liegt bei mindestens vier Millimetern bei Radialreifen (häufigste Reifenbauart) und fünf Millimetern bei Diagonalreifen. Dies gilt im Übrigen auch für sogenannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen sowie Spikereifen.

Die Besonderheiten eines Winterreifens

Als Winterreifen gelten nur Winter-, Ganzjahres- oder auch Allwetterreifen, die mit einem Schneeflockensymbol oder der Bezeichnung „Matsch und Schnee“ (M+S) gekennzeichnet sind. Einige Winterreifen sind nur bis zu einer bestimmten Maximalgeschwindigkeit zugelassen.

Auf jeder Reifenseitenwand kann anhand der dort abgebildeten Zahlenreihe die erlaubte Höchstgeschwindigkeit abgelesen werden. Zum Beispiel lässt sich aus der Ziffernreihe 195/50 R 15 82 H Folgendes ablesen: Reifenbreite = 195 Millimeter, Reifenhöhe = 50 Prozent der Reifenbreite, R = Radial und 15 = Zoll für den Felgendurchmesser.

Die Zahl 82 gibt eine Tragfähigkeit von 475 Kilogramm an und H bedeutet eine mögliche Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h. Die Geschwindigkeits-Begrenzungen werden mit folgenden Buchstaben (letzte Ziffer) angegeben: N für 140 km/h, P für 150 km/h, Q für 160 km/h, R für 170 km/h, S für 180 km/h, T für 190 km/h, H für 210 km/h, V für 240 km/h, W für 270 km/h, Y für 300 km/h und ZR für über 240 km/h.

Einlagerungstipps für die Sommerreifen

Bei der Einlagerung der Sommerreifen gilt es nach Angaben des BRV einiges zu beachten: Neben einer Profilkontrolle, ob die Sommerreifen später wieder verwendet werden können, sollten die Sommerreifen auch auf Beschädigungen und Fremdkörper untersucht werden. So können beschädigte Pneus eventuell noch repariert oder zumindest rechtzeitig vor dem nächsten Reifenwechsel ersetzt werden.

Viele Reifenhändler und Werkstätten bieten neben einer fachgerechten Montage und einer Reifenprüfung gegen eine Gebühr oft auch eine professionelle Einlagerung an. Denn die Reifen wie auch Kompletträder (Reifen auf Felgen) sollten immer stehend oder auf einem Felgenbaum aufgehängt und nicht flach übereinanderliegend gelagert werden. Zudem sollte vor dem Einlagern der Luftdruck um 0,5 bar erhöht werden, um sie stabiler zu lagern. Sinnvoll ist es, stehend gelagerte Reifen alle paar Wochen zu drehen, damit sie keine Standplatten bekommen.

Die Reifen sollten zudem trocken und kühl, am besten zwischen 15 und 25 Grad Celsius gelagert werden – und nicht dicht an einem Heizkörper oder in der Sonne stehen, da sie sonst schneller porös werden. Für eine einfachere Montage im nächsten Jahr ist es sinnvoll, vor dem Abmontieren die Position der Reifen am Pkw mit Kreide auf die Reifenflanken zu schreiben, zum Beispiel HL für hinten links.


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