Sparsamkeit mit teuren Folgen
(kunid) Ob sich ein Wechsel zu einem anderen Versicherer tatsächlich lohnt, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Es gibt zwar immer wieder Angebote, die auf den ersten Blick preiswerter sind, doch unter Umständen ist die Kundenbetreuung des neuen Versicherers oder auch der Versicherungsumfang der neuen Polizze schlechter als bisher. Spätestens im Schadenfall kann sich dann das vermeintliche Schnäppchen als teure Fehlentscheidung herausstellen.
Die übliche Kündigungsfrist für Versicherungsverträge beispielsweise bei Haushalts-, Eigenheim-, Haftpflicht-, Rechtschutz- und Unfall-Polizzen beträgt je nach zugrundeliegenden Versicherungs-Bedingungen ein bis maximal drei Monate zum Ende der Versicherungsperiode.
Wenn beispielsweise die Kündigungsfrist drei Monate beträgt und als Vertragsablauf der 1. Jänner eines Jahres vereinbart wurde, muss spätestens am 30. September des Vorjahrs die schriftliche Kündigung des Kunden (Versicherungsnehmers) beim Versicherer eingegangen sein. Bei Kfz-Versicherungsverträgen beträgt die Kündigungsfrist üblicherweise einen Monat. Wer eine Kfz-Versicherung mit einem Vertragsablauf am 1. Jänner 2014 kündigen möchte, muss dafür sorgen, dass die Kündigung spätestens am 30. November 2013 beim Versicherer eingeht.
Auf gewohnten Service und Versicherungsumfang verzichten
Je nach Vertragsanbieter und Versicherer kann sich jedoch der Kundenservice rund um eine Polizze erheblich unterscheiden. Während Versicherer, die für die Kundenbetreuung auf Versicherungsvermittler setzen, in der Regel einen Vor-Ort-Service für eine Beratung oder eine schnelle Hilfe im Schadenfall anbieten, müssen Kunden von Direktversicherungen in die jeweiligen Filialen fahren oder sich telefonisch durchfragen. Doch auch der Versicherungsumfang zwischen zwei Versicherungsverträgen der gleichen Versicherungsart kann große Unterschiede aufweisen.
Während beispielsweise in einer bestehenden Haushalts-Polizze auch Schäden, die durch Überschwemmung, Überspannung nach einem Blitzschlag und/oder reine Vandalismusschäden nach einem Einbruch miteingeschlossen sind, muss dies bei einer anderen Polizze nicht sein. Im Schadenfall würde der Versicherte durch die neue Polizze keinen Versicherungsschutz erhalten und müsste den Schaden selbst begleichen. Im Übrigen ist nicht automatisch die teurere Polizze auch immer die umfangreichere. Es ist also wichtig, genau die Vertragsinhalte zu vergleichen.
Besondere Vorsicht bei Lebens- oder Krankenversicherungen
Ob der Wechsel einer Lebens- oder Krankenversicherung überhaupt sinnvoll ist, sollte besonders gründlich geprüft werden. Denn bei der Lebensversicherung bildet sich aus den eingezahlten Prämien ein hoher Teil des Kapitalertrags erst zum Vertragsende hin. Dieser würde bei einer vorzeitigen Kündigung verloren gehen. Bei bestehenden Lebens- und Krankenversicherungen sind zudem alle nach Vertragsabschluss aufgetretenen Krankheiten im bisherigen Vertrag mitversichert.
Bei einem Neuabschluss muss sich der Kunde einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen, was dazu führen kann, dass der Schutz für bestimmte Erkrankungen ausgeschlossen oder nur gegen Zuschlag übernommen wird. Auch eine Ablehnung des Versicherungsantrags ist nicht ausgeschlossen. Dies gilt übrigens auch für andere Verträge wie die Unfall-, Hauhalts- oder Autoversicherung, wenn beispielsweise zum bisherigen Vertrag viele Schäden gemeldet wurden.
Prämien sparen bei bestehenden Verträgen
Für jeden, der einen Versichererwechsel in Erwägung zieht, kann es sinnvoll sein, sich vor einer Kündigung nochmals mit dem Vermittler beziehungsweise bisherigem Versicherer in Verbindung zu setzen. Oftmals lässt sich beispielsweise durch Ausschlüsse nicht mehr gewünschter oder benötigter Leistungen oder durch die Umstellung auf einen anderen Tarif eine Prämienminderung erzielen. Einige Prozent lassen sich auch einsparen, wenn die Zahlweise von monatlich oder vierteljährlich auf jährlich umgestellt wird, da dann der Ratenzahlungszuschlag entfällt.
Prinzipiell sollten Wechselwillige einen bestehenden Versicherungsvertrag immer erst kündigen, wenn vom neuen Versicherer eine verbindliche Zusage vorliegt, dass der Anschlussvertrag angenommen wird. So ist gewährleistet, dass der Versicherungsschutz nahtlos übergeht, wenn zwischen dem Versicherungsbeginn des neuen und dem Kündigungsdatum des bisherigen Vertrages keine zeitliche Lücke besteht.