Wie sich Senioren vor Trickbetrügern schützen können
(kunid) Es gibt Straftaten, die besonders häufig bei Senioren verübt werden. Der sogenannte Enkeltrick, die betrügerische Kaffeefahrt oder auch die für einen Raub vorgetäuschte Hilfsbedürftigkeit gehören hier dazu. Es gibt jedoch Maßnahmen und Tipps, damit Ältere nicht zu Verbrechensopfern werden.
Immer mehr Senioren werden Opfer eines Verbrechens. Alleine 2012 registrierte die Polizei 368 Raubdelikte gegenüber Älteren. 2012 stieg im Vergleich zu 2008 die Zahl der Körperverletzungen an älteren Menschen um 46 Prozent auf 970 Anzeigen und die gefährlicher Drohungen um knapp 29 Prozent auf 608 Fälle an.
Besonders häufig sind Senioren Opfer von Trickbetrügern geworden. 2008 wurden fast 500 Fälle angezeigt. Die Dunkelziffer ist nach Aussagen von Experten weitaus höher, da viele dieser Straftaten nicht angezeigt werden. An der Haustüre, am Telefon, im Internet oder auch in der Öffentlichkeit – ein Betrug ist an jedem Ort möglich.
Vermeintliche Gewinne
Immer wieder erhalten Senioren beispielsweise eine Gewinnbenachrichtigung per Telefon, SMS oder auch als Brief. Solche vermeintlichen Glücksfälle sind häufig nur ein Trick, um an die persönlichen Daten wie Kontonummern oder auch direkt an das Geld des vermeintlichen Gewinners zu kommen. Damit der angebliche Gewinner den angekündigten „Gewinn“ erhält, verlangen die Gauner beispielsweise die Herausgabe seiner Bankverbindung, einen Rückruf oder auch eine Vorabüberweisung.
Anstatt den versprochenen Gewinn auf das angegebene Konto zu zahlen, buchen die Gauner jedoch Geld ab. Auch der gewünschte Rückruf kann unter Umständen teuer werden, wenn es sich um eine Mehrwertnummer handelt, für die der Anrufende einen weit überhöhten Tarif bezahlen muss. Manche Gewinnausschüttungen sind mit einer verpflichtenden Teilnahme an einer Veranstaltung verbunden. Hier handelt es sich jedoch meist um Verkaufsveranstaltungen, bei denen die Teilnehmer von versierten Verkäufern unter Druck gesetzt werden, etwas zu kaufen
Das Bundeskriminalamt rät, prinzipiell bei Gewinn-Benachrichtigungen misstrauisch zu sein, vor allem wenn man sich nicht daran erinnern kann, an einer Verlosung teilgenommen zu haben. Im Zweifelsfall sollte man sich beim Verein für Konsumenteninformation (www.konsument.at oder Telefonnummer: 01 588 770) informieren.
Plötzlich ruft der Enkel an
Nach Angaben des Bundeskriminalamtes ist unter anderem der sogenannte Enkeltrick eine besonders hinterhältige, aber oft verwendete Form des Betruges an Senioren. Die Betrüger rufen dabei ihr Opfer an, geben sich als Enkel, sonstiger Verwandter oder Bekannter aus. Die Kriminellen täuschen bei einem oder mehreren Anrufen einen finanziellen Engpass oder eine Notlage wie einen Unfall im Ausland vor und bitten ihr Opfer kurzfristig um Bargeld.
Sobald sich der Angerufene bereit erklärt, den geforderten Betrag zu zahlen, wird ein Bote angekündigt, der sich mit einem zuvor vereinbarten Kennwort ausweist und das Geld abholt.
Das Bundeskriminalamt rät, grundsätzlich bei derartigen Anrufen misstrauisch zu sein, keine Details über familiäre und finanzielle Verhältnisse bekannt zu geben und mit Familienangehörigen Rücksprache zu halten. Zudem sollte man nie Geld an unbekannte Personen übergeben.
Unerwarteter Besuch
Einige Kriminelle nutzen auch die Hilfsbereitschaft von Senioren aus. Sie klingeln direkt an der Haustüre ihres ausgewählten Opfers und versuchen, durch einen Vorwand in die Wohnung zu gelangen, um zu stehlen. Gauner täuschen beispielsweise vor, dass ihnen übel ist und sie ein Glas Wasser möchten oder dass sie sich verletzt haben und in der Wohnung einen Arzt anrufen wollen. Einige Verbrecher geben sich aber auch als Polizist, Gerichtsvollzieher, Handwerker, Stromableser, Bankbeamter oder Postmitarbeiter aus, um in die Wohnung des Opfers hereingelassen zu werden.
Grundsätzlich sollte man immer nur unter Verwendung einer vorgelegten Türsperre wie einem Kastenschloss mit Sperrbügel die Türe öffnen und keine Fremden in die Wohnung lassen. Nur Handwerker, die von einem selbst bestellt worden sind, sollten auch Zugang zur Wohnung bekommen. Bei vermeintlichen Amtspersonen ist es wichtig, deren Amtsausweis auf Richtigkeit zu prüfen. Grundsätzlich, so das Bundeskriminalamt, kommen Beamte der Pensionsversicherungs-Anstalt und anderer Behörden nie überraschend, sondern melden den Besuch schriftlich an.
Im Zweifelsfall ist es besser, durch einen Anruf beim Amt – die Telefonnummer sollte man selbst im Telefonbuch nachschlagen! – zu klären, ob der Besucher auch tatsächlich geschickt wurde. Ein entschiedenes „Nein“, ein energisches Wegweisen eines ungebetenen Besuchers oder ein lauter Hilfeschrei können eine Straftat verhindern, wenn man keinen anderen Ausweg mehr sieht.
Informations- und Anlaufstellen
Wie Senioren sich gegen diese und andere Delikte wie Einbruch-Diebstahl, Onlinebetrug oder Taschendiebstahl, aber auch vor Gewalt schützen können, wird ausführlich auf den Internetseiten des Bundeskriminalamtes erläutert. Das Bundeskriminalamt ist nicht nur für Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung zuständig, sondern auch Anlauf- und Meldestelle für Bürger, die verdächtige Beobachtungen wahrnehmen. Entsprechende Hinweise können anonym und unbürokratisch weitergegeben werden. Die Meldestellen sind im Internet aufgelistet.
Ist eine Straftat begangen worden, kann diese auf jeder Polizeidienststelle oder unter den Notrufnummern 133 oder 112 angezeigt werden. Zum einen besteht so eine höhere Chance, dass der Täter noch gefasst wird, und zum anderen, dass nicht noch andere den Kriminellen zum Opfer fallen.
Wer einen wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Schaden infolge eines Verbrechens erleidet, dem stehen unter Umständen nach dem Verbrechens-Opfergesetz (VOG) Hilfsleistungen bis hin zu finanziellen Unterstützungen zu. Informationen dazu bieten Opferschutz-Einrichtungen wie der Weisse Ring (Telefonnummer: 0810 955 065). Hilfe und entsprechende Auskünfte gibt es zudem unter der landesweiten Opfernotrufnummer 0800 112112 beziehungsweise bei der Internetadresse www.opfer-notruf.at.