Mit Medikamenten auf Reisen
(kunid) Egal ob am Meer oder in den Bergen, eine zweckmäßig ausgestattete Reiseapotheke hilft, gesundheitliche Unpässlichkeiten schnell zu beheben. Chronisch Kranke müssen außerdem darauf achten, dass sie genügend notwendige Medikamente mitführen. Doch welche Arzneimittel gehören ins Urlaubsgepäck und wie verhindert man Probleme bei der Einreise ins Urlaubsland mit Medikamenten?
Besonders im Urlaub leiden viele Reisende, beispielsweise aufgrund ungewohnter Nahrungsmittel oder der klimatischen Bedingungen, schnell an gesundheitlichen Beschwerden. Mit den richtigen Medikamenten im Urlaubsgepäck ist eine rasche Hilfe möglich.
Bei Verletzungen und Unpässlichkeiten
Um beispielsweise kleinere Verletzungen selbst zu verarzten, sollten Verbandsmaterial, Wunddesinfektionsmittel, eine Salbe gegen Verbrennungen und Verstauchungen sowie eine Pinzette zur Entfernung von Splittern oder auch von Zecken in der Reiseapotheke im Gepäck mit dabei sein. Nicht fehlen sollten zudem Arzneimittel gegen Durchfall, Fieber und Schmerzen, ein Fieberthermometer sowie ausreichend Sonnen- und Insektenschutzmittel.
Empfohlen wird zudem die Mitnahme eines milden Abführmittels gegen Darmprobleme sowie für den Fall, dass die Atemwege gereizt sind, ein Nasenspray und schleimlösende Medikamente. Wird einem leicht übel, sollten spezielle Reisekaugummis oder auch -tabletten griffbereit in der Reisetasche sein.
Prinzipiell sollten Medikamente trocken und kühl gelagert werden. Ist dies bei Reisen in südliche Länder nicht sichergestellt, sollten statt Zäpfchen lieber Säfte, Tabletten, Pulver oder Tropfen mitgeführt werden.
Was chronisch Kranke beachten sollten
Wer täglich Medikamente einnehmen muss, sollte ausreichend viel davon mitnehmen. Ein Teil sollte grundsätzlich im Handgepäck mitgeführt werden, um – falls der Koffer verloren geht – immer etwas davon griffbereit zu haben.
Zwar dürfen Reisende nach Angaben des Öffentlichen Gesundheitsportals Österreichs, herausgegeben vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG), normalerweise die Menge an Medikamenten mit sich führen, die sie für den persönlichen Bedarf für die Reisedauer benötigen.
Reisende, die hohe Arzneimengen, aber auch Spritzen, Nadeln oder andere medizinische Ausrüstungen benötigen, sollten sich jedoch die Gründe dafür kurz vor der Reise von ihrem Hausarzt schriftlich, am besten zusätzlich in englischer Sprache, bescheinigen lassen. Dies kann bei einer Zollkontrolle Missverständnisse vermeiden.
Besondere Inhaltsstoffe
In einigen Ländern muss für Medikamente, die beispielsweise einen bestimmten Wirkstoff enthalten, bei der Einreise ein ärztliches Attest vorgelegt werden oder es wird eine Deklaration verlangt. Zudem gelten insbesondere außerhalb der EU für die Mitnahme von Arzneien oftmals andere Regelungen als hierzulande.
Urlauber, die ein ärztlich verschriebenes Medikament benötigen, dessen Inhaltsstoff der Suchtgiftverordnung oder der Psychotropenverordnung unterliegt, und die maximal 30 Tage in einem Mitgliedsland des Schengener Abkommens verbringen möchten, müssen eine ärztliche Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungs-Übereinkommens mitführen.
Das BMG schreibt dazu im Internet: „Für Reisende mit Wohnsitz in Österreich ist die Ausstellung einer von der Bezirksverwaltungs-Behörde des Hauptwohnsitzes zu beglaubigenden Bescheinigung über die ordnungsgemäße Verschreibung vorgesehen, um allfällige Beanstandungen und Probleme auszuschließen.“ Ein Vordruck dieser Bescheinigung kann beim Bundeskanzleramt online heruntergeladen werden.
Urlaub in Afrika, Asien, Amerika und Russland
Wer in Länder außerhalb des Schengener Abkommens reisen möchte, wie zum Beispiel nach Russland oder in afrikanische, amerikanische oder asiatische Staaten, muss die nationalen Bestimmungen des Landes beachten. Denn in einigen Staaten können die Menge der erlaubten Medikamente begrenzt sein, eine zusätzliche Importgenehmigung verlangt werden oder bestimmte Arzneimittel generell verboten sein.
Länderspezifische Reiseinformationen hierzu können zum Teil im Internetauftritt des Außenministeriums abgerufen werden. Detaillierte Auskunft gibt die jeweilige diplomatische Vertretung des Urlaubslandes. Die Kontaktadressen sind online beim Außenministerium im Rahmen der Behördensuche zu finden.
Grundsätzlich sollte man sich vom Arzt ebenfalls eine mehrsprachige Bescheinigung, am besten auch in Englisch sowie in der Landessprache des Urlaubslandes, ausstellen lassen, welche Angaben zur Wirkstoffbezeichnung des Medikamentes, zu Dosierungen und zur Reisedauer enthält.